unterweisung

Eine Gruppe von jungen Männern und Frauen sitzen auf Klappstühlen in einem großen offenen Arbeitsraum. Unscharf im Vordergrund die Silhouette des Vortragenden, man schaut ihm über die Schulter.

Teilnehmer und Teilnehmerinnen hören einem Vortrag zu

sicher-mit-system

Schulungssituation, eine Dozentin beschriftet Karten für Flipchart, neben ihr zwei Teilnehmer.

Angebote und Arbeitshilfen Qualifizierung – Information – Betriebsanweisungen und Materialien

Wir unterstützen alle im Betrieb, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Sachen Arbeitsschutz unterweisen mit Qualifizierung und Information: Rechtliches, Organisatorisches, Didaktisches. Für einige Themenbereiche bieten wir Ihnen Materialien, die Ihre Unterweisung unterstützen. 

Eine Gruppe von fünf jungen Männern und Frauen sitzt nebeneinander an einem langen Tisch. Sie verfolgen interessiert einen Vortrag.

Unterweisung planen und gestalten

Hier finden Sie Tipps, wie Sie Unterweisungen planen und motivierend, anschaulich und praxisbezogen gestalten. Die Themen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. 

Integrieren Sie beispielsweise Unterweisungsthemen in die regelmäßigen Teambesprechungen. Regelmäßig zehn Minuten über ein Thema zu sprechen und Erfahrungen auszutauschen ist nachhaltiger als einmal im Jahr alles als Vortrag abzuhandeln. Oder laden Sie jemand Externes mit Sicherheit- und Gesundheitsexpertise für einen anschaulichen Vortrag ein. 

Mehr Information für nachhaltige Unterweisungen bieten wir in der Broschüre Unterweisen im Betrieb – ein Leitfaden. an.

Hinweise zu den einzelnen Unterweisungsthemen finden Sie auch auf den Sicheren Seiten Ihrer Branche.

Wann steht eine Unterweisung an?

Nach der Erstunterweisung sind regelmäßige Wiederholungen erforderlich. Bestimmte Arbeitsschutzthemen müssen Sie mindestens einmal jährlich mit Ihren Mitarbeitenden besprechen. Neues und Änderungen sind Anlässe für erstmalige Unterweisungen. 

  • Erstunterweisung
    • Einstellung oder Versetzung von Mitarbeitenden
    • Veränderungen im Aufgabenbereich
    • Veränderungen in den Arbeitsabläufen
  • Regelmäßige Unterweisung als Auffrischung mindestens jährlich, für Jugendliche halbjährlich
  • Unterweisung aus bestimmtem Anlass
    • Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen
    • Unfälle, Beinaheunfälle sowie Schadensereignisse
    • sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten

Planen Sie die Termine rechtzeitig und tragen Sie Unterweisungsthemen und die Namen der Mitarbeitenden in den Unterweisungsplan ein. Denken Sie dabei auch an die Erstunterweisung vor Arbeitsbeginn.

Die Planungshilfe unterstützt Sie bei der Planung einer konkreten Unterweisung.

Führen Sie Protokoll, wen Sie zu welchem Thema unterwiesen, eingewiesen oder geschult haben. Nutzen Sie dazu das Formblatt Nachweis über Schulung/Unterweisung/Einweisung als Dokumentation, dass Sie Ihren Unternehmerpflichten nachgekommen sind. Lassen Sie sich jede Unterweisung von Ihren Mitarbeitenden per Unterschrift bestätigen.

Wer soll unterweisen?

In kleineren Betrieben unterweist meist die Unternehmensleitung selbst. Die Aufgabe kann aber auch an eine fachkundige und zuverlässige Person delegiert werden. Diese muss die Arbeitsbereiche und den betrieblichen Alltag gut kennen und über die notwendigen Weisungsrechte verfügen. Die Verantwortung für die Unterweisung liegt dennoch immer bei der Unternehmensleitung.

Wer kann fachlich beraten?

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt oder Betriebsärztin
  • interne Fachleute wie Hygienefachkräfte oder Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte
  • externe Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wie Feuerwehr, Rückenschule, Physiotherapie
  • gegebenenfalls die Firma, die die verwendeten Geräte herstellt oder liefert, zum Beispiel Medizinprodukte

Was im Vorfeld geklärt werden sollte

  • Thema festlegen und eingrenzen: Weniger ist mehr!
  • Ziele formulieren: Was genau soll die Unterweisung erreichen?
  • Zielgruppe definieren: Wen betrifft das Thema? Welches Vorwissen, welche Motivation bringen die Teilnehmenden mit?
  • Methoden und Medien auswählen
  • Durchführung organisieren: Ort – Termin – Dauer – benötigte Materialien

Welche Themen für die Unterweisung?

Hände von Seniorin und junger Frau mit Puzzle auf dem Tisch

Gesetzliche Versicherung für Ehrenamtliche

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organisationen und Betrieben, die sich im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege engagieren, können bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sein. Der Versicherungsschutz der BGW – gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten – gilt auch dann, wenn eine Organisation gar keine fest angestellten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bei der BGW versichert hat.

  • Versichert sind alle das Ehrenamt betreffenden Tätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.
  • Die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation tragen wir.
  • Das Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation zahlen wir.
  • Im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit sichern wir Sie mit einer Rente ab.
  • Im Todesfall sorgen wir für Ihre Hinterbliebenen: Je nach Sachlage zahlen wir Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen.

Unsere Leistungen für ehrenamtlich Tätige

Unsere Versicherungsleistungen an Sie sind das Verletztengeld und eine Rente. Berechnungsgrundlage ist Ihr Jahreseinkommen, und zwar die Summe Ihrer Einkünfte aus den zwölf Monaten vor dem Unfall.  Dabei liegt die Höchstgrenze derzeit bei 96.000 Euro (seit 2019).

Verletztengeld

Das Verletztengeld ist ein Ersatz für Einkommensausfall. Deswegen haben Sie darauf nur Anspruch, wenn Sie neben dem Ehrenamt selbstständig tätig oder angestellt sind und daraus ein Einkommen erzielen.  Der Betrag orientiert sich am zu ersetzenden Einkommen:

  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal Ihr Nettoarbeitsentgelt.
  • Beziehen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III, zum Beispiel Arbeitslosengeld, erhalten Sie 100 Prozent der jeweiligen Leistung.
  • Sind Sie selbständig, erhalten Sie pro Kalendertag 1/450 Ihres Jahreseinkommens.

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Es werden lediglich die real entstandenen Kosten umgelegt. Die Leistungen werden über Beitragseinnahmen finanziert.

Eine Rente als Entschädigung

Wenn Sie langfristig nicht mehr voll erwerbsfähig sein können, steht Ihnen unter Umständen eine Rente zu – auch dann, wenn Sie aktuell kein Einkommen haben sollten. Unsere Rentenzahlungen sind als Versicherungsleistungen steuerfrei. Eine volle Rente in Höhe von jährlich 2/3 Ihres Jahreseinkommens (bis zur Höchstgrenze) erhalten Sie, wenn Sie gar nicht mehr erwerbsfähig sind. Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird die Rente anteilig nach dem Grad der MdE berechnet. Wenn Sie keine Einkünfte aus Tätigkeiten neben dem Ehrenamt beziehen, wird das Mindestjahreseinkommen herangezogen.

Prävention lohnt sich

Erfolgreiche Präventionsarbeit verringert die Zahl von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten – und trägt erheblich zur Kostensenkung bei.

Unsere Präventionsleistungen

Bei allen, die im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege tätig sind, stehen die Vermeidung von Infektionen, Allergien und Stressfaktoren sowie ergonomische Aspekte im Vordergrund der  Präventionsarbeit. Nutzen Sie unser Leistungsangebot, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern:

  • Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe praxisorientiert zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz und unterstützen sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Wir erforschen kontinuierlich die Ursachen von Unfällen und Berufskrankheiten, um zu einer besseren Unfallverhütung beizutragen.
  • Wir bieten Seminare rund um die Unfallversicherung, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

Sprechen Sie unsere Präventionsberaterinnen und -berater vor Ort an. Wir sind auch in Ihrer Nähe. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns ein breitgefächertes Angebot an Informationsmedien. Wir informieren Sie natürlich auch gern über unser Schulungsangebot.

Informationen zur Unfallversicherung

Per Fax anfordern unter +49 40 20207-1499


Praktikum und Freiwilligendienst Ein Leitfaden für sicheres und gesundes Arbeiten

Sie beschäftigen Praktikantinnen und Praktikanten, Personen im Quer- oder Berufseinstieg und/oder Freiwilligendienstleistende in der Pflege, in einer medizinischen oder therapeutischen Praxis?

Eine Krankenpflegerin in blauem Outfit lächelt und zeigt mit beiden Daumen nach oben.

In diesem Angebot informieren wir Sie zunächst über das Thema Arbeitsschutz und rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit Praktika und Freiwilligendienst.

Mit vier Online-Kursen zu ausgewählten Themen bieten wir Ihnen außerdem eine praktische Hilfestellung für die Erstunterweisung.

Der Leitfaden

Der Leitfaden www.bgw-lernportal.de/praktikum richtet sich an Sie als Unternehmerin, Unternehmer oder Führungskraft.

Die Inhalte des Leitfadens sind:

  • Überblick zum Arbeitsschutz im Praktikum und Freiwilligendienst (inkl. rechtlicher Vorgaben)
  • Informationen über mögliche Tätigkeiten, Beschäftigungseinschränkungen und Vorsorgemaßnahmen
  • Informationen zur Erstunterweisung

Die Online-Kurse

Die vier Online-Kurse richten sich an Praktikantinnen, Praktikanten, Freiwilligendienstleistende sowie andere interessierte Personen und können von diesen selbständig bearbeitet werden.

Die Online-Kurse beinhalten grundlegende Informationen zu den Themen sowie interaktive Elemente, Erklärfilme und ein Quiz zur Selbstüberprüfung. Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils ca. 15 bis 30 Minuten.

Die Online-Kurse können im Rahmen einer persönlichen Unterweisung eingesetzt werden.

Praktische Kurzlinks zum Weitergeben

Diese Faktoren erhöhen das Gewalt-Risiko für Beschäftigte

Pressemitteilung

29.04.2025

Bestimmte Faktoren erhöhen das Risiko für Beschäftigte, Opfer von Gewalt zu werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai hin. Hierzu zählen zum Beispiel der Umgang mit Bargeld, die Ausübung von Kontrolle oder der Umgang mit Personengruppen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Betriebe, die die Gefahr gewaltsamer Übergriffe bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder der Arbeitsorganisation berücksichtigen, können die Risiken für ihre Mitarbeitenden verringern. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen sie dabei mit Informationen und Beratung.

Viele Beschäftigte sind in ihrem beruflichen Alltag heiklen Situationen ausgesetzt. Besonders häufig kommen verbale Übergriffe wie Bedrohungen oder Beleidigungen vor; seltener sind körperliche Attacken. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen ihrer Kampagne #GewaltAngehen in Auftrag gegeben hatte. Dabei sind nicht alle Branchen gleich stark von psychischer oder physischer Gewalt durch betriebsfremde Personen betroffen. Bestimmte Merkmale von Arbeit erhöhen die Gefahr.

Besonders häufig finden sich die Risikofaktoren im Gesundheits- und Sozialwesen, der öffentlichen Verwaltung sowie in Verkehr, Handel und Erziehung. Tätigkeiten in diesen Branchen vereinen oft gleich mehrere dieser Faktoren auf sich. Achten Unternehmen und Einrichtungen mit Kundenverkehr zudem nicht auf eine sicherheitsfördernde Einrichtung oder organisieren ihre Abläufe mangelhaft, kann das aggressionsfördernd wirken. Lange Wartezeiten auf dem Amt und unfreundliche Wartebereiche zählen dazu. Treffen gereizte Kundinnen und Kunden im Anschluss auf Beschäftigte, die über wichtige Anträge entscheiden oder eine Kontrollfunktion innehaben, kann das für diese Gefahr bedeuten.

Auch wenn Tätigkeiten in Alleinarbeit in Privaträumen von Kundinnen oder Patienten ausgeübt werden, erhöht dies das Risiko für Beschäftigte. "Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst sind dafür ein Beispiel", sagt Anne Gebhardt, Psychologin bei der DGUV. "Sie arbeiten meist allein, betreuen die Menschen zu Hause und verabreichen Medikamente." Generell reiche aber schon ein einzelner Risikofaktor, um gefährdeter als Beschäftigte anderer Branchen zu sein.

Umso wichtiger ist es, dass Betriebe und Einrichtungen das erhöhte Risiko bereits in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Darin sollten alle technischen und organisatorischen Maßnahmen vor, während und nach einem möglichen Gewaltereignis festgelegt werden. "Arbeitgebende sollten Gewaltereignisse grundsätzlich dokumentieren", so Gebhardt. Nur so könne man die Gefährdungsbeurteilung aktuell halten - und den Schutz für die Beschäftigten langfristig verbessern. Hat ein Gewaltereignis stattgefunden, sollten Arbeitgebende die Betroffenen dabei unterstützen, den Übergriff gegenüber den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen, rät Gebhardt.

Weitere Infos, wie Beschäftigte vor Gewalt geschützt werden können, gibt es auf der Website von #GewaltAngehen, der gemeinsamen Kampagne von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Prävention von Gewalt bei der Arbeit.

Ansprechperson für die Presse:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Stefan Boltz, Pressesprecher
Glinkastraße 40, 10117 Berlin 
Tellefon: +49 30 13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
www.dguv.de

Verhandlungsvergabe gem. §12 UVgO: Supporterweiterung Canonical Subskriptionen für 1 Jahr

Bekanntgabe

Weitere Informationen zu dieser Vergabe finden Sie in diesem

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Therapeutische Praxen

Eine Frau rollt mit einer Hand einen Igelball über ihren Arm

Pflege

Eine Gruppe von Pflegerinnen und Pflegern steht auf einem Gang im Pflegeheim

Friseurhandwerk

Einer Friseurkundin werden die Haare gewaschen

Antrag auf Ratenzahlung

Grundsätzlich ist die BGW verpflichtet, die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist möglich, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Außerdem darf der Anspruch durch diese Maßnahme nicht gefährdet sein.

Wichtig: Die Gewährung einer Ratenzahlung erfolgt grundsätzlich nicht, wenn zusätzlich rückständige Altforderungen bestehen. Dasselbe gilt, falls wir in der jüngeren Vergangenheit bereits gezwungen waren, den Weg der Zwangsvollstreckung zu beschreiten. Trifft dies auf Ihr Unternehmen zu, kann ein Zahlungsaufschub nicht gewährt werden. Für freiwillige Versicherungen können wir ebenfalls keine Ratenzahlung gewähren.

Sollte Ihnen – die vorstehenden Anmerkungen berücksichtigt – die Begleichung der am 15. Mai 2025 fälligen Beiträge Schwierigkeiten bereiten, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Forderung bis zum Jahresende, also spätestens zum 31. Dezember 2025, beglichen sein muss. Wir sind zudem gesetzlich dazu gehalten, gestundete Beiträge angemessen zu verzinsen. Beachten Sie auch unsere weiteren Hinweise zu den Beiträgen.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das unten stehende Formular und geben Sie eine Begründung für die Ratenzahlung sowie die Anzahl und Höhe der Raten an.

Neu: Antrag direkt online in die Systeme der BGW übermitteln

Ab sofort stehen weitere Wege zur digitalen Übermittlung des Antrags auf Ratenzahlung zur Verfügung:

Sie können alternativ auch das Formular als PDF herunterladen und per Post einreichen.

In einer Turnhalle werden von Helfenden gespendete Lebensmittel zur Ausgabe aufgebaut.

Ehrenamtlich helfen – aber sicher!

Sie unterstützen, begleiten, packen mit an. Ihr Lohn ist die Freude, die sie anderen bereiten, und das Wissen, Gutes zu tun. Wer unentgeltlich beziehungsweise ehrenamtlich im Einsatz für andere ist, sollte dabei auf die eigene Absicherung zählen können. Wie sorgen die Einrichtungen für gesunde Einsatzbedingungen?

Ehrenamtliches Engagement kann sehr vielfältig sein. 2023 gab es laut der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse in Deutschland etwa 16 Millionen ehrenamtlich Tätige. Viele Gruppen von Freiwilligen können auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zählen – und für einen erheblichen Teil davon ist die BGW zuständig. Die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege melden jährlich der BGW, wie viele Ehrenamtliche sie im Einsatz hatten. 2023 waren das insgesamt 1.070.705 Personen.

Der Begriff "Ehrenamt" wird zwar insbesondere für die Übernahme eines gewählten öffentlichen Amts verwendet. Hier geht es jedoch um all diejenigen, die sich bürgerschaftlich beziehungsweise freiwillig engagieren und unentgeltlich tätig sind – und dies im Auftrag von jemandem. Unentgeltliches Engagement im Bereich von Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist in der Regel über die BGW abgesichert. Unter den Schutz fallen auch einmalig oder nur gelegentlich ausgeübte Hilfstätigkeiten sowie Unfälle auf dem Weg zum oder vom Einsatz. Falls eine geringe Aufwandsentschädigung – also kein Lohn oder Gehalt – gewährt wird oder die Fahrtkosten erstattet werden, hat das keine Auswirkung.

Automatisch gut versichert

Die Helfenden müssen sich nicht selbst bei der BGW anmelden, genauso wenig muss die Einrichtung etwas veranlassen. Es wird auch kein individueller Beitrag fällig. Im Bereich der Wohlfahrtspflege kommen alle Unternehmen mit einer geringen Ausgleichsumlage solidarisch für den Versicherungsschutz auf. Berechnungsgrundlage sind die Entgelte der Beschäftigten

Selbst wenn eine Einrichtung keine fest angestellten Beschäftigten hat, greift der Versicherungsschutz der BGW für die unentgeltlichen Helferinnen und Helfer: Sie sind bei allen Tätigkeiten im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Aufgabe gegen die Folgen von Arbeits- oder Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten abgesichert. Neben vielen weiteren Leistungen erhalten sie beispielsweise Verletztengeld als Ersatz für Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation.

Einsatz ohne Gefährdung

Freiwilliges Engagement ist gut – sichere und gesunde Rahmenbedingungen sind jedoch Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz. Deshalb müssen die Einrichtungen sich um den Schutz ihrer Ehrenamtlichen genauso kümmern wie um den der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch wenn das Arbeitsschutzgesetz nur von "Beschäftigten" spricht, sorgt das Sozialgesetzbuch VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 dafür, dass für alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung das gleiche Schutzniveau gilt. Ehrenamtlich Tätige sind insbesondere bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu behandeln wie das übrige Personal in den Einrichtungen.

DGUV Vorschrift 1 – §2 Grundpflichten des Unternehmers

(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. (…) Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.

Risiken und Schutzmaßnahmen klären

Wer sich mit großer Motivation für das Wohl anderer einsetzt, denkt oft nicht gleich an die eigene Gesundheit. Der Aufklärungsbedarf kann dementsprechend höher sein als bei den festen Mitarbeitenden. Die Einsatzorganisationen müssen zudem berücksichtigen, dass viele Ehrenamtliche Neulinge im jeweiligen Aufgabengebiet sind. Welches Wissen benötigen sie, um ihrer Tätigkeit ohne gesundheitliche Risiken nachzugehen? Wie eng sind sie an die vorhandenen Schutz- und Informationsstrukturen angebunden?

Fragen wie diese sind vor dem Einsatz unentgeltlicher Helferinnen und Helfer zu klären. Mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung heißt das auch: Diese Personengruppe muss bei der Analyse der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten gezielt betrachtet werden. Wo ergeben sich beispielsweise zusätzliche oder besondere Gefährdungen? Welche Schutzmaßnahmen sind nötig? Wie können sie verlässlich umgesetzt werden?

Das Thema Psyche darf dabei nicht außen vor bleiben. Anderen zu helfen, kann einem viel zurückgeben. Doch aus der ehrenamtlichen Tätigkeit heraus kann es auch zu psychischer Belastung kommen: Da sind die Sorgen und Nöte derer, die man unterstützt. Das Leid, das man miterlebt. Vielleicht auch die eigene Hilflosigkeit, wenn nur wenig für die Betroffenen getan werden kann. Freiwillige Hilfe bietet oft den Vorteil von Flexibilität und einer gewissen Freiheit zur Selbstgestaltung – doch trotzdem oder gerade deshalb kann Überforderung entstehen.

Weitere Aspekte, die bei der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Rolle spielen können, sind beispielsweise Alleinarbeit und die persönliche Sicherheit beim Umgang mit Dritten. Aggressionen oder Gewalt gegen die Helferinnen und Helfer müssen vermieden werden. In bestimmten Einsatzbereichen sind Deeskalationstrainings angezeigt. Für den Fall der Fälle ist sicherzustellen, dass sofort Hilfe geleistet werden kann und auch darüber hinaus ein Auffangsystem bereitsteht. Unabhängig von Hilfsstrukturen für besondere Situationen erhalten Angestellte in der Regel Rückhalt durch Führungskräfte oder Kolleginnen und Kollegen – Ehrenamtliche sollten rund um ihr Einsatzgebiet auf ein vergleichbares soziales Netzwerk zählen können.

Betriebliche Erste Hilfe

Gute Vorbereitung ist auch beim Thema Erste Hilfe wichtig: Sollten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sich beim Einsatz verletzen oder einen medizinischen Notfall haben, müssen sie gut versorgt werden. Im Idealfall sind Ersthelfende aus dem Kreis der festangestellten Beschäftigten vor Ort. Falls die betriebliche Erste Hilfe nur unter Beteiligung von Ehrenamtlichen sichergestellt werden kann, trägt die BGW die Kosten für die entsprechende Aus- und Fortbildung dieser Personen.

Ehrenamtliche gezielt informieren

Die Fragestellungen rund um den ehrenamtlichen Einsatz unterscheiden sich je nach Tätigkeitsfeld: Schutz vor Infektionsrisiken, psychische und körperliche Belastungen, Unfallgefahren … Die größte Herausforderung für die Einsatzorganisation ist aber stets die gleiche: einen kontinuierlichen Informationsfluss zu gewährleisten. Das fängt bei der Einarbeitung an, geht jedoch nahtlos weiter. Verständliche und praxisnahe Unterweisungen sind Pflicht – und keine einmalige Angelegenheit. Bei längeren Einsätzen müssen sie in regelmäßigen Abständen erneut stattfinden. Auch Änderungen müssen zeitnah kommuniziert werden. Bei der Gestaltung der Tätigkeit von Ehrenamtlichen können sich die Einrichtungen beraten lassen, insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und -ärzte helfen weiter. Sie stehen auch als Ansprechpersonen für die unentgeltlich Tätigen zur Verfügung.

Gut zu wissen: Bei der vorgeschriebenen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen werden zunächst nur Beschäftigte berücksichtigt, solange es darum geht, die Betreuungsform auszuwählen und eine Grundbetreuung zu gewährleisten. Die Ehrenamtlichen sind aber im betriebsspezifischen Teil der Betreuung zu berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Ähnlich ist es beim Einsatz von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten: Ehrenamtliche werden zwar nicht eingerechnet, wenn die erforderliche Zahl der Sicherheitsbeauftragten ermittelt wird – aber von diesen mitbetreut. Insbesondere sollen Sicherheitsbeauftragte auf Unfall- oder Gesundheitsgefahren aufmerksam machen und darauf achten, dass Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Anlaufstellen und regelmäßiger Austausch

In weiten Bereichen der Wohlfahrtspflege sind die unentgeltlichen Helferinnen und Helfer schon lange unverzichtbar. Je besser sie in betriebliche Strukturen und Abläufe eingebunden werden, desto zielgerichteter können sie ihrer Tätigkeit nachgehen. Werden neue Einsatzgebiete aufgebaut, lohnt es sich, von Anfang an feste Anlaufstellen und geeignete Informationskanäle einzurichten. Einen wichtigen Beitrag leistet zudem der regelmäßige, persönliche Austausch – sowohl mit der Einsatzleitung und den angestellten Mitarbeitenden als auch untereinander.

Wenn die Rahmenbedingungen des Einsatzes deutlich machen, wie sehr das Engagement der Freiwilligen geschätzt wird, ist das eine Form der Anerkennung und motiviert. Das hat für die Einrichtungen große Bedeutung: Sie wollen schließlich dauerhaft auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zählen.

Zehn Tipps für die Einsatzplanung

Wie sind die Ehrenamtlichen in die Einrichtung eingebunden? Welche Rolle und Bedeutung kommt ihnen zu? Wie wird ihre Sicherheit und Gesundheit gewährleistet?

Wer ist für die Tätigkeit geeignet? Gibt es besondere Anforderungen, zum Beispiel bei komplexen, herausfordernden Aufgaben?

Auch mit unentgeltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollten wesentliche Punkte schriftlich festgelegt werden, zum Beispiel die Art und Häufigkeit des Einsatzes.

Wer ist wann wo tätig? Was steht in der nächsten Zeit an? Das zu klären, sorgt auf allen Seiten für Verlässlichkeit. Achtung: Auch bei Ehrenamtlichen Unfälle im Verbandbuch erfassen!

Was müssen sie wissen? Wer hilft ihnen weiter – auch bei Notfällen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz oder mit Haftungsfragen aus? Gibt es beispielsweise eine Haftpflichtversicherung über die Organisation oder müssen die Ehrenamtlichen sich um eine eigene kümmern?

Welche Freiheiten haben die Ehrenamtlichen? Was sollten sie auf jeden Fall beachten?

Regelmäßige Termine und Treffen ermöglichen den Erfahrungsaustausch.

Was gibt es Neues im Aufgabenfeld oder in der Einrichtung? Wer Hintergründe vermittelt, sorgt auch für Identifikation mit der Einsatzorganisation.

Regelmäßiges Feedback, ein kleines Dankeschön zwischendurch oder eine Einladung zu Teamevents zeigen, dass die Freiwilligen keine Lückenbüßer, sondern eine wichtige Stütze sind.

Je dauerhafter der Einsatz, desto professioneller sollte das Freiwilligenmanagement aufgezogen werden. Dazu gehören auch Informations- und Weiterbildungsangebote für die Ehrenamtlichen.

Sieben Schueler stehen an Wand gelehnt

Arbeits- und Gesundheitssituation in der Jugendhilfe – erste Befragungsergebnisse

Kurzfassung der Ergebnisse

Insgesamt haben 1044 Beschäftigte aus der Jugendhilfe an der ersten Befragung der BGW und der Medical School Hamburg teilgenommen, davon 671 aus der stationären Jugendhilfe und 373 aus der ambulanten Jugendhilfe. 71% der Befragten sind weiblich, das Alter liegt im Mittel bei 40,3 Jahren.

Stressoren in der Jugendhilfe allgemein

Folgende Stressoren stellten sich als besonders ausgeprägt für die Beschäftigten heraus:

  • Emotionale Anforderungen (Beispiel: Wie häufig bringt Ihre Arbeit Sie in emotional belastende Situationen?)
  • Qualitative Anforderungen (Beispiel: Es kommt schon vor, dass einem die Fälle zu kompliziert sind.)
  • Soziale Anforderungen (Beispiel: Wie häufig kommt es vor, dass Klientinnen und Klienten überzogene Ansprüche an Sie stellen?)
  • Zeitdruck (Beispiel: Wie häufig stehen Sie unter Zeitdruck?)

Ähnlichkeiten und Unterschiede der Stressoren zwischen der ambulanten und stationären Jugendhilfe

Die Hälfte der erfassten Stressoren hat ähnliche Ausprägungen in der ambulanten und in der stationären Jugendhilfe. Nachfolgende Stressoren sind in der stationären Jugendhilfe signifikant höher ausgeprägt: Zeitdruck, Unsicherheit bezüglich der Arbeitsinhalte, qualitative Anforderungen, soziale Anforderungen sowie Aggression ausgehend von Klientinnen.

Ressourcen in der Jugendhilfe allgemein

Besonders relevant sind folgende Ressourcen:

  • Sinnhaftigkeit der Arbeit (Beispiel: Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Arbeit wichtig ist?)
  • Austausch im Team (Beispiel: Bei meiner Arbeit ist Zeit für gegenseitige Beratung unter Kolleginnen und Kollegen oder mit dem/der Vorgesetzten vorhanden.)
  • Soziale Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen (Beispiel: Wie sehr können Sie sich auf Ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen verlassen, wenn in der Arbeit Probleme auftauchen?)
  • Soziale Unterstützung durch die Führungskraft (Beispiel: Wie sehr können Sie sich auf Ihre Führungskraft verlassen, wenn in der Arbeit Probleme auftreten?)

Ähnlichkeiten und Unterschiede der Ressourcen zwischen der ambulanten und stationären Jugendhilfe

  • Etwa Dreiviertel der Ressourcen sind zwischen den beiden Gruppen ähnlich hoch ausgeprägt.
  • Zwei Ressourcen sind in der ambulanten Jugendhilfe höher ausgeprägt: Handlungsspielraum (Beispiel: Ich kann meine Arbeit so planen, wie ich es möchte.) und Gesundheitsklima (Beispiel: In unserer Organisation wird Wert auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten gelegt.).
  • Die Sinnhaftigkeit der Arbeit wird in der stationären Jugendhilfe höher eingeschätzt.

Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheit

Alle Zusammenhänge zwischen den Arbeitsbedingungen und Gesundheit sind hoch signifikant.

Genderaspekte

  • Bei der Betrachtung der Geschlechterunterschiede gibt es zwar statistisch signifikante, allerdings ausschließlich kleine Effekte zwischen Frauen und Männern.
  • Die Frauen schätzen einige Arbeitsmerkmale etwas höher ein, z. B. die emotionalen Anforderungen, Schutzmaßnahmen zu Corona und Sinnhaftigkeit der Arbeit.
  • Die Männer schätzen den Handlungsspielraum etwas höher ein als die Frauen.
  • Die gesundheitsgefährdenden Copingstrategien Ausdehnung der Arbeitszeit sowie Präsentismus (Arbeiten trotz Krankheit) sind bei den Frauen stärker ausgeprägt, ebenso das Outcome Burnout.

Copingstrategien

Deutliche Unterschiede gibt es bei dem gesundheitsgefährdenden Bewältigungsverhalten: In der stationären Jugendhilfe werden die Ausdehnung der Arbeitszeit in die Freizeit und Präsentismus signifikant höher eingeschätzt.

Vier Personen bei Besprechung

Arbeits- und Gesundheitssituation in der Jugendhilfe Tipps für Maßnahmenableitungen sowie best practice aus Interviews

Die aufgeführten Maßnahmen betreffen sowohl die ambulante als auch stationäre Jugendhilfe. Sie beziehen sich vor allem auf folgende Gefährdungen und/oder Stressoren:

 

  • Emotionale Anforderungen (überfordert, an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten)
  • Qualitative Anforderungen (komplizierte Fälle, zu viel Verantwortung, schwierige Rahmenbedingungen, fehlende Qualifikation)
  • Rollenkonflikte (widersprüchliche Anforderungen, unnötige Aufgaben, unvereinbare Anforderungen, Handeln gegen eigene Überzeugung)
  • Präsentismus (krank zur Arbeit gehen; besonders im stationären Bereich sollte auf diesem Merkmal ein Fokus liegen)

Wichtig: TOP-Prinzip beachten (d. h. technische, organisatorische und personenbezogenen Maßnahmen)

Technische Maßnahmen:

  • Fluchtmöglichkeiten und Rückzugsräume bereitstellen
  • Für ausreichende Beleuchtung sorgen
  • Sicherheitsglasscheiben nutzen
  • Vermeidung gefährlicher Gegenstände in den Räumlichkeiten
  • Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten bei gefährlichen Alleinarbeitsplätzen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Organisation von Team- und Fallsupervision mit einer externen Supervisorin/einem externen Supervisor (Vertrag schließen, terminieren, zeitliche Ressourcen bereitstellen). Ein Fokus könnte sein: „Was brauche ich, um gut mit den herausfordernden Situationen umzugehen?“
  • Organisation und Implementierung von kollegialer Beratung. Bspw. Einsatz der Methode des reflecting team: Zwei Mal in der Woche kommt für die Dauer von ca. einer Stunde ein sogenanntes Subteam zur kollegialen Beratung zusammen, um neue Impulse für ihre Arbeit zu erhalten: hier
  • Organisation von Deeskalationstrainings für Beschäftigte zum systematischen Umgang mit Gewalt und Aggressionen
  • Organisation von Weiterqualifizierungen für Beschäftigte zur Kompetenzerweiterung im Umgang mit komplizierten Fällen/Fragestellungen bspw. Arbeiten im Tandem
  • Prüfung der Betreuungsschlüssel bzw. -zuordnung: Welche Fallauswahl? Heterogene Zusammenstellung entsprechend der Herausforderungen durch die Klienten
  • Bereitstellung von Notfallplänen in den Einrichtungen für besonders belastende Situationen (z.B. Todesfälle, Suizidversuche, Gewalt)
  • Ausarbeitung und Implementierung von Vertretungsregelungen im Krankheitsfall, z. B. Springerpool. Anderes Beispiel: Im ambulanten Bereich bekommen die Beschäftigten "eigene Fälle" (Klientinnen und Klienten). Diese Arbeitsweise ermöglicht es, dass bei einer Erkrankung einer Kollegin/eines Kollegen die Aufgaben nicht sofort von einem anderen Teammitglied übernommen werden müssen, sondern bei Rückkehr aus der Krankheit kann derjenige wieder an „seinen Fällen“ weiterarbeiten. Bei längerer Krankheit greift eine Vertretungsregelung.
  • Organisation regelmäßiger Teambesprechungen sowie Unterstützung durch die Führungskraft (Hausleitung) bei belastenden Erfahrungen
  • Organisation von Optimierungsworkshops und teambildenden Maßnahmen (z.B. Vorbereitung, Auftragsklärung, Beispiele für Rollenkonflikte, moralischer Stress, Klärung von Kompetenzen und Zuständigkeiten, Ausarbeitung von Vertretungsregelungen im Krankheitsfall)
  • Förderung des Teamzusammenhalts und der sozialen Unterstützung: Organisation von Teamtagen (z. B. Escape-Room), Weihnachtsfeiern, Teamfortbildungen
  • Organisation von aktiven Mittagspausen (bspw. Yoga-Kurse) mit dem Ziel, auch diejenigen Beschäftigten zu erreichen, denen es schwerfällt, von der Arbeit abzuschalten
  • Umsetzung der Idee eines Gesundheitskontos: Alle Beschäftigten bekommen eine Stunde pro Monat gutgeschrieben, um etwas Gutes für sich zu tun
  • Gesundheit als Wert im Unternehmen verankern
  • Analog zum Tarifvertrag zur Entlastung in Krankenhäusern auch eine Regelung für Beschäftigte in sozialen Berufen anstreben bspw. über Verbandsarbeit für die Soziale Arbeit erreichen: Werden die Personalschlüssel mehrfach unterschritten, erfolgt im Gegenzug automatisch eine Entlastung mit zusätzlichen freien Tagen, die auch ausgezahlt werden können: Eckpunkte für eine Vereinbarung zur Entlastung des Personals
  • Gewaltschutzkonzept
  • Strategietag Psyche

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Regelmäßige Teilnahme an Angeboten, wie z.B. Team- und Fallsupervision, kollegiale Beratung, reflection team. Teilnahme an Supervision ggf. verpflichtend einführen. Idee: Teilnahme an Fortbildung mit Nachweis am Monatsende, die verknüpft ist bspw. mit einer Prämie
  • Regelmäßige Teilnahme an Teambesprechungen, Thematisierung von herausfordernden Klientinnen und Klienten/Situationen im Team und/oder mit Vorgesetzten
  • Teilnahme an Optimierungsworkshops und teambildenden Maßnahmen, mögliche Themenschwerpunkte:
    • Identifikation von widersprüchlichen und unvereinbaren Anforderungen: „Was würde ich gerne bei der Arbeit anders machen?“ „Wovon bin ich überzeugt?“
    • Arbeitsabläufe verbessern: Übermaß an Dokumentationspflichten abbauen, geeignete Software etablieren, Hilfestellung zur Moderation von Qualitätszirkeln: hier
    • Reduktion des Zeitdrucks: Alltagshelfer und helferinnen einstellen
    • Teilnahme an Deeskalationstraining für die Sensibilisierung bei schwierigen Situationen und deren Neutralisation sowie kollegiale Erstbetreuung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Personen, die mit den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu tun haben), um Kolleginnen und Kollegen sofort nach einer Extremsituationen unterstützen zu können.
  • Weiterführende Informationen: Wie verhalte ich mich sicher in Gewaltsituationen?
  • Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Inhouse-Schulung zum Thema "Umgang mit Verantwortung und Abgrenzung" mit dem Ziel, die eigene Abgrenzungsfähigkeit zu stärken
  • Teilnahme an Weiterbildungsangeboten der BGW zur Stärkung der personalen Ressourcen, z. B. BGW-Seminare.

Maßnahmen für Führungskräfte

  • Grundsätzlich: Führungsleitlinien der jeweiligen Einrichtungen bieten Hilfestellung
  • Führungskräfte können die Beschäftigtengesundheit als regelmäßigen TOP in Teamsitzungen aufnehmen
  • Führungskräfte können ein positives Organisationsklima mitgestalten, z.B. durch die Transparenz von Zielen, rechtzeitige Information zu Veränderungen und Erläuterung von Hintergründen, transparente Kommunikation
  • Führungskräfte sollten auf ihre Gesundheit und Selbstfürsorge achten. Damit ermutigen sie die Beschäftigten auch durch ihr eigenes Verhalten dazu, sich z.B. im Krankheitsfall abzumelden
  • Coaching für Führungskräfte (Regionalleitung, Hausleitung), damit sie ihren multiplen Führungsanforderungen nachkommen können; speziell: Krisen-Coaching für herausfordernde Führungssituationen – per Video oder Telefon
  • Teilnahme an BGW-Fortbildungen, bspw. Gesundheitsfördernde Führung – Möglichkeiten und Grenzen. Führungskräfte-Workshopreihe: Sich selbst und andere gesund führen – wie gelingt das?
  • Wertschätzung durch die Geschäftsführung vermitteln: Events, wie z.B. ein gemeinsames Frühstück zu Jahresbeginn, Geschenke zum Jubiläum, Geburtstage (Nachrichten/Anrufe)

Sollten spezifische Krisensituationen auftreten, bspw. ein Brandereignis, ein Amoklauf, ein Gewaltereignis, Überlastungssituationen mit gesundheitlichen Auswirkungen, dann steht Ihnen das Angebot "BGW Strategietag – Lernen aus Krisen" zur Verfügung.

Dr. Maren Kersten

Haben Sie inhaltliche Fragen? Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin in der Abteilung Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften.


Organisationsberatung

Haben Sie Fragen zu den Maßnahmen und Angeboten der BGW? Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpersonen in der Abteilung Organisationsberatung.


Zwei Frauen stehen lächelnd vor einem Bürogebäude, dazu der Text: "Sicherheit und Gesundheit in Betriebe bringen. Aufsichtsperson bei der BGW. Jetzt bewerben!"

Expertin/ Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson

Beschäftigungsort: Bochum
Bewerbungsschluss: 11.05.2025

Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 11 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.

Deine Aufgaben

  • Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
  • Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
  • In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus

Dein Profil

Hochschulstudium (Bachelor bzw. FH-Diplom). Erfahre hier, mit welchen Studienrichtungen du dich bewerben kannst:

  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Medizin/Zahnmedizin (z.B. Dentalhygiene, Medizintechnik, Biomedizin, molekulare Medizin)
  • Gesundheitswissenschaften, auch mit therapeutischen Schwerpunkten (z.B. Präventions-, Therapie- und Rehabilitationswissenschaften, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Pflegewissenschaften
  • Beauty und Wellness (z.B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)
  • sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen

Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.

Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss Bachelor, Diplom (FH)

Weitere Anforderungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium
  • Idealerweise Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement
  • Wünschenswert: mehrjährige Führungserfahrung sowie betriebliche Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (gern in der bei der BGW typischerweise versicherten Branchen) und fundiertes Wissen in BGW-Themen
  • Routinierter Umgang mit MS Office
  • Angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2)
  • Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
  • Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
  • Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
  • Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
  • Du stellst den Kunden/die Kundin in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
  • Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
  • Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
  • Du bist motiviert, die Aufgabe als Aufsichtsperson erfolgreich auszuüben.
  • Du bist bereit, dich weiterzubilden.
  • Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen. Ein Dienstwagen wird gestellt.
  • Führerschein der Klasse B (Bitte im Lebenslauf mit angeben)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes zum Zeitpunkt der Bewerbung

Ausbildung, Gehalt, Arbeitszeit

  • Du durchläufst eine ca. 2,5 jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson im gehobenen Dienst.
  • Während der Ausbildung: Entgeltgruppe 10 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 54.600 € (Stufe 2) und 75.400 € (Stufe 7) p.a. (in Vollzeit)
  • Nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 11 BG-AT
  • Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 12.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 10 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 11 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden. 

Sonst noch wichtig

  • Die BGW fördert Vielfalt.
  • Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
  • Bewerbungsgespräche am 16.06.2025 und 17.06.2025 in unserer Bezirksstelle Bochum
  • Dir wurde die Stelle von einem/einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das folgende Postfach: bringafriend@bgw-online.de

Infoveranstaltung für Interessierte

Melde dich zum Live-Chat per WebEx mit dem BGW-Team an deinem Wunschstandort an. Stelle Fragen zum Job als Aufsichtsperson, zur Bewerbung oder zum jeweiligen Standort.

Bochum: 07.05.2025 ab 15.00 Uhr

Delmenhorst: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr
Dresden: 30.04.2025 ab 15.00 Uhr
Hamburg: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr
München: 05.05.2025 ab 17:00 Uhr 

Nach dem Absenden erhältst du hier den Link zur Anmeldung. Eine Anmeldung für mehrere Termine/ Standorte ist möglich. Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenlos.

Kontakt für Vorabinformationen

Für Vorabinformationen:

Für fachliche Fragen:

Oder bewirb dich per E-Mail an bew87-2025.bochum@bgw-online.de oder per Post:

BGW

Pappelallee 33/35/37

22089 Hamburg

Abteilung Personal, Bereich Personalservice

Wichtiges auf einen Blick


Zwei Frauen stehen lächelnd vor einem Bürogebäude, dazu der Text: "Sicherheit und Gesundheit in Betriebe bringen. Aufsichtsperson bei der BGW. Jetzt bewerben!"

Expertin/ Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson

Beschäftigungsort: Delmenhorst
Bewerbungsschluss: 11.05.2025

Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 11 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.

Deine Aufgaben

  • Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
  • Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
  • In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus

Dein Profil

Hochschulstudium (Bachelor bzw. FH-Diplom). Erfahre hier, mit welchen Studienrichtungen du dich an deinem Standort bewerben kannst:

  • Ingenieurwissenschaften (z.B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Medizin/Zahnmedizin (z.B. Dentalhygiene, Medizintechnik, Biomedizin, molekulare Medizin)
  • Gesundheitswissenschaften, auch mit therapeutischen Schwerpunkten (z.B. Präventions-, Therapie- und Rehabilitationswissenschaften, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Pflegewissenschaften
  • Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Gerontologie
  • Erziehungswissenschaften
  • Beauty und Wellness (z.B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)

Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.

Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss Bachelor, Diplom (FH).

Weitere Anforderungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium
  • Idealerweise Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement
  • Wünschenswert: mehrjährige Führungserfahrung sowie betriebliche Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (gern in der bei der BGW typischerweise versicherten Branchen) und fundiertes Wissen in BGW-Themen
  • Routinierter Umgang mit MS Office
  • Angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2)
  • Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
  • Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
  • Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
  • Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
  • Du stellst den Kunden/die Kundin in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
  • Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
  • Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
  • Du bist motiviert, die Aufgabe als Aufsichtsperson erfolgreich auszuüben.
  • Du bist bereit, dich weiterzubilden.
  • Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen. Ein Dienstwagen wird gestellt.
  • Führerschein der Klasse B (Bitte im Lebenslauf mit angeben)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes zum Zeitpunkt der Bewerbung

Ausbildung, Gehalt, Arbeitszeit

  • Du durchläufst eine ca. 2,5 jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson im gehobenen Dienst.
  • Während der Ausbildung: Entgeltgruppe 10 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 54.600 € (Stufe 2) und 75.400 € (Stufe 7) p.a. (in Vollzeit)
  • Nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 11 BG-AT
  • Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 12.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 10 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 11 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden. 

Sonst noch wichtig

  • Die BGW fördert Vielfalt.
  • Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
  • Bewerbungsgespräche am 23.06.2025 und 24.06.2025 in unserer Hauptverwaltung Hamburg
  • Dir wurde die Stelle von einem/einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das folgende Postfach: bringafriend@bgw-online.de

Infoveranstaltung für Interessierte

Melde dich zum Live-Chat per WebEx mit dem BGW-Team an deinem Wunschstandort an. Stelle Fragen zum Job als Aufsichtsperson, zur Bewerbung oder zum jeweiligen Standort.

Delmenhorst: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr

Bochum: 07.05.2025 ab 15.00 Uhr
Dresden: 30.04.2025 ab 15.00 Uhr
Hamburg: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr
München: 05.05.2025 ab 17:00 Uhr 

Nach dem Absenden erhältst du hier den Link zur Anmeldung. Eine Anmeldung für mehrere Termine/ Standorte ist möglich. Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenlos.

Kontakt für Vorabinformationen

Für Vorabinformationen:

Für fachliche Fragen:

Oder bewirb dich per E-Mail an bew86-2025.delmenhorst@bgw-online.de oder per Post:

BGW

Pappelallee 33/35/37

22089 Hamburg

Abteilung Personal, Bereich Personalservice

Wichtiges auf einen Blick


Zwei Frauen stehen lächelnd vor einem Bürogebäude, dazu der Text: "Sicherheit und Gesundheit in Betriebe bringen. Aufsichtsperson bei der BGW. Jetzt bewerben!"

Expertin/ Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson

Beschäftigungsort: Dresden
Bewerbungsschluss: 11.05.2025

Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 11 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.

Deine Aufgaben

  • Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
  • Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
  • In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus

Dein Profil

Hochschulstudium (Bachelor bzw. FH-Diplom). Erfahre hier, mit welchen Studienrichtungen du dich bewerben kannst:

  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Beauty und Wellness (z.B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)

Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.

Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss Bachelor, Diplom (FH)

Weitere Anforderungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium
  • Idealerweise Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement
  • Wünschenswert: mehrjährige Führungserfahrung sowie betriebliche Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (gern in der bei der BGW typischerweise versicherten Branchen) und fundiertes Wissen in BGW-Themen
  • Routinierter Umgang mit MS Office
  • Angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2)
  • Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
  • Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
  • Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
  • Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
  • Du stellst den Kunden/die Kundin in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
  • Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
  • Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
  • Du bist motiviert, die Aufgabe als Aufsichtsperson erfolgreich auszuüben.
  • Du bist bereit, dich weiterzubilden.
  • Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen. Ein Dienstwagen wird gestellt.
  • Führerschein der Klasse B (Bitte im Lebenslauf mit angeben)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes zum Zeitpunkt der Bewerbung

Ausbildung, Gehalt, Arbeitszeit

  • Du durchläufst eine ca. 2,5 jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson im gehobenen Dienst.
  • Während der Ausbildung: Entgeltgruppe 10 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 54.600 € (Stufe 2) und 75.400 € (Stufe 7) p.a. (in Vollzeit)
  • Nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 11 BG-AT
  • Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 12.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 10 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 11 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden. 

Sonst noch wichtig

  • Die BGW fördert Vielfalt.
  • Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
  • Bewerbungsgespräche am 19.06.2025 und 20.06.2025 in unserer Bezirksstelle Dresden
  • Dir wurde die Stelle von einem/einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das folgende Postfach: bringafriend@bgw-online.de

Infoveranstaltung für Interessierte

Melde dich zum Live-Chat per WebEx mit dem BGW-Team an deinem Wunschstandort an. Stelle Fragen zum Job als Aufsichtsperson, zur Bewerbung oder zum jeweiligen Standort.

Dresden: 30.04.2025 ab 15.00 Uhr

Bochum: 07.05.2025 ab 15.00 Uhr
Delmenhorst: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr
Hamburg: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr
München: 05.05.2025 ab 17:00 Uhr 

Nach dem Absenden erhältst du hier den Link zur Anmeldung. Eine Anmeldung für mehrere Termine/ Standorte ist möglich. Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenlos.

Kontakt für Vorabinformationen

Für Vorabinformationen:

Für fachliche Fragen:

Oder bewirb dich per E-Mail an bew88-2025.dresden@bgw-online.de oder per Post:

BGW

Pappelallee 33/35/37

22089 Hamburg

Abteilung Personal, Bereich Personalservice

Wichtiges auf einen Blick


Zwei Frauen stehen lächelnd vor einem Bürogebäude, dazu der Text: "Sicherheit und Gesundheit in Betriebe bringen. Aufsichtsperson bei der BGW. Jetzt bewerben!"

Expertin/ Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson

Beschäftigungsort: Hamburg
Bewerbungsschluss: 11.05.2025

Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 11 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO
Einsatzgebiet schwerpunktmäßig im Postleitzahlengebiet 17 und 18

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.

Deine Aufgaben

  • Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
  • Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
  • In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus

Dein Profil

Hochschulstudium (Bachelor bzw. FH-Diplom). Erfahre hier, mit welchen Studienrichtungen du dich bewerben kannst:

  • Ingenieurwissenschaften (z.B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Medizin/Zahnmedizin (z.B. Dentalhygiene, Medizintechnik, Biomedizin, molekulare Medizin)
  • Gesundheitswissenschaften, auch mit therapeutischen Schwerpunkten (z.B. Präventions-, Therapie- und Rehabilitationswissenschaften, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Pflegewissenschaften
  • Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
  • Gerontologie
  • Erziehungswissenschaften
  • Beauty und Wellness (z.B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)

Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.

Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss Bachelor, Diplom (FH)

Weitere Anforderungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium
  • Idealerweise Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement
  • Wünschenswert: mehrjährige Führungserfahrung sowie betriebliche Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (gern in der bei der BGW typischerweise versicherten Branchen) und fundiertes Wissen in BGW-Themen
  • Routinierter Umgang mit MS Office
  • Angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2)
  • Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
  • Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
  • Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
  • Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
  • Du stellst den Kunden/die Kundin in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
  • Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
  • Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
  • Du bist motiviert, die Aufgabe als Aufsichtsperson erfolgreich auszuüben. 
  • Du bist bereit, dich weiterzubilden.
  • Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen. Ein Dienstwagen wird gestellt.
  • Führerschein der Klasse B (Bitte im Lebenslauf mit angeben)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes zum Zeitpunkt der Bewerbung

Ausbildung, Gehalt, Arbeitszeit

  • Du durchläufst eine ca. 2,5 jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson im gehobenen Dienst.
  • Während der Ausbildung: Entgeltgruppe 10 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 54.600 € (Stufe 2) und 75.400 € (Stufe 7) p.a. (in Vollzeit)
  • Nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 11 BG-AT
  • Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 12.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 10 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 11 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden. 

Sonst noch wichtig

  • Die BGW fördert Vielfalt.
  • Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
  • Das Einsatzgebiet wird schwerpunktmäßig im Postleitzahlengebiet 17 und 18 (Mecklenburg-Vorpommern) liegen.
  • Bewerbungsgespräche am 10.06.2025 und 12.06.2025 in unserer Hauptverwaltung Hamburg
  • Dir wurde die Stelle von einem/einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das folgende Postfach: bringafriend@bgw-online.de

Infoveranstaltung für Interessierte

Melde dich zum Live-Chat per WebEx mit dem BGW-Team an deinem Wunschstandort an. Stelle Fragen zum Job als Aufsichtsperson, zur Bewerbung oder zum jeweiligen Standort.

Hamburg: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr

Bochum: 07.05.2025 ab 15.00 Uhr
Delmenhorst: 06.05.2025 ab 17.00 Uhr
Dresden: 30.04.2025 ab 15.00 Uhr
München: 05.05.2025 ab 17:00 Uhr 

Nach dem Absenden erhältst du hier den Link zur Anmeldung. Eine Anmeldung für mehrere Termine/ Standorte ist möglich. Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenlos.

Kontakt für Vorabinformationen

Für Vorabinformationen:

Für fachliche Fragen:

Oder bewirb dich per E-Mail an bew85-2025.hamburg@bgw-online.de oder per Post:

BGW

Pappelallee 33/35/37

22089 Hamburg

Abteilung Personal, Bereich Personalservice

Wichtiges auf einen Blick


Zwei Frauen stehen lächelnd vor einem Bürogebäude, dazu der Text: "Sicherheit und Gesundheit in Betriebe bringen. Aufsichtsperson bei der BGW. Jetzt bewerben!"

Expertin/ Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson

Beschäftigungsort: Magdeburg (Außenstelle Hannover)
Bewerbungsschluss: 11.05.2025

Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 11 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.

Deine Aufgaben

  • Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
  • Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
  • In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus

Dein Profil

Hochschulstudium (Bachelor bzw. FH-Diplom). Erfahre hier, mit welchen Studienrichtungen du dich bewerben kannst:

  • Ingenieurwissenschaften (z.B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Gesundheitswissenschaften, auch mit therapeutischen Schwerpunkten (z.B. Präventions-, Therapie- und Rehabilitationswissenschaften, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Pflegewissenschaften
  • Gerontologie 
  • Erziehungswissenschaften
  • Beauty und Wellness (z.B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)

Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.

Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss Bachelor, Diplom (FH)

Weitere Anforderungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium
  • Idealerweise Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement
  • Wünschenswert: mehrjährige Führungserfahrung sowie betriebliche Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (gern in der bei der BGW typischerweise versicherten Branchen) und fundiertes Wissen in BGW-Themen
  • Routinierter Umgang mit MS Office
  • Angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2)
  • Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
  • Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
  • Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
  • Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
  • Du stellst den Kunden/die Kundin in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
  • Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
  • Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
  • Du bist motiviert, die Aufgabe als Aufsichtsperson erfolgreich auszuüben. 
  • Du bist bereit, dich weiterzubilden.
  • Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen. Ein Dienstwagen wird gestellt.
  • Führerschein der Klasse B (Bitte im Lebenslauf mit angeben)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes zum Zeitpunkt der Bewerbung

Ausbildung, Gehalt, Arbeitszeit

  • Du durchläufst eine ca. 2,5 jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson im gehobenen Dienst.
  • Während der Ausbildung: Entgeltgruppe 10 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 54.600 € (Stufe 2) und 75.400 € (Stufe 7) p.a. (in Vollzeit)
  • Nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 11 BG-AT
  • Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 12.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 10 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 11 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 12 BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden. 

Sonst noch wichtig

  • Die BGW fördert Vielfalt.
  • Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
  • Bewerbungsgespräche am 25.06.2025 und 26.06.2025 in unserer Außenstelle Hannover (Bezirksstelle Magdeburg)
  • Dir wurde die Stelle von einem/einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das folgende Postfach: bringafriend@bgw-online.de

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Für fachliche Fragen:

Oder bewirb dich per E-Mail an bew89-2025.magdeburg@bgw-online.de oder per Post:

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22089 Hamburg

Abteilung Personal, Bereich Personalservice

Wichtiges auf einen Blick