Über sich hinauswachsen ist für unser Team selbstverständlich, denn bester BGW-Service braucht Platz. Als Teil dieser BGW-Einheit setzt du deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Projektierung von Bauvorhaben ein. Komm in unser Team und plane mit uns das Fundament für die berufliche Gesundheit.
Deine Aufgaben
Die stellvertretende Bauherrenvertretung der BGW wahrnehmen
Maßnahmen zur Sanierung, Instandhaltung und Ausbauten sowie dem Neubau von Hochbauten in der BGW projektieren auch in Abstimmung mit den externen Dienstleisterinnen/Dienstleistern
Projektieren von Maßnahmen zur Sanierung, Instandhaltung und Ausbauten von Hochbauten durchführen
Grundlagen, Konzepte und Szenarien zur Planung und Steuerung der BGW entwickeln
Abnahme von Maßnahmen zur Sanierung, Instandhaltung und Ausbauten von Hochbauten durchführen
Unterstützung des Facility Managements
Dein Profil
Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung im Bereich Ingenieurwissenschaft der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur
Fachkenntnisse in der Betreiberverantwortung, im Projektmanagement und in den Landesbauordnungen
Anwendungskenntnisse in MS-Office sowie in Architektur-Planungstools
Kenntnisse in der Anwendung einer Finanzplanungssoftware (SAP) und in CAFM- Programmen (Computer Aided Facility Management - z.B. Speedikon C) oder Bereitschaft, diese zu erwerben
Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du stellst unsere Kundinnen/ Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
Du bist motiviert, die Aufgabe als Referent/-in (m/w/d) Bauvorhaben erfolgreich auszuführen.
Sonst noch wichtig
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet und auf 5 Jahre befristet, jedoch mit dem Ziel einer langfristigen Zusammenarbeit.
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann fülle das Bring-a-Friend-Formular aus und schicke es innerhalb der Ausschreibungsfrist ab.
Arbeitsschutz als ManagementaufgabeWas ein Managementsystem bringt
Sie möchten dafür sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten selbstverständlich zum Arbeitsalltag gehören? Dann nutzen Sie die Vorteile eines Managementsystems und fassen Einzelmaßnahmen in einem strategischen Ansatz komfortabel zusammen.
Indem Sie klare Regelungen schaffen, Ziele setzen und die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen regelmäßig bewerten, erhöhen Sie die Transparenz und verschlanken Ihre Abläufe. Führungskräfte und Beschäftigte gewinnen auf diese Weise Zeit und Freiraum für andere Aufgaben.
So sind beispielsweise systematisch geplante Maßnahmen zum Infektions- und Brandschutz oder zur Vermeidung von Gewaltvorfällen im Interesse aller. Die Maßnahmen werden nicht gesondert geregelt, sondern von Anfang an mitgedacht und in andere betriebliche Regelungen fest eingebunden. Ein Arbeitsschutzmanagement hilft entscheidend, die effektivsten Regelungen zu treffen.
Bauen Sie ein eigenständiges Arbeitsschutzmanagementsystem (BGW AMS) auf und beantragen Sie die Begutachtung bei der BGW.
Oder verknüpfen Sie alle Aspekte von Sicherheit und Gesundheit bestmöglich mit Ihrem Qualitätsmanagementsystem (BGW qu.int.as) und beauftragen die Begutachtung bei einer mit der BGW kooperierenden Zertifizierungsstelle. Sie bauen auf Bekanntem auf und die BGW beteiligt sich an den Kosten einer externen Zertifizierung.
Die Optionen unterscheiden sich darin, wie Sie Ihre Regelungen für Sicherheit und Gesundheit mit anderen betrieblichen Themen verbinden und wen Sie mit der Begutachtung beauftragen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung als Entscheidungshilfe.
Von unserer Förderung profitieren
Lassen Sie sich beim Aufbau oder bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagements gezielt von uns unterstützen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Managementsystem vor Ort begutachten zu lassen. Dabei erhalten Sie wertvolle Hinweise zu Verbesserungspotenzialen. Unsere externen Partnerinnen und Partner kennen sich mit Arbeitsschutz genauso aus wie mit anderen Managementthemen.
Bei erfolgreicher Begutachtung erhalten Sie eine anerkannte Auszeichnung, mit der Sie werben können. Damit belegen Sie, dass Sie nicht nur Ihre Kernabläufe im Griff haben, sondern auch die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigten aktiv gestalten.
Zusätzlich profitieren Mitgliedsbetriebe der BGW von einem Rabatt in Höhe von bis zu 50 Prozent auf alle kostenpflichtigen BGW-Angebote und im besonderen Fall auch von einer finanziellen Prämie. So zahlt sich Ihr Engagement gleich mehrfach aus. Informieren Sie sich über unser Bonusprogramm.
Bekanntmachung Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hamburg
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
hält ihre nächste Sitzung am
Mittwoch, dem 18. Juni 2025, um 09:00 Uhr
im Hilton Hotel Mainz Rheinstraße 68 55116 Mainz Telefon: +49 6131 245-0 Goldsaal A-C
ab.
Die Sitzung ist nach § 63 Abs. 3 Satz 2-3 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IV) öffentlich.
Hamburg, den 06.05.2025
Die Vorsitzende der Vertreterversammlung Susann Czekay-Stohldreier
"In Würde Abschied nehmen" – ein interaktives Erlebnis In Workshops den Umgang mit Trauer und Tod erlernen
Termin:
–
Veranstaltungsort:
Dresden
Wer alte oder schwerkranke Menschen betreut, muss auch mit Tod und Trauer umgehen. Das gehört zum Alltag von Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten sowie ehrenamtlich Engagierten. Doch wie begegnet man einem sterbenden Menschen achtsam und angemessen? Und wie kann man in dieser Situation gut für sich selbst sorgen?
Die Ausstellung "In Würde Abschied nehmen" widmet sich genau diesen beiden Fragen. Sie gibt Impulse für die Begegnung mit Sterben und Tod. Und lädt dazu ein, schwierige Situationen auszuprobieren und eigene Kraftquellen zu entdecken. Nach Stationen in Hamburg, München und Berlin war sie vom 17. Februar bis 28. März 2025 auf dem Gesundheitscampus Bochum zu sehen.
