„BGW mobil“: Tipps für sicheres und gesundes Arbeiten in der Kita – jetzt online anmelden
Pressemitteilung
01.04.2026
Wie können Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen sicher und gesund arbeiten? Tipps dafür erhalten sie im „BGW mobil“, dem Beratungstruck der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Interessierte Kita-Leitungen können ihre Einrichtungen ab sofort für das Angebot anmelden. Nach erfolgreicher Buchung kommt der Info-Truck kostenfrei für einen vereinbarten Tag zu Besuch. Los geht es im September.
Mit dem „BGW mobil“ kommen Präventionsexpertinnen und -experten direkt zu den Kitas. Sie beraten Führungskräfte und Beschäftigte vor Ort dazu, wie sie Belastungen verringern und gesundheitsförderliches Verhalten in ihren Arbeitsalltag integrieren können. Der zu einem Besprechungs- und Aktionsraum ausgebaute Truck tourt seit mehreren Jahren erfolgreich durch Deutschland. Was neu ist: Einzelne Kitas können sich online anmelden und das „BGW mobil“ für ihre Beschäftigten buchen. Die Kosten für den Aktionstag trägt die BGW.
Start im September in der Region West
Bis ins erste Halbjahr 2028 ist das „BGW mobil“ nacheinander in den vier Regionen West, Nord, Süd und Ost unterwegs. Die Tour beginnt im September dieses Jahres in der Region West. Anmeldungen sind ab sofort für alle Regionen möglich. Einen Aktionstag lang steht das „BGW mobil“ dann jeweils den angemeldeten Einrichtungen zur Verfügung – mit Informationen, Beratung und Aktivitäten zur Prävention berufsbedingter Gefährdungen.
Dabei kann es um ganz verschiedene Themen gehen. Mögliche Inhalte sind etwa rückengerechtes Arbeiten, der schonende Umgang mit der eigenen Stimme, die Vermeidung von Infektionen, das Vorbeugen vor Stress oder auch Hitzeschutz. Das Programm wird vorab individuell auf den Bedarf in der jeweiligen Einrichtung abgestimmt. Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf www.bgw-online.de/bgw-mobil.
Infos auch auf dem BGW forum
Auch auf dem BGW forum „Sicher und gesund in der pädagogischen Arbeit“ am 25. und 26. September in Köln können sich Teilnehmende über das „BGW mobil“ informieren. Beim zweiten BGW forum in Rostock am 20. und 21. November ist das BGW mobil direkt vor Ort. Die Anmeldung für die Veranstaltungen ist ab dem 4. Mai möglich. Mehr dazu auf www.bgw-online.de/paed-arbeit.
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Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund 9,5 Millionen Versicherte in über 663.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Ansprechpersonen für die Presse
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Sebastian Grimm und Mareike Berger, Kommunikation Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg Telefon +49 40 20207-2714, Telefax +49 40 20207-2796 E-Mail: presse@bgw-online.de
Bewerbungsstart für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2027
Pressemitteilung
01.04.2026
Am 1. April 2026 startet die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027. Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben. Prämiert werden vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert. In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich bis zum 30. Juni 2026 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas findet im April 2027 in Berlin statt.
Die maßgeschneiderte Digitalisierung von Sicherheitsprozessen im Bausektor, eine wegweisende Sicherheitslösung für die Arbeit an Überlandleitungen, ein vorbildliches Modell für nachhaltig verankerten Arbeitsschutz in der Pflege – Maßnahmen wie diese sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet worden. Unternehmen aller Größen und Branchen, aber auch Einzelpersonen haben überzeugende Konzepte realisiert, um sich und ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Ziel ist, Ideen zu finden, die helfen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei das Wertvollste in der Arbeitswelt: der Mensch.
Der DASP ist ein Ausdruck der Wertschätzung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Eine Teilnahme lohnt sich. Die vorgestellten Konzepte sind inspirierend und im Idealfall für möglichst viele Unternehmen adaptierbar. Prämiert werden vier vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen:
in der Kategorie „Strategisch“: weitreichende Managementlösungen
in der Kategorie „Betrieblich“: kreative, innovative Lösungen auf Betriebsebene
in der Kategorie „Kulturell“: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
in der Kategorie „Persönlich“: Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit der einzelnen Beschäftigten betreffen
Die Einreichungen werden von einer unabhängigen Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft geprüft, zwölf Konzepte werden für eine Auszeichnung nominiert. Im April 2027 wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis in einem festlichen Rahmen in Berlin verliehen. Erst dort erfolgt die Bekanntgabe der vier Gewinnerinnen und Gewinner.