Die nächste Station ist im Krankenhaus St. Joseph-Stift in Dresden. Die Termine können jetzt gebucht werden. Sie haben auch die Möglichkeit, eine ganze Gruppe anzumelden. Der Workshop findet zweimal täglich statt, vormittags um 10 Uhr und am Nachmittag um 14:30 Uhr. Planen Sie 3 bis 3,5 Stunden ein.
Gemeinsam ausprobieren und erleben
Drei Stunden lang dreht sich alles um die Themen Kommunikation und Selbstfürsorge. Im Mittelpunkt: das konkrete Ausprobieren und Erleben – und vor allem der intensive Austausch untereinander. Damit genügend Raum für Diskussion und Selbsterfahrung bleibt, teilen sich die Besucherinnen und Besucher in zwei Teams. Sie starten parallel und wechseln nach 90 Minuten Raum und Thema. Begleitet werden die beiden Kleingruppen von speziell geschulten Guides, die über langjährige Erfahrung in der Palliativ-Pflege verfügen.
Digital unterstützt und ganz persönlich
Im Raum „Kommunikation“ geht es um die Gefühle der Sterbenden und auch um die eigenen Belastungen im Umgang mit Tod und Trauer. Ob in der virtuellen Welt über VR-Brille und Kopfhörer oder per Leuchtdisplay – das Eintauchen in den Berufsalltag funktioniert in Sekundenschnelle. In einer Übung erscheinen beispielsweise virtuelle Patientinnen und Patienten auf einem Krankenhausflur auf. Sie stellen Fragen, äußern Trauer oder Verzweiflung. Gefragt sind spontane Reaktionen und passende Antwortmöglichkeiten. Das reale Gespräch findet mit Handpuppen statt. Im Rollenspiel kann das eben Gehörte in konkreten Situationen ausprobiert und erlebt werden.
Eigene Kraftquellen entdecken: mit dem persönlichen Abschiedsritual.
Sich selbst gut kennen
Ebenso wichtig wie der achtsame Umgang mit Sterbenden und ihren Angehörigen ist es, die eigene psychische Belastung in Grenzen zu halten und damit umzugehen. Darum geht es im Raum „Selbstfürsorge“. Der Einstieg gelingt mit Beispielgeschichten, die bei allen Teilnehmenden schnell eigene Erfahrungen mit belastenden Situationen ins Gedächtnis rufen. Angeleitet von den Guides macht sich die Gruppe auf den Weg, eigene Kraftquellen zu entdecken. Dazu gehören hilfreiche Rituale ebenso wie das Miteinander im Team.
Nach drei intensiven Stunden verlassen die Besucherinnen und Besucher die Ausstellung mit neuem Wissen und ihrem persönlichen Handwerkszeug für die Selbstfürsorge und die Kommunikation mit Sterbenden.
An wen richtet sich die Ausstellung?
Pflegekräfte, ärztliches Personal und Ehrenamtliche. Dazu gehören:
Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler
Beruflich Pflegende
Ärztinnen und Ärzte in der Ausbildung und im Beruf
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Ehrenamtliche sowie thematisch Interessierte aus Palliativeinrichtungen, Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten
Veranstaltungsort
Krankenhaus St. Joseph-Stift
Wintergartenstr. 15/17 01307 Dresden
Alle Termine auf einen Blick
Veranstaltungsorte
Termine
Dresden: Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden GmbH Wintergartenstr. 15/17, 01307 Dresden
Berlin: hub 27 Jafféstraße 2, 14055 Berlin Deutscher Pflegetag
05.11. - 06.11.2025
Berlin: hub 27 Jafféstraße 2, 14055 Berlin Deutscher Pflegetag
07.11. - 08.11.2024
München: BGW schu.ber.z Helmholtzstraße 2, 80636 München
02.09. - 04.10.2024
Hamburg: Museum der Arbeit Wiesendamm 3, 22305 Hamburg
11.07. - 18.08.2024
Mehr zur Ausstellung
Die Ausstellung "In Würde Abschied nehmen" ist eine Kooperation der BGW und der Dialogue Social Enterprise GmbH in Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Fachkraft für Palliative Care.
Häufig gestellte Fragen
Der Besuch ist kostenlos.
Sie können die Ausstellung nur im Rahmen eines Workshops besuchen, für den Sie sich anmelden müssen. Der reine Workshop dauert etwa 3 Stunden. Am besten planen Sie 3,5 Stunden ein, da im Anschluss in der Regel ein Austausch zwischen den Teilnehmenden stattfindet.
Sie können sich sowohl als Einzelperson als auch als Gruppe anmelden.
Die Workshops finden in der Regel statt. Bei krankheitsbedingten Ausfall informieren wir Sie so schnell wie möglich per E-Mail.
Ihre bestehende Anmeldung kann jederzeit problemlos geändert oder storniert werden. In Ihrer Anmeldebestätigung finden Sie dazu einen Link. Eine komplette Stornierung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit Plätze für andere Interessierte frei werden.
Falls Sie Fragen zur Ausstellung haben oder bei Ihnen technische Probleme auftreten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular weiter unten.
Weil du den Überblick behältst, wenn es drauf ankommt. Du bearbeitest Rechnungen für Erste-Hilfe-Kurse und PKW-Sicherheitstrainings, beantwortest wichtige Fragen kompetent und bist in der Beratung die erste Anlaufstelle – für mehr Sicherheit, Klarheit und Vertrauen im Alltag.
Deine Aufgaben
Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement
Tabellen und Statistiken
Protokollführung und Nachbereitung von Sitzungen
Arbeitsabläufe mit externen Vertragspartnern optimieren
Dein Profil
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf
Anwendungskenntnisse in MS-Office
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du stellst unsere Kundinnen/ Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du bist in der Lage, Sachverhalte zu durchdringen.
Du bist motiviert, die Aufgabe in der Bearbeitung Erste Hilfe erfolgreich auszuführen.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
Sonst noch wichtig
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Die Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden in der Woche.
Entgeltgruppe 8 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 42.705,00 € (Stufe 1) und 53.625,00 € (Stufe 7) p.a.
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann fülle das Bring-a-Friend-Formular aus und schicke es innerhalb der Ausschreibungsfrist ab.
Wer auf dem Weg zur Arbeit ist oder beruflich von Termin zu Termin eilt, kennt kritische Situationen im Straßenverkehr. Aber mal ehrlich: Haben Sie immer alles im Griff? Können Sie richtig reagieren?
Mit kritischen Situationen im Straßenverkehr haben die meisten wenig Erfahrung und reagieren, wenn etwas passiert, häufig falsch oder zu spät. Auf Gefährdungen im Straßenverkehr müssen Sie sich jedoch einstellen. Richtiges Verhalten in Ausnahmesituationen können Sie trainieren und verbessern.
Kontakt: Mobilitätstraining
Sie haben Fragen zur Kostenübernahme für Mobilitätstrainings?
Der Straßenverkehr bringt für viele unserer Versicherten ein großes Unfallrisiko im Arbeitsleben mit sich. Dieses Risiko wollen wir mit Ihnen senken und fördern deshalb gezielt Mobilitätstrainings, zum Beispiel ein Pkw-Sicherheitstraining oder ein Motorrad-Sicherheitstraining.
Sie lernen zum Beispiel auf speziell ausgerüsteten Übungsplätzen, beim begleiteten Fahren im Verkehr oder mithilfe von Fahrsimulatoren
Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen
in kritischen Situationen richtig zu bremsen oder gekonnt auszuweichen
Kurven optimal zu fahren, um ein Ausbrechen des Fahrzeugs zu verhindern
die technischen Systeme gezielt zu bedienen
Ihr Fahrzeug ergonomisch richtig zu nutzen
Die Trainings helfen Ihnen, zusätzliche Kompetenzen aufzubauen, um ihre Arbeitsaufgaben noch sicherer, wirtschaftlicher und umweltschonender wahrzunehmen. Neben dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr erhalten Sie auch nützliche Tipps für arbeitsorganisatorische und sicherheitstechnische Maßnahmen, die Sie für eine gute Präventionskultur im Betrieb einbringen können.
Die BGW unterstützt Sie mit einem finanziellen Zuschuss
Wir bezuschussen Ihre Kosten für ein Mobilitätstraining bis zu einer Höhe von maximal 75,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Person. Das gilt für viele Trainingsformate und Verkehrsmittel, egal ob Sie ein Fahrrad, Motorrad, Pedelec, E-Bike oder das Auto (auch Einsatzfahrzeuge) bevorzugen. Darüber hinaus fördern wir Trainings mit Fahrsimulatoren und betriebliche Mobilitätsaktionen. Die richtige Wahl treffen Sie – am besten nach Ihren persönlichen Gefährdungen im Berufsverkehr.
Das Training muss den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) entsprechen oder das "Qualitätssiegel Verkehrssicherheit" tragen. Nur so sind unsere Standards sichergestellt. Für andere Trainings übernimmt die BGW keine Kosten. Ein Wiederholungstraining ist frühestens nach zwei Jahren möglich. Eine Übersicht der zugelassenen Veranstalter finden Sie beim DVR.
Was ist zu tun?
Kontakt mit einer vom DVR anerkannten Ausbildungsstätte aufnehmen, Trainingsangebot auswählen, Termin finden und Personen für das Training verbindlich anmelden.
Unternehmensnummer bereithalten und das Online-Verfahren zur finanziellen Förderung durchführen (siehe unten).
Förderantrag für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorlegen.
Onlineverfahren zur Förderung
Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Liste der Teilnehmenden zum Ausdrucken.
Förderbestätigung: Die Liste ist die Bestätigung für die Förderung durch die BGW und dient zur Vorlage beim Trainingsanbieter.
Ihr Veranstalter rechnet direkt mit der BGW ab. Eventuelle Differenzbeträge werden Ihnen vom Veranstalter gesondert in Rechnung gestellt.
Sie erhalten direkt unsere Förderbestätigung. Sie können sie jederzeit in Ihrem Benutzerprofil wieder aufrufen und ausdrucken. Bei einem weiteren Antrag müssen Sie Ihre Unternehmensdaten nicht erneut eingeben.
Anmeldung ohne Registrierung: Sie erhalten den ausgefüllten Förderantrag zum direkten Ausdrucken oder Speichern. Bei einem weiteren Antrag müssen erneut alle Unternehmensdaten eingegeben werden.
Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen – Expositionsverzeichnis führen
Wenn bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorien 1A oder 1B eine gefährdende Exposition besteht, muss gemäß § 10a der Gefahrstoffverordnung ein Expositionsverzeichnis geführt werden.
Das ist der Fall, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900) oder der Wert der Akzeptanzkonzentration überschritten werden (TRGS 910), aber auch, wenn keine ausreichenden Informationen über die Höhe der Exposition vorliegen. Bei unfallartigen Ereignissen muss die mögliche Gefährdung für den Einzelfall abgeschätzt werden. Bei einer mehr als geringen Gefährdung muss dies dokumentiert werden.
Die Verbindlichkeit eines Eintrags in das Expositionsverzeichnis wurde durch § 6 Abs. 8 Nr. 5 GefStoffV erhöht. Falls für KM-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B kein Eintrag in das Expositionsverzeichnis erfolgt, muss in der Gefährdungsbeurteilung eine nachvollziehbare Begründung enthalten sein.
Im Expositionsverzeichnis werden für alle betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Tätigkeiten mit den genannten Gefahrstoffen dokumentiert. Das Verzeichnis muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre für krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe sowie 5 Jahre für reproduktionstoxische Stoffe ab Ende der Exposition aufbewahrt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei späteren Erkrankungen die mögliche berufliche Ursache geklärt werden kann. Details sind in der Technischen Regel TRGS 410 beschrieben.
Beschäftigten, die den Betrieb verlassen, wird der sie betreffende Teil des Expositionsverzeichnisses ausgehändigt. Die Betriebe können die Aufbewahrung und spätere Aushändigung an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung übertragen, indem sie die Zentrale Expositionsdatenbank nutzen.
Zentrale Expositionsdatenbank
Mit der „Zentralen Expositionsdatenbank“ (ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung steht den Betrieben ein Online-Werkzeug zur Verfügung, mit dem sich das gesetzlich geforderte Expositionsverzeichnis einfach erfassen, fortlaufend bearbeiten und komfortabel verwalten lässt.
Nachgehende Vorsorge
Die Zentrale Expositionsdatenbank bietet die Möglichkeit, die Meldepflichten nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung zu erfüllen: Beschäftigte können an den Organisationsdienst für Nachgehende Vorsorge (ODIN) und zur Gesundheitsvorsorge (GVS) gemeldet werden.
Für die Umsetzung der nachgehenden Vorsorge gelten die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Details zur Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ beschrieben. Wird eine Gefährdung im Sinne der TRGS 410 festgestellt, ist damit auch das Angebot zu einer nachgehenden Vorsorge verbunden.
Eintrag ins Expositionsverzeichnis – Entscheidungshilfen
Bei den nachfolgend aufgeführten, beispielhaften Tätigkeiten mit krebserzeugenden. keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen kann eine gefährdende Exposition bestehen.
Sind der Stand der Technik bzw. Technische Regeln oder Expositionsbeschreibungen am Arbeitsplatz umgesetzt, liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich. Gilt dies nicht oder wird eine Tätigkeit durchgeführt, für die keine entsprechende Information vorliegt, sind andere Ermittlungsmethoden anzuwenden, um die Höhe der Exposition zu bestimmen.
Ausgewählte Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen
Zytostatika: Zubereitung Expositionsverzeichnis in Apotheken, Kliniken und Praxen der Humanmedizin sowie Veterinärmedizin
Eingesetzte Produkte
Arzneimittel, die Zytostatika-Wirkstoffe enthalten, die als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1 A oder 1 B eingestuft sind.
Arbeitsverfahren
Zubereitung von patienten-individuellen Infusionen in Krankenhaus- und Offizinapotheken sowie in veterinärmedizinischen Einrichtungen wie in DGUV-Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst"beschrieben (Auflösen von Trockensubstanz in Trägerlösung, Aufziehen von Spritzen mit Arzneimittellösung, Dosieren eines aufgelösten Zytostatikums zu Trägerlösung, Reinigen und Entsorgen). Dazu gehört auch die Warenannahme. Es handelt sich um laborübliche Tätigkeiten, die von erfahrenem Personal mit laborüblichen Mengen unter laborüblichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit
Wenige Minuten bis acht Stunden pro Arbeitsschicht.
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen gemäß TRGS 525, TRGS 526 und DGUV Information 207-007 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 207-007 aufgeführt. Beispiele sind:
Inhalativ: technische Lüftung, Sicherheitswerkbänke bzw. Isolatoren und Überleitsysteme
Dermal: Schutzhandschuhe nach Vorgabe des Herstellers (auch bei Warenannahme zum Schutz vor gelegentlich von außen verunreinigten Vials), sonst Einmalhandschuhe aus Nitril, regelmäßiger Handschuhwechsel.
Informationen zur Expositionshöhe
Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn TRGS 525 sowie DGUV Information 207-007 arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.
Inhalativ: Luftgrenzwerte (z. B. Arbeitsplatzgrenzwert) sind nicht vorhanden. Bei speziellen Tätigkeiten wie der umfangreichen Reinigung in Sicherheitswerkbänken kann sich eine Gefährdung durch eine relevante Partikelbelastung ergeben, die das Tragen von Atemschutz erforderlich macht.
Dermal: Die Exposition ist minimiert. Bei speziellen Tätigkeiten wie der umfangreichen Reinigung in Sicherheitswerkbänken besteht eine Gefährdung, die das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich macht. Es können hautresorptive Zytostatika-Stoffe zum Einsatz kommen.
Eintrag ins Expositionsverzeichnis
Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich. Auch Tätigkeiten mit hautresorptiven Stoffen erfordern gemäß TRGS 401 keinen Eintrag, wenn Schutzhandschuhe nur vorsorglich gegen unvorhergesehenen Kontakt getragen werden, z. B. gelegentliche Handhabung eventuell verunreinigter Behälter oder zum Schutz vor anderen krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen.
Ausnahme: Die umfangreiche Reinigung in Sicherheitswerkbänken ist daraufhin zu überprüfen, ob mehr als eine geringe Gefährdung vorliegt. Ist in der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz festgelegt oder werden hierbei Schutzhandschuhe zum Schutz vor hautresorptiven Zytostatika-Stoffen eingesetzt, sind dies Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis.
Zytostatika: Applikation Expositionsverzeichnis in Pflege, Klinik, Praxen der Humanmedizin sowie Veterinärmedizin
Eingesetzte Produkte
Arzneimittel, die Zytostatika-Wirkstoffe enthalten, die als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1 A oder 1 B eingestuft sind.
Arbeitsverfahren
Vorbereiten und Verabreichen zytostatikahaltiger Infusionen, Tabletten, Kapseln, Lotionen/Salben wie in DGUV-Information 207-007 beschrieben: Anschluss von Infusionen an Port-Katheter, Operationen, Entnahme von Tabletten aus Blister, Auftragen von Salben sowie Entsorgung.
Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit
Wenige Minuten bis mehrere Stunden pro Schicht
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen gemäß TRGS 525 und DGUV Information 207-007 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 207-007 aufgeführt. Beispiele sind:
Inhalativ: Verwendung von sicheren Infusions-Systemen, Tabletten nicht mörsern
Dermal: Schutzhandschuhe, Nachspülen des Infusions-Systems mit Trägerlösung
Informationen zur Expositionshöhe
Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn die Maßnahmen nach TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" und DGUV Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst" arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.
Inhalativ: Luftgrenzwerte (z. B. Arbeitsplatzgrenzwert) sind nicht vorhanden. Bei speziellen Applikationsverfahren wie der hyperthermalen intraperitonealen Chemoperfusion (HIPEC) kann sich eine Gefährdung ergeben, die das Tragen von Atemschutz erforderlich macht.
Dermal: Die Exposition ist minimiert. Es können hautresorptive Zytostatika-Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Bei speziellen Applikationsverfahren wie der Durchführung der HIPEC kann sich durch intensiven Hautkontakt eine Gefährdung ergeben, die das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich macht.
Eintrag ins Expositionsverzeichnis
Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich. Auch Tätigkeiten mit hautresorptiven Stoffen erfordern gemäß TRGS 401 keinen Eintrag, wenn Schutzhandschuhe nur vorsorglich gegen unvorhergesehenen Kontakt getragen werden, z. B. gelegentliche Handhabung eventuell verunreinigter Behälter oder zum Schutz vor anderen krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen.
Ausnahme: Die Durchführung spezieller Applikationsverfahren wie der HIPEC ist daraufhin zu überprüfen, ob mehr als eine geringe Gefährdung vorliegt. Ist in der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz festgelegt oder werden hierbei Schutzhandschuhe zum Schutz vor hautresorptiven Zytostatika-Stoffen eingesetzt, sind dies Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis.
Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen – Labormengen Expositionsverzeichnis in medizinischen Laboren und Apotheken
Eingesetzte Produkte
Diverse Chemikalien, darunter krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1 A oder 1 B.
Arbeitsverfahren
Labortätigkeiten wie in TRGS 526 „Laboratorien“ beschrieben. Laborübliche Mengen für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe sind gemäß TRGS 526 definiert: Der Einsatz von jeweils nicht mehr als 0,5 l für Flüssigkeiten bzw. jeweils nicht mehr als 0,5 kg für Feststoffe. Das Laborpersonal muss für die durchzuführenden Tätigkeiten fachkundig sein.
Eingesetzt werden standardisierte Verfahren, oftmals automatisiert (überwiegend emissionsfrei), aber auch manuelle Verfahren, für die sich eine Automatisierung nicht lohnt oder für die es keine automatisierten Verfahren gibt. Es werden geringe Mengen an Reagenzien (Milliliter oder Gramm) eingesetzt. Zu den manuellen Tätigkeiten gehören die Ermittlung von medizinisch relevanten Analysewerten aus diagnostischen Patientenproben (dabei dosieren, abwiegen), die Prüfung von Ausgangsstoffen im Apothekenlaboratorium und die Rezepturherstellung im Arbeitsbereich Rezeptur.
Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit
Weniger als 15 Minuten je Tätigkeit, mehrfach pro Arbeitsschicht.
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen gemäß TRGS 526 und DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst" (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 213-032 aufgeführt. Beispiele sind:
Inhalativ: Abzug oder Einrichtungen mit vergleichbarer Sicherheit bei manuellen Verfahren.
Dermal: Arbeitsgeräte wie Pipettierhilfen, Spatel, Pinzette verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden wird. Chemikalienschutzhandschuhe verwenden.
Informationen zur Expositionshöhe
Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn TRGS 526 sowie DGUV Information 213-032 arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.
Inhalativ: Die inhalative Exposition ist minimiert, Luftgrenzwerte werden, soweit vorhanden, eingehalten.
Dermal: Die Exposition ist minimiert. Es können hautresorptive Stoffe zum Einsatz kommen.
Eintrag ins Expositionsverzeichnis
Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich. Auch Tätigkeiten mit hautresorptiven Stoffen erfordern gemäß TRGS 401 keinen Eintrag, da Schutzhandschuhe nur vorsorglich gegen unvorhergesehenen Kontakt getragen werden, z. B. gelegentliche Handhabung eventuell verunreinigter Behälter oder bei Verwendung von Pipettierhilfen oder zum Schutz vor anderen krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen.
Sterilisation mit Ethylenoxid Expositionsverzeichnis in Kliniken (nur vereinzelt, Anwendung fast ausschließlich in industriellen Sterilisatoren)
Eingesetzte Produkte
Keimzellmutagenes, krebserzeugendes und reproduktionstoxisches Ethylenoxid-Gas (H340, H350, H360F, CAS-Nr.: 75-21-8) in Gasflaschen oder Kartuschen.
Arbeitsverfahren
Sterilisation von thermolabilen Materialien in vollautomatischen Sterilisatoren wie in TRGS 513 beschrieben.
Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit
Wenige Minuten bis ca. eine Stunde je Arbeitsschritt, mehrere Arbeitsschritte pro Arbeitsschicht.
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen gemäß TRGS 513 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind dort aufgeführt. Beispiele sind:
Inhalativ: RLT-Anlage installieren
Dermal: Hygienische Maßnahmen sind ausreichend.
Informationen zur Expositionshöhe
Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn die Maßnahmen nach TRGS 513 arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.
Inhalativ: Die Akzeptanzkonzentration von 0,2 mg/m³ für Ethylenoxid ist unterschritten, wenn die TRGS 513 arbeitsplatzbezogen umgesetzt ist. Eine Gefährdung liegt in diesem Fall nicht vor.
Dermal: Die Exposition ist minimiert. Ethylenoxid ist hautresorptiv. Bei Unfallereignissen ist zu beachten, dass neben dem direkten Hautkontakt auch die Aufnahme des Stoffes über die Gas-/Dampfphase einen zusätzlichen relevanten Aufnahmepfad darstellen kann, wenn große Hautbereiche nicht von Arbeits- oder Schutzkleidung bedeckt sind (TRGS 401).
Eintrag ins Expositionsverzeichnis
Bei Einhaltung der TRGS 513 liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich.
BGW Strategietag Muskel-Skelett-Belastungen Ihr Einstieg in die Prävention von Muskel-Skelett-Belastungen
Die Rückengesundheit Ihrer Beschäftigten ist Ihnen wichtig? Sie möchten Belastungsschwerpunkte in Ihrer Einrichtung identifizieren? Sie suchen ein Instrument, mit dem Sie die Prävention im Betrieb in puncto Rücken nachhaltig verbessern können? Mit unserem Beratungsangebot – dem „Strategietag Muskel-Skelett-Belastungen“ – unterstützen wir Sie dabei, eine Standortbestimmung zu Belastungen und Stärken in Ihrer Einrichtung durchzuführen und gemeinsam mit uns konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.
Die Erfahrung zeigt, dass einige Handlungsfelder besonders geeignet sind, um Belastungen des Muskel-Skelett-Systems vorzubeugen. Dazu gehören die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten ebenso wie die Dienstplan- und Arbeitszeitgestaltung oder eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung mit geeigneten Hilfsmitteln.
Wie geht das?
In einem eintägigen Workshop nehmen Sie den aktuellen Zustand Ihres Betriebes in Bezug auf Muskel-Skelett-Belastungen unter die Lupe. Dabei decken Sie rückenrelevante Risiken und Belastungsschwerpunkte auf, identifizieren aber auch ungenutzte Stärken. Darauf aufbauend entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrem Team und einem Berater, einer Beraterin eine praxisnahe Handlungsgrundlage, um die Präventionsarbeit zu diesem Thema nachhaltig zu verbessern. Dabei beschreiben Sie die nächsten Handlungsschritte und planen gemeinsam konkrete Maßnahmen – individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Eine praxisnahe Strategie für die Prävention von Muskel-Skelett-Belastungen ist ein erster Schritt, um die Arbeitsorganisation und die ergonomischen Arbeitsbedingungen in der gesamten Einrichtung – oder in einem Arbeitsbereich – zu verbessern. Dies kann entscheidend dazu beitragen, die Rückenbelastungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu senken.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Strategietag direkt in der Einrichtung, also "Inhouse", durchgeführt wird.
Wie profitieren Sie davon?
Vom Strategietag profitieren Sie und Ihre Beschäftigten gleichermaßen: Sie können mit der Investition in sichere und gesunde Arbeitsbedingungen als attraktiver Arbeitgeber punkten und langfristig gutes Personal an Ihre Einrichtung binden. Unsere praxisnahen Lösungsideen wiederum tragen dazu bei, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund, zufrieden und engagiert arbeiten können.
Was kostet das?
Unsere Erstberatung im Umfang von bis zu zwei Tagen ist grundsätzlich kostenfrei. Am ersten Beratungstag lernen Sie die Unterstützungsangebote der BGW zum Thema Rückengesundheit kennen und können Ihre Ziele und Leistungen gemeinsam mit dem Berater oder der Beraterin klären. Den zweiten Tag können Sie für den Strategietag Rücken nutzen.
Kontakt: Gesundheitsmanagement
Sie haben Fragen? Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular.
Weil ohne dich nichts läuft. Du bist die treibende Kraft im Hintergrund: Du unterstützt das Facility Management im Präventionszentrum, setzt Aufgaben des Objektverantwortlichen um und hältst mit deinem Organisationstalent den Büroalltag am Laufen – effizient, zuverlässig, unersetzlich.
Deine Aufgaben
Den Objektverantwortlichen bei allen notwendigen Aufgaben unterstützen
Elektronische Rechnungen bearbeiten und Haushaltsansätze überwachen
Dein Profil
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf
Fachkenntnisse Büroorganisation
Fachkenntnisse Immobilienverwaltung
Anwendungskenntnisse in MS-Office (Word, Excel, Outlook, PowerPoint)
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du stellst unsere Kundinnen/ Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du bist in der Lage, Sachverhalte zu durchdringen.
Du bist motiviert, die Aufgabe in der Bearbeitung Gebäude- und Facility Management Präventionszentrum erfolgreich auszuführen.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
Sonst noch wichtig
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen von Frauen sind von besonderem Interesse. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden.
Entgeltgruppe 9a BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 45.305,00 € (Stufe 1) und 62.530,00 € (Stufe 7) p.a.
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann fülle das Bring-a-Friend-Formular aus und schicke es innerhalb der Ausschreibungsfrist ab.
Weil du unverzichtbar bist. Du übernimmst Verantwortung – und zwar für das große Ganze. Du sorgst mit deinem Einsatz dafür, dass alles reibungslos funktioniert: Du bedienst, überwachst und wartest gebäudetechnische Anlagen, kümmerst dich um anfallende Tätigkeiten gemeinsam mit dem FM-Team und stellst so den zuverlässigen Betrieb unseres Präventionszentrums sicher.
Deine Aufgaben
Aufgaben als Flutschutzbeauftragte/r durchführen
Dein Profil
Abgeschlossene Qualifikation als staatlich geprüfte Technikerin/staatlich geprüfter Techniker oder Bachelor Professional der Fachrichtung Betriebs-, Elektro-, Heizungs-, Kälte- oder Lüftungstechnik oder vergleichbare Qualifikation, z.B. als Meisterin/Meister der Fachrichtung Betriebs-, Elektro-, Heizungs-, Kälte- oder Lüftungstechnik
Ausbildung zur Brandschutzhelferin/zum Brandschutzhelfer oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
Lehrgang zur Fachberaterin/zum Fachberater Hochwasser oder die Bereitschaft, diesen zu absolvieren
Fachkenntnisse technische Anlagen der Gebäudetechnik (z.B. anlagenspezifischer Sachkundenachweis)
Anwendungskenntnisse in MS-Office (Word, Excel, Outlook)
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du stellst unsere Kundinnen/ Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du bist in der Lage, Sachverhalte zu durchdringen.
Du bist motiviert, die Aufgabe in der Gebäudetechnik Präventionszentrum erfolgreich auszuführen.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
Sonst noch wichtig
Es sind zwei Stellen zu besetzen.
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen von Frauen sind von besonderem Interesse. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden.
Entgeltgruppe 9a BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 45.305,00 € (Stufe 1) und 62.530,00 € (Stufe 7) p.a.
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Gewalt und Aggression systematisch vorbeugen – eine Führungsaufgabe
Zielgruppe: Führungskräfte mit leitender Funktion in den Branchen Pflege, Kliniken, Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel Unternehmerin und Unternehmer, Geschäftsführung, Abteilungsleitung, Pflegedienstleitung, Stationsleitung, Einrichtungsleitung; Für Wohnbereichsleitungen ist dieses Seminar nicht geeignet.
Seminarkürzel:
UMPU
Gewalt und Aggression von pflegebedürftigen oder betreuten Personen stellen eine Gefährdung für alle Betriebsangehörigen dar. Führungskräfte müssen in der Lage sein, Strukturen im Betrieb beziehungsweise Konzepte zu entwickeln, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gewalt und Aggression schützen und die Nachsorge derer sicherstellen, die von Gewalt und Aggression betroffen sind. Das Seminar greift die Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie Sie Ihrer Führungsverantwortung gerecht werden und ein systematisches und strukturiertes Vorgehen im Betrieb umsetzen können.
Wir stellen Ihnen Zahlen, Daten und Fakten zu Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz vor und informieren Sie über Folgen und Konsequenzen. Dazu gehören zum Beispiel betriebswirtschaftliche, personalwirtschaftliche und gesundheitliche Risiken. Thematisiert werden auch Entstehung, Verlauf und Folgen von Gewalt und Aggression sowie mögliche Einflussfaktoren. Außerdem lernen Sie Handlungsfelder der Prävention kennen und werden in die Gefährdungsbeurteilung inklusive Maßnahmenplan eingeführt. Welche Unterstützungsangebote die BGW bereithält, ist ebenfalls Thema im Seminar.
Wir unterstützen Sie dabei:
Erscheinungsformen von Aggression und Gewalt sowie mögliche Folgen zu beurteilen
Ihre Haltung als Führungskraft zu reflektieren
verschiedene Handlungsfelder der Prävention zu kennen und die Nachsorge von Gewaltereignissen sicherzustellen
die Gefährdungsbeurteilung als wirksames Führungsinstrument zu nutzen, um Gewalt und Aggression systematisch vorzubeugen
BGW-Unterstützungsangebot bedarfs- und zielgerecht einzusetzen
Ablauf und Seminarzeiten
Seminarbeginn erster Tag: 8.30 Uhr Seminarende letzter Tag: 13.00 Uhr
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Wege aus dem Stress – Stressprävention am Arbeitsplatz erfolgreich umsetzen
Zielgruppe: Führungskräfte, betriebliche Interessenvertretung, Betriebsärztinnen und -ärzte, Qualitätsmanagementbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Pflege
Seminarkürzel:
GDS,GDSA
Stress ist mittlerweile aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Wenn aber Leistungsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein dauerhaft belastetes Arbeitsumfeld leiden, dann sind langfristig auch körperliche Beschwerden und Fehlzeiten die Folgen.
Sie wollen etwas dagegen tun? Das Angebot der BGW unterstützt Sie bei der Bewältigung und Vermeidung von Stress am Arbeitsplatz: Mit den Erkenntnissen aus dem ersten Teil entwickeln Sie eine konkrete und zu Ihrem Team passende Strategie, wie sich betrieblicher Stress verringern lässt. Diese Strategie können Sie in der Praxisphase direkt in Ihrem Betrieb ausprobieren und umsetzen. In den anschließenden Online-und Präsenzphasen tauschen Sie sich zu Ihren Erfahrungen aus und erhalten weitere Impulse und Unterstützung rund um das Thema Stressprävention.
Wir unterstützen Sie dabei:
professionell an das Thema Stress heranzugehen
Strategien für die Bewältigung und Vermeidung von Stress im Betrieb zu entwickeln
sensibilisiert zu sein für stressfördernde Arbeitsumstände, Stresssymptome und Stressfolgen bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
passgenaue Lösungen im Betrieb umzusetzen und auszuwerten
Ablauf und Seminarzeiten
Erste Präsenzphase (dreitägig) Seminarbeginn erster Tag: 14.00 Uhr Seminarende letzter Tag: 13.00 Uhr Praxisphase Umsetzung in Ihrem Betrieb Zweite Präsenzphase (zweitägig) Seminarbeginn erster Tag: 14.00 Uhr Seminarende letzter Tag: 16.30 Uhr Optional können Sie an drei unterstützenden Online-Phasen teilnehmen.
Die Onlinephasen sind für Sie ein Unterstützungsangebot, das Sie optional nutzen können.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Sie sind bereit, in der Praxisphase eine Strategie auszuprobieren.
Sie melden sich verbindlich für beide Termine der Präsenzphasen an. Termin 1 und 2 können innerhalb eines Jahres frei miteinander kombiniert werden.
In diesem Seminar geht es vorrangig um betriebliche Stressprävention.
Das Seminar GDS kann nur mit dem Aufbauseminar GDSA gebucht werden!
Das Seminar besteht aus mehreren Seminarblöcken Um ein Zertifikat zu erhalten, müssen Sie an allen Seminarblöcken (Seminarkürzel: GDS und GDSA ) teilgenommen haben. Sie können die Termine von allen Teilen innerhalb eines Jahres frei kombinieren.
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Workshop: Das Einmaleins einer guten Unterweisung
Zielgruppe: Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen Unterweisungsaufgaben übertragen wurden, Praxisanleiterinnen und -anleiter
Seminarkürzel:
AU1
Der Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit im betrieblichen Umfeld liegt auch in der Hand der unterweisenden Führungskräfte oder der unterweisenden Kolleginnen und Kollegen. Dieser Workshop vermittelt die Methodik und Didaktik für motivierende Unterweisungen mit nachhaltigem Praxistransfer.
Der Workshop vermittelt Wissen für die richtige Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Unterweisung, aber auch das Wissen um deren Grenzen. Im Workshop erfahren Sie darüber hinaus, welche Medien und erprobten Methoden Sie bei der Vermittlung des Stoffes einsetzen können. So werden die zu vermittelnden Inhalte noch interessanter und verständlicher präsentiert und Ihr Publikum nachhaltig motiviert. Nach dem Prinzip „Learning by Doing“ wenden Sie das Gelernte in praktischen Übungen an und erhalten Gelegenheit zur Interaktion und zum Erfahrungsaustausch in der Gruppe.
Wir unterstützen Sie dabei:
eine Unterweisung zu planen, durchzuführen und nachzubereiten
die Unterweisungsinhalte interessant, verständlich und nachhaltig zu vermitteln
Ihre Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, die Unterweisungsinhalte langfristig anzuwenden beziehungsweise einzuhalten
Ablauf und Seminarzeiten
Seminarbeginn erster Tag: 14.00 Uhr Seminarende letzter Tag: 13.00 Uhr
Seminare, die nur zwei statt drei Tage dauern, beginnen am ersten Tag um 8.30 Uhr und enden am letzten Tag um 17.30 Uhr.
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Hautschutz- und Händehygienepläne für verschiedene Berufsgruppen Einige Hautschutzpläne gibt es hier auch in Leichter Sprache
Ob im Labor, in der Arztpraxis, bei Kosmetikbehandlungen oder beim Reinigen - unterschiedliche Tätigkeiten erfordern unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Damit alle Schutzmaßnahmen gezielt ineinander greifen, sollten Sie für Ihren Betrieb einen Hautschutzplan erstellen.
Die BGW bietet für verschiedene Berufsgruppen Hautschutz- und Händehygienepläne an. Sie erklären, bei welchen Tätigkeiten Sie die Hände mit welchen Maßnahmen schützen, reinigen und pflegen. Und Sie finden darauf Tipps zu Handschuhen, zum Händewaschen, -desinfizieren und -pflegen. Sie müssen nur noch die Hautschutz- und Pflegepräparate eintragen, die in Ihrem Betrieb verwendet werden.
Hängen Sie den Plan gut sichtbar an Wasch-, Arbeits- und Behandlungsplätzen aus.
Sicherheit ist Ihre Mission? Unsere auch. Magazine, Seminare und Handlungshilfen für Sicherheitsbeauftragte
Als Sicherheitsbeauftragte haben Sie einen besonderen Blick für gesunde und sichere Arbeitsverhältnisse an Ihrem Arbeitsplatz. Diese Begleitseite zur Zeitschrift "Arbeit & Gesundheit" bündelt Kompaktwissen rund um Ihr Engagement.
Aktuell: Umfrage zum Magazin "Arbeit & Gesundheit"
Wie nutzen Sie das Medium? Welche Themen fehlen? Und wie kann es noch besser werden? Teilnehmende können eine von hundert exklusiven Lunchboxen im A&G-Design gewinnen. Mitmachen können alle Sicherheitsbeauftragten. Teilnahmeschluss: 31.7.2025
Schön, dass Sie vorbeischauen! Als Sicherheitsbeauftragte sind Sie ein Bindeglied zwischen der Unternehmensführung und Ihren Kolleginnen und Kollegen. Sie sind weiterhin Beschäftigte oder Beschäftigte und übernehmen zusätzlich wichtige Aufgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (§22 SGB VII).
Als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter
achten Sie auf Unfall-und Gesundheitsgefahren in den Arbeitsbereichen
informieren Sie über Gefährdungen in den Arbeitsbereichen
wirken Sie auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten ein
Die Berufsgenossenschaften und ihr Dachverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), begleiten Ihr Engagement als Sicherheitsbeauftragte: mit Artikeln in unseren Fachmagazinen, spezifischen Handlungshilfen und umfangreichen Seminarangeboten.
Arbeit & Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte
Sechsmal jährlich erscheint das Magazin "Arbeit & Gesundheit". Das Magazin liefert nützliche Praxistipps für den Arbeitsalltag, aktuelle Nachrichten aus dem Bereich von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie relevante Informationen zum Vorschriften- und Regelwerk.
Die BGW übernimmt im Auftrag der Herausgeberin DGUV Neubestellungen sowie den Versand des Printmagazins – all dies kostenfrei für Sie. Die Hefte sind auch als Online-Ausgabe erhältlich.
Weiterführende Infos zu den Themen Arbeits- und Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz sowie aus dem Bereich Recht bietet das DGUV-Online-Portal zur "Arbeit & Gesundheit".
Passender Hörschutz: Kapsel, Stöpsel oder Otoplastiken – Was ist die beste Wahl?
Psychische Gesundheit: Vertrauenspersonen zur Begleitung von chronisch erkrankten Beschäftigten
Mitarbeitende mobilisieren: Sportliche Aktivität fördern, um das Wohlbefinden zu steigern
In der Regel erhalten Sie "Arbeit & Gesundheit" fünf Jahre lang, nachdem Sie bei uns an einem Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte teilgenommen haben. Aber auch nach dieser Frist können Sie es weiterbeziehen, wenn Sie das wünschen. Teilen Sie uns dies einfach über unseren Aboservice mit.
Auch das BGW magazin liefert zahlreiche Praxishilfen für sicheres und gesundes Arbeiten und Tipps für die bei uns versicherten Branchen. Die Zeitschrift erhalten Sie kostenfrei, ob als Printabonnement (viermal jährlich) oder als Online-Ausgabe. Reinschauen lohnt sich!
Im Folgenden finden Sie einige aktuelle Artikel, die für Sicherheitsbeauftragte besonders interessant sind.
Was ist meine Rolle im Unternehmen? Was sind meine Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter oder Sicherheitbeauftragte – und was zählt nicht dazu? Wie halte ich mein Wissen über die Grundsätze der Prävention aktuell? Nützliches Basiswissen bietet die BGW. Wer in allen Informationsangeboten stöbern will, kann dafür das Medien-Center oder unsere Branchenstartseiten nutzen.
Handlungshilfen für Sicherheitsbeauftragte
BGW-Handlungshilfen (1/3)
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Die Broschüre informiert über
Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter eines Unternehmens
Ihre Aufgabenbereiche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
die juristische Verantwortung der Unternehmen, für die Sie als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter engagiert sind
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb – Erklärt in Leichter Sprache
Für die Sicherheit in Werkstätten sind Sicherheits-Beauftragte wichtig. Die Broschüre erklärt ihre Aufgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie vermittelt
was Sicherheits-Beauftragte sind und was sie tun
mit wem Sicherheits-Beauftragte zusammenarbeiten
Die BGW setzt die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention um. Daher ist die Broschüre für die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache geschrieben. Bilder und Symbole helfen, den Text besser zu verstehen.
Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 regelt wesentliche Pflichten des Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Vorschrift bietet damit die Arbeitsgrundlage der Unfallverhütung. Für Sicherheitsbeauftragte besonders einschlägig sind die Themen
In diesem Seminar erlernen die Auszubildenden die Grundtechniken des Hochsteckens.
Hochsteckprofis geben ihre Erfahrung praxisnah weiter, gleichzeitig lernen die Auszubildenden wie ein ergonomischer Arbeitsplatz einzurichten ist, sowie eine gute Organisation die tägliche Arbeit erleichtert.
Gruppengröße mindestens 8, maximal 16 Personen (bei größeren Gruppen bitte telefonisch anfragen)
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass bei eintägigen Seminaren keine Anreise am Vortag vorgesehen ist.
Die Seminare richten sich ausschließlich an Friseurauszubildende mit Ausbildungsvertrag eines Salons bzw. an Berufsschulklassen des 1. bis 3. Berufsschuljahres.
Bitte melden Sie sich ausschließlich online zu den Seminaren an.
Haben Sie Fragen? Antworten finden Sie in unseren FAQ!
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.