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Plattform zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland.
Ansprechperson für die Presse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Stefan Boltz, Pressesprecher Glinkastraße 40, 10117 Berlin Telefon: +49 30 13001-1414 E-Mail: presse@dguv.de www.dguv.de
Pflege: Bei Hitze besonders herausfordernd Warum Hitzeschutz in der Pflege so wichtig ist
Pflegepersonal ist von großer Hitze doppelt betroffen: Für die Beschäftigten selbst besteht das Risiko hitzebedingter Gesundheitsprobleme. Zudem kann die Arbeit herausfordernder werden, weil die ihnen anvertrauten Menschen bei hohen Temperaturen besondere Aufmerksamkeit benötigen. Und dies kostet Zeit – Stichwort Arbeitsverdichtung.
Vor diesem Hintergrund sind die Verantwortlichen in der Pflege besonders gefragt und müssen ihrer doppelten Fürsorgepflicht nachkommen. Zum einen sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Zum anderen geht es darum, Patienten und Bewohnerinnen, Kunden oder Schutzbefohlene auch bei Hitze gut zu versorgen.
Welche Herausforderungen bestehen in der Pflege?
Unternehmensleitungen müssen sich über die möglichen Auswirkungen von Hitze klar werden. Die nachfolgende Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Personalengpässe im Sommer: Hitzeperioden liegen naturgemäß im Sommer und damit in der Urlaubszeit. Es kann daher vorkommen, dass die Personaldecke bei hohen Temperaturen angesichts der hohen Belastung dünn ist.
Patienten und Patientinnen mit Herz-Kreislauf-Problemen, Bluthochdruck, Lungenerkrankungen oder Wundheilungsstörungen benötigen bei Hitze mehr Pflege und somit mehr zeitlichen Aufwand.
Die Bewohnerinnen und Bewohner sind häufiger umzukleiden. Ebenso reibt das Personal sie mit kühlenden Körperlotionen ein, wäscht und duscht sie und bietet häufiger als sonst etwas zu trinken an, damit niemand dehydriert.
Die Medikamentengabe wird komplizierter: Insbesondere entwässernde Medikamente (Diuretika) oder Blutdrucksenker ziehen oft Medikamenteneffekte nach sich. Die Folge: Die Medikation muss angepasst werden. Hierfür ist ärztlicher Rat einzuholen. Die besprochenen Änderungen sind in der Pflegedokumentation festzuhalten.
Hohe Temperaturen stehen in Verbindung mit einem vermehrten Auftreten von aggressivem Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner. Insbesondere bei Demenzerkrankungen kommt es bei großer Hitze häufiger zu verbalen oder körperlichen Aggressionstendenzen als unter gemäßigteren Bedingungen.
Bei infektiösen Personen sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich: Zusätzlich zum üblichen Kasack und dichtschließenden Schutzhandschuhen sind dann je nach Aufgabe und Hygieneanforderungen auch Schutzkittel, Schutzmasken, Hauben oder Schutzbrillen zu tragen. Die Folgen reichen vom Schwitzen bis zum Hitzestau. Für die Beschäftigten ist die zusätzliche persönliche Schutzausrüstung bei extrem warmem Wetter nach wie vor notwendig, aber auch eine Bürde.
Hohe Temperaturen können mit Konzentrationsstörungen einhergehen.
Von der Problemerkennung zum Hitzeschutzplan: Lösungsansätze für die Pflege
Die Ziele sind klar: Es geht um den Schutz der Beschäftigten und den Schutz der ihnen Anvertrauten. Dem kann man nur mit einem abgestimmten Bündel an Maßnahmen begegnen. Technische Maßnahmen zum Hitzeschutz sind zu bevorzugen. Sind diese ausgeschöpft und bestehen weitere Gefährdungen, sind organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen.
Arbeitsschutz in Hitzeschutzplänen berücksichtigen
Für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es seit Mai 2024 Bundesempfehlungen für betriebliche Hitzeschutzpläne, um die dort versorgten Menschen sowie die Beschäftigten vor den Belastungen durch sommerliche Hitze zu schützen:
die Bundesempfehlung Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser – erarbeitet vom Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin, der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), dem Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) und unter Einbeziehung von Stellungnahmen verschiedener Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens, sowie
In betrieblichen Hitzeschutzplänen lassen sich die je nach Situation vor Ort erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten mit denen für die dort versorgten Menschen praktisch zusammenfassen. Beispiele, was dabei besonders berücksichtigt werden kann:
Psychische Belastung bedenken
Nicht alle Tätigkeiten einer Pflegekraft beinhalten schwere körperliche Arbeit, zum Beispiel die Pflegedokumentation oder die Medikamentenbereitstellung. Da hohe Temperaturen jedoch beispielsweise mit Konzentrationsstörungen einhergehen, kann es dennoch für den Unternehmer oder die Unternehmerin notwendig werden, hier Maßnahmen im Sinne der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung abzuleiten.
Personaldecke und Arbeitsmenge
Die Ausstattung mit genügend Personal sowie die Arbeitszeitgestaltung für die vorhandenen Kräfte sind mögliche Stellschrauben. Doch die Personaldecke lässt sich nicht beliebig verstärken, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels. Deshalb kann es wichtig werden, die Arbeitsmenge zu steuern. Betriebe können für sich die Frage beantworten, ob eine (kurzfristige) Aufgabenreduzierung möglich ist. Dies lässt sich beispielsweise durch weniger Kurzzeitpflege umsetzen.
Verlegung von Bewohnerinnen oder Patienten
Sofern die Temperaturbelastung in bestimmten Gebäudeteilen, beispielsweise unter dem Dach, stärker ausgeprägt ist, kann eine vorübergehende Verlegung einzelner (zum Beispiel infektiöser) Personen in andere räumliche Bereiche sinnvoll sein.
Besonderheiten in der ambulanten Pflege
Organisatorische Maßnahmen: Zusammenarbeit mit zu Pflegenden und Angehörigen
Informationsblätter zu Verhaltensweisen bei Hitze regelmäßig verteilen.
Hinweise zum Verhalten bei Hitzewellen können im Vertrag aufgenommen werden (zum Beispiel im Pflegevertrag oder in Infoanhängen): - Zu Pflegende bitten, einen kühleren Raum für den Pflegeeinsatz bereitzuhalten. - Fenster morgens öffnen, tagsüber schließen und abdunkeln – wenn möglich. - Glas Wasser für Pflegekräfte bereitstellen (freiwillig). - Für den Hitzenotfall vorab klären: Kontaktaufnahme mit Angehörigen.
Am 11.06.2026 findet von 9.00 bis 17.15 Uhr die 19. Ausgabe der Pflegefortbildung des Westens – JHC statt. Das Thema der diesjährigen Veranstaltung lautet: „Umgang mit Gewalt im Gesundheitswesen – verstehen, vorbeugen, verändern“.
Im BGW Satellitensymposium „Von der Einzelmaßnahme zur Kulturveränderung – Gewaltprävention als Führungsaufgabe?" werden wir den Umgang mit Gewalt und Belästigung aus der Perspektive des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Rehabilitation und Nachsorge nach einem entsprechenden Ereignis mit Ihnen diskutieren.
Neben den Vorträgen findet auch wieder eine Industrieausstellung mit Unternehmen aus der Gesundheitsbranche statt.
Beim Innovationsforum 2026 präsentieren bis zu 12 Unternehmen ihre neuesten Produkte und Innovationen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Sie, als Teilnehmende des Kongresses, haben dabei die Gelegenheit, das innovativste Produkt des Jahres 2026 zu küren.
Die BGW ist Mitausrichtende der Pflegefortbildung und stellt ein begrenztes Kontingent an kostenfreien Plätzen für interessierte BGW-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Pro Unternehmen ist die Anmeldung von zwei Mitarbeitenden möglich.
Für Ihre Teilnahme am Kongress erhalten Sie als Besuchende im Anschluss der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat mit 6 Fortbildungspunkten der Registrierung beruflich Pflegende (RbP).
Ausstellung „In Würde Abschied nehmen“ noch bis 24. April in Halle: Jetzt anmelden!
Pressemitteilung
30.03.2026
In Würde Abschied nehmen – wie das gelingen kann, damit befasst sich eine interaktive Ausstellung, die seit dem 2. März in Halle zu sehen ist. Sie richtet sich insbesondere an Beschäftigte und Auszubildende in der Pflege, medizinisches Personal und Ehrenamtliche, die mit schwerkranken oder alten Menschen umgehen. Im BG Klinikum Bergmannstrost in Halle gastiert die Ausstellung noch bis zum 24. April. Der Besuch ist kostenlos, erfordert aber eine Anmeldung. Viele Workshop-Termine sind schon ausgebucht, doch vor allem nachmittags gibt es noch freie Termine.
Die interaktive Ausstellung ist ein Kooperationsprojekt der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Dialogue Social Enterprise (DSE). Speziell geschulte Fachkräfte aus der Palliativpflege führen durch verschiedene Stationen. "In Würde Abschied nehmen" gibt Besucherinnen und Besuchern Impulse, wie sie Kranken oder alten Menschen auch bei Zeitknappheit eine gute Sterbebegleitung geben können. Zudem lernen sie Möglichkeiten kennen, sich ihrer eigenen psychischen Belastung bewusst zu werden und diese zu reduzieren.
Mehr Informationen über die Ausstellung und die Möglichkeit zur Terminbuchung gibt es hier: www.bgw-online.de/iwan
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Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund 9,5 Millionen Versicherte in über 663.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Ansprechpersonen für die Presse
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Sebastian Grimm und Mareike Berger, Kommunikation Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg Telefon +49 40 20207-2714, Telefax +49 40 20207-2796 E-Mail: presse@bgw-online.de
Du behältst den Überblick und bringst Struktur in vielfältige Aufgaben – von Postbearbeitung bis zur Koordination am Empfang und in der Telefonzentrale. Du übernimmst Verantwortung und sorgst für reibungslose Abläufe, etwa bei Dokumenten, Archiv und Rechnungen. Mit deiner organisierten Arbeitsweise leistest du einen wichtigen Beitrag zum täglichen Ablauf.
Deine Aufgaben:
Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost (Post, Zeitungen, Pakete, Paletten, Fax und E-Mail) inklusive Versandvorbereitung
Durchführung des Scanvorgangs
IT-gestützte Erstellung von Schriftstücken
Übernahme administrativer und organisatorischer Tätigkeiten
Vorgänge den zuständigen Personen im Haus vorlegen
Überwachung des Portoguthabens sowie Führen von Statistiken
Archivverwaltung (Akten, Röntgenbilder usw.) sowie Aktenvernichtung
Erstellung von Ablagescans für aufgelöste Sammelrechnungen (Verordnungen) sowie Bearbeitung von Altakten (Scannen)
Besucherinnen und Besucher am Empfang betreuen und koordinieren (z. B. Versicherte, Unternehmerinnen und Unternehmer, Handwerkerinnen und Handwerker): Besuchszweck feststellen und zuständige Ansprechperson innerhalb des Hauses benachrichtigen
Anruferinnen und Anrufer in der Telefonzentrale betreuen und koordinieren sowie interne Telefonrückläufer in der Telefonzentrale bearbeiten
Posteingangsarten prüfen und bearbeiten
Rechnungen bearbeiten
Dein Profil:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem verwaltenden oder kaufmännischen Beruf oder
Eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Verwaltungserfahrung
Körperliche Belastbarkeit
Führerschein der Klasse B
Anwendungskenntnisse in MS Office
Anwendungskenntnisse BG-Standard
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du stellst Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du leistest durch dein zielgerichtetes Handeln einen nachhaltigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Du bist in der Lage, Sachverhalte zu durchdringen.
Du bist motiviert, die Aufgabe als Bearbeiterin/Bearbeiter (m/w/d) Service und Rechnungsbearbeitung erfolgreich auszuüben.
Du bist bereit, dich weiterzubilden.
Du bist bereit, Dienstreisen durchzuführen. Diese werden frühzeitig bekanntgegeben bzw. sind planbar.
Sonst noch wichtig:
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Bei Vollzeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden.
Entgeltgruppe 5 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 41.094,30 € (Stufe 1) und 51.067,90 € (Stufe 7) p.a.
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das Postfach bringafriend@bgw-online.de.
Als weltweit größte Podologiefachmesse ist die FUSS über die Grenzen Deutschlands bekannt und beliebt und deckt mit ihrem Fachkongress alle Bereiche der Podologie ab.
Die BGW ist dabei!
Unser Standmotto lautet "Und Ihre Gesundheit?"
Ob Auszubildende, Angestellte, Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber – wir unterstützen Sie und Ihr Team dabei, gesund zu bleiben. Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten am Stand B2 beraten. Wir beantworten gern Ihre Fragen rund um alle Themen zum Gesundheitsschutz und zur Prävention. Erfahren Sie alles über unsere Angebote, Kampagnen und Aktionen.
Wir freuen uns auf Sie!
Besuchen Sie auch gern unser BGW forum „kompakt“ für die Podologie. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Programm
Referentin: Dr. Marleen Jacobi, BGW
Der podologische Berufsalltag verlangt viel: körperliche Präsenz, hohe Konzentration, Zeitdruck und ein souveräner Umgang mit anspruchsvollen Patientensituationen. Resilienz – die Fähigkeit, auch unter Belastung stabil und handlungsfähig zu bleiben – ist daher eine Schlüsselkompetenz für nachhaltige Gesundheit und berufliche Zufriedenheit.
In diesem praxisnahen Workshop erhalten Sie einen kompakten, fundierten Einblick in die Grundlagen der Resilienz – speziell zugeschnitten auf die Anforderungen der Podologie. Neben fachlichem Input stehen Selbstreflexion, kollegialer Austausch und direkt umsetzbare Übungen im Mittelpunkt.
Sie identifizieren individuelle Stressoren und persönliche Ressourcen und entwickeln alltagstaugliche Strategien zur Selbstregulation, ergonomischen Entlastung und mentalen Stabilisierung. Besonderer Fokus liegt auf niedrigschwelligen Mikro-Interventionen, die sich ohne Mehraufwand in den Praxisalltag integrieren lassen.
Ziel ist es, Resilienz als trainierbare Kompetenz erlebbar zu machen und konkrete Impulse für langfristige Gesundheit, Arbeitsfreude und professionelle Handlungssicherheit mitzunehmen.
Referent: Andreas Kummer, BGW
Podologinnen und Podologen ermöglichen ihren Patientinnen und Patienten Mobilität, Lebensqualität und Schmerzfreiheit. Doch wie steht es um die eigene Gesundheit?
Langes Sitzen in statischer Haltung, konzentriertes Arbeiten im Nahbereich, improvisierte Arbeitsbedingungen bei Hausbesuchen – der Berufsalltag fordert das Muskel-Skelett-System täglich heraus. Viele wissen, wie wichtig ergonomisches Arbeiten ist. Doch zwischen Theorie und Praxis klafft oft eine Lücke.
In diesem Vortrag erhalten Sie praxisnahe Impulse, wie Sie Ihren Arbeitsalltag spürbar gesünder gestalten können – ohne Mehraufwand, aber mit nachhaltiger Wirkung. Sie erfahren, wie durch ergonomische Ausstattung, kleine Anpassungen in der Arbeitsweise und gezielte Ausgleichsstrategien Belastungen reduziert und Beschwerden vorgebeugt werden können.
Für mehr Energie im Berufsalltag. Für langfristige Gesundheit. Für einen starken Rücken in einem anspruchsvollen Beruf.
Der Ticketverkauf für Fachbesucherinnen und -besucher startet im September 2026.
Hamburger Gesundheitspreis 2026 Fachtag und Preisverleihung im Rahmen des 20. Gesundheitstages der Hamburger Wirtschaft
Termin: Veranstaltungsort:
Hamburg
Der Fachtag steht unter dem Motto "Respekt. Sicherheit. Gesundheit. Umgang mit Gewalt im Betrieb". Eingeladen sind alle, die an innovativen Schutzkonzepte, Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie am Umgang mit Gewaltereignissen im Unternehmen interessiert sind. Mit dem Hamburger Gesundheitspreis 2026 werden Unternehmen ausgezeichnet, die sich über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus für den Schutz und die Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen.
Gewalt am Arbeitsplatz – ob psychisch oder physisch – betrifft viele Unternehmen. Wie sehen Strategien für den Umgang mit solchen Situationen und ihre wirksame Prävention aus? Ein sicherer Umgang mit allen Formen von Gewalt und Prävention sind entscheidende Faktoren für Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Alle zwei Jahre vergibt die HAG den Hamburger Gesundheitspreis. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Fachtages und des 20. Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft statt.
Highlights des Programms sind:
Auszeichnung von drei Unternehmen für ihre vorbildlichen Maßnahmen zum Umgang mit verschiedenen Formen von Gewalt am Arbeitsplatz
Inputs mit dem Fokus auf Umgang und Prävention interner Gewalt
Gesprächsrunde mit Fachleuten aus unterschiedlichen Branchen
Impulse für die betriebliche Praxis
Workshops zu Themen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Fachtag und Preisverleihung werden veranstaltet von der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG) in Zusammenarbeit mit der BGF-Koordinierungsstelle Hamburg, der Handelskammer Hamburg und PAG – Perspektive Arbeit & Gesundheit gGmbH.
Schirmherrin des Hamburger Gesundheitspreises 2026 ist die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer. Der Hamburger Gesundheitspreis wird gefördert aus Mitteln der Hamburger Sozialbehörde sowie aus Projektmitteln von der BGW und den gesetzlichen Krankenkassen.
Über die HAG
Die HAG macht sich für soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten stark. Ihr Ziel ist, das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden der Hamburger Bevölkerung zu stärken. Die HAG ist unabhängig und gemeinnützig. Zu ihren mehr als 60 Mitgliedern gehören Verbände, Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen aus dem Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich. Ebenso vertreten sind Berufsverbände und Interessenvertretungen. Die BGW gehört ebenfalls zu den Mitgliedern der HAG.
Sicherheit ist Ihre Mission? Unsere auch. Magazine, Seminare und Handlungshilfen für Sicherheitsbeauftragte
Als Sicherheitsbeauftragte haben Sie einen besonderen Blick für gesunde und sichere Arbeitsverhältnisse an Ihrem Arbeitsplatz. Diese Begleitseite zur Zeitschrift "Arbeit & Gesundheit" bündelt Kompaktwissen rund um Ihr Engagement.
Schön, dass Sie vorbeischauen! Als Sicherheitsbeauftragte sind Sie ein Bindeglied zwischen der Unternehmensführung und Ihren Kolleginnen und Kollegen. Sie sind weiterhin Beschäftigte oder Beschäftigte und übernehmen zusätzlich wichtige Aufgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (§22 SGB VII).
Als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter
achten Sie auf Unfall-und Gesundheitsgefahren in den Arbeitsbereichen
informieren Sie über Gefährdungen in den Arbeitsbereichen
wirken Sie auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten ein
Die Berufsgenossenschaften und ihr Dachverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), begleiten Ihr Engagement als Sicherheitsbeauftragte: mit Artikeln in unseren Fachmagazinen, spezifischen Handlungshilfen und umfangreichen Seminarangeboten.
Arbeit & Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte
Sechsmal jährlich erscheint das Magazin "Arbeit & Gesundheit". Das Magazin liefert nützliche Praxistipps für den Arbeitsalltag, aktuelle Nachrichten aus dem Bereich von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie relevante Informationen zum Vorschriften- und Regelwerk.
Die BGW übernimmt im Auftrag der Herausgeberin DGUV Neubestellungen sowie den Versand des Printmagazins – all dies kostenfrei für Sie. Die Hefte sind auch als Online-Ausgabe erhältlich.
Weiterführende Infos zu den Themen Arbeits- und Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz sowie aus dem Bereich Recht bietet das DGUV-Online-Portal zur "Arbeit & Gesundheit".
Schwerpunktthema: Sicheres und gesundes Arbeiten im Dentallabor. Zu Gast bei der Puchmayr Dentaltechnik GmbH in Berlin.
Exoskelette: Neue DGUV-Information bietet Handlungshilfe zur Auswahl und zum Einsatz des Hilfsmittels.
Wiedereinstieg: Mitarbeitende nach der Elternzeit gezielt unterstützen.
In der Regel erhalten Sie "Arbeit & Gesundheit" fünf Jahre lang, nachdem Sie bei uns an einem Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte teilgenommen haben. Aber auch nach dieser Frist können Sie es weiterbeziehen, wenn Sie das wünschen. Teilen Sie uns dies einfach über unseren Aboservice mit.
Auch das BGW magazin liefert zahlreiche Praxishilfen für sicheres und gesundes Arbeiten und Tipps für die bei uns versicherten Branchen. Die Zeitschrift erhalten Sie kostenfrei, ob als Printabonnement (viermal jährlich) oder als Online-Ausgabe. Reinschauen lohnt sich!
Im Folgenden finden Sie einige aktuelle Artikel, die für Sicherheitsbeauftragte besonders interessant sind.
Was ist meine Rolle im Unternehmen? Was sind meine Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter oder Sicherheitbeauftragte – und was zählt nicht dazu? Wie halte ich mein Wissen über die Grundsätze der Prävention aktuell? Nützliches Basiswissen bietet die BGW. Wer in allen Informationsangeboten stöbern will, kann dafür das Medien-Center oder unsere Branchenstartseiten nutzen.
Handlungshilfen für Sicherheitsbeauftragte
BGW-Handlungshilfen (1/3)
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Die Broschüre informiert über
Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter eines Unternehmens
Ihre Aufgabenbereiche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
die juristische Verantwortung der Unternehmen, für die Sie als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter engagiert sind
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb – Erklärt in Leichter Sprache
Für die Sicherheit in Werkstätten sind Sicherheits-Beauftragte wichtig. Die Broschüre erklärt ihre Aufgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie vermittelt
was Sicherheits-Beauftragte sind und was sie tun
mit wem Sicherheits-Beauftragte zusammenarbeiten
Die BGW setzt die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention um. Daher ist die Broschüre für die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache geschrieben. Bilder und Symbole helfen, den Text besser zu verstehen.
Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 regelt wesentliche Pflichten des Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Vorschrift bietet damit die Arbeitsgrundlage der Unfallverhütung. Für Sicherheitsbeauftragte besonders einschlägig sind die Themen
Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Sollten Sie eine individuelle Beratung vor Ort benötigen, steht Ihnen unser Beratungs- und Prüfdienst gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Berater oder Ihrer zuständigen Beraterin.
Alle Beraterinnen und Berater vor Ort im Überblick
Damit Sie nicht einen Cent zu viel zahlen müssen, unterstützen wir Sie
bei der Bewertung der meldepflichtigen Entgelte in der Unfallversicherung
bei Fragen rund um den Gefahrtarif
Mit jeder Veränderung in einem Unternehmen tauchen neue Fragen auf: Müssen wir unsere Praktikantin extra anmelden? Sind wir verpflichtet, die Reinigungskräfte der Fremdfirma mitzuversichern? Was ist mit dem Versicherungsschutz von Begleitpersonen? Sind Mitarbeitende, die ein Seminar besuchen, versichert? Fragen Sie uns. Wir antworten gern und kompetent.
Nicht nur Ihre Beschäftigten sind bei der BGW in guten Händen. Auch Unternehmerinnen, Unternehmern und Selbstständigen bieten wir im Rahmen der freiwilligen Versicherung attraktive Leistungen zu günstigen Konditionen.
Zum BGW-Leistungspaket gehören:
Unfall- und Invaliditätsschutz
Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sowie Wiedereingliederung in das Berufsleben
Präventionsangebote zum Schutz vor berufsbedingten Erkrankungen.
Vergleichen Sie. Wir machen Ihnen gern ein Angebot.
Planen, organisieren, kommunizieren und vor allem: machen. Das kannst du bei der BGW in einem spannenden Umfeld und als Teil eines vielfältigen Teams. Unser Erfolg? Das ist Sicherheit und Gesundheit in unseren Mitgliedsbetrieben. Mehr als ein Job, sondern eine Arbeit mit hoher sozialer Relevanz.
Deine Aufgaben:
Eingehende Anrufe in der Telefonzentrale betreuen und koordinieren
Interne Telefonrückläufer in der Telefonzentrale bearbeiten
Rechnungen bearbeiten und einer vereinfachten Prüfung unterziehen
Posteingänge zuordnen (abholen, sortieren, enttackern, verteilen und Wiedervorlagen bearbeiten)
Kundinnen und Kunden sowie Besuchende am Empfang betreuen und koordinieren
Besuchsanliegen klären und zuständige Gesprächspartner benachrichtigen
Besprechungen vor- und nachbereiten sowie interne Veranstaltungen unterstützen
Catering unterstützen
Ein- und Ausgangspost bearbeiten
Akten vollständig und teilweise vernichten
Archiv verwalten und pflegen
Scanvorgänge durchführen und fehlerhafte Scans korrigieren
Dein Profil:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem verwaltenden oder kaufmännischen Beruf oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Verwaltungserfahrung (zwei Jahre)
Körperliche Belastbarkeit
Führerschein der Klasse B
Anwendungskenntnisse in MS Office
Anwendungskenntnisse im BG-Standard
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du triffst überlegte, ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen am gemeinsamen Erfolg.
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du stellst Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du leistest durch dein zielgerichtetes Handeln einen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Du bist in der Lage, Sachverhalte zu durchdringen.
Du bist motiviert, die Aufgabe als Bearbeiterin/Bearbeiter (m/w/d) Service erfolgreich auszuüben.
Du bist bereit, dich weiterzubilden.
Du bist bereit, auch mehrtätige Dienstreisen durchzuführen. Diese werden frühzeitig bekannt gegeben bzw. sind planbar.
Sonst noch wichtig:
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Der Dienstsitz ist in unserer Bezirksverwaltung in München.
Die Bewerbungsgespräche werden am 14.04.2026 und 16.04.2026 in München stattfinden.
Entgeltgruppe 5 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 41.094,30 € (Stufe 1) und 51.067,90 € (Stufe 7) p. a.
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das Postfach bringafriend@bgw-online.de.
Der Rechtsrahmen für den Hitzeschutz Was das Arbeitsschutzrecht zum Thema vorgibt
Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden (§ 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Hierbei sind unterschiedliche Vorgaben zu beachten.
Wie Unternehmen konkret vorgehen
Wichtiges Werkzeug beim Einsatz für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgebende haben sie laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen, die betriebliche Interessenvertretung hat dabei Mitbestimmungsrechte. Gefährdungen sind zu minimieren und an ihrer Quelle zu bekämpfen.
Wenn es um die konkreten Maßnahmen geht, sind personenbezogene Schutzmaßnahmen im Vergleich zu technischen oder organisatorischen als nachrangig zu betrachten (TOP-Prinzip).
Für Arbeitsräume ist eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur gefordert, ebenso der Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung (ArbStättV, Anhang 3.5). Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen.
Die zugehörige technische Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ hat Vermutungswirkung. Das heißt, bei Einhaltung der Empfehlungen der technischen Regel gilt die zugehörige Verordnung als erfüllt. So haben Arbeitgebende „bereits beim Einrichten der Arbeitsstätte darauf zu achten, dass die baulichen Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik (nach geltendem Baurecht) gegeben sind" (ASR 3.5 Pkt 1).
Die ASR A3.5 beschreibt den Begriff der gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur über eine ausgeglichene Wärmebilanz des menschlichen Körpers und gibt im Wesentlichen ein Temperaturstufenmodell (+26 °C/+30 °C/ +35 °C) mit jeweils abzuleitenden Maßnahmen in Bezug auf Hitzebelastung vor.
Temperaturen über +26 °C
Bei einer Lufttemperatur von +26 °C und mehr sollten allgemeine Maßnahmen und bei schwerer körperlicher Arbeit (insbesondere mit persönlicher Schutzausrüstung) zusätzliche Maßnahmen im Rahmen einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden (ASR A3.5, Abschnitt 4.4).
Hinweis für Ihre Gefährdungsbeurteilung
Sofern die Gefährdungsbeurteilung eine psychische Belastung der Beschäftigten durch erhöhte Innenraumtemperaturen aufzeigt, obwohl die kritische Temperaturmarke von +26°C gemäß ASR A3.5 nicht überschritten wurde, sind dennoch entlastende Maßnahmen gemäß § 5 ArbSchG abzuleiten.
Temperaturen über +30 °C
Ab einer Raumtemperatur von +30 °C und mehr müssen wirksame Maßnahmen, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren, gemäß Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und umgesetzt werden.
Temperaturen über +35 °C
Zeigt das Thermometer mindestens +35 °C, ist ein Raum ohne zusätzliche Maßnahmen als Arbeitsraum ungeeignet.
Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Hitzeschutz Von der Urlaubsplanung bis zur Kleidung und vieles mehr
Wenn technische Maßnahmen zum Hitzeschutz nicht ausreichen, kommen organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ins Spiel. Manche Schritte wie die Urlaubs- und Dienstplangestaltung müssen langfristig geplant und organisiert werden.
Urlaubsplanung und Personalausstattung
Mit Hitzeperioden rechnen und sie möglichst bei der Urlausplanung berücksichtigen, um Personalengpässen im Hochsommer vorzubeugen.
Alle Möglichkeiten der Personalgewinnung nutzen – etwa:
Personalausstattung kurzzeitig durch Zeitarbeitskräfte erhöhen.
Ehrenamtliche einsetzen, zum Beispiel in Kooperation mit den Kommunen.
Dienstplangestaltung und Arbeitsorganisation
Dienstplan: Arbeitszeiten und Dienstpläne anpassen, wo möglich.
Arbeitszeitgestaltung: Vermehrt Kurzpausen zum Trinken und als Abkühlphasen in den Dienstplan integrieren.
Zeitliche Verschiebungen: Körperlich anstrengende Tätigkeiten – zum Beispiel mit Vollschutz als persönliche Schutzausrüstung – kurzfristig in den frühen Morgen oder den späteren Nachmittag/Abend verlegen.
Hitzeschutzplan: Als festen Bestandteil des Arbeitsschutzes umsetzen und regelmäßig überprüfen.
Netzwerkarbeit stärken: mit Kommunen, Unfallkassen, Hausärzten, Nachbarschaftshilfe etc.
Hitzeschutzbeauftragte/r: Im Betrieb Person benennen.
Hitzeteams bilden: Achtsamkeit der Mitarbeitenden untereinander erhöhen, um frühzeitig Anzeichen akuter Hitzeerkrankungen zu erkennen und rechtzeitig handeln zu können.
Erste Hilfe: Schulung in betrieblicher Erster Hilfe zu Hitzeerkrankungen:
Vermehrt auf vulnerable Gruppen unter den Beschäftigten achten wie ältere Menschen, Schwangere oder Personen mit Vorerkrankungen.
Kühle Räume (Coolingspots): Kurzpausen in kühlen Räumen. Es ist ratsam, diese Räume frühzeitig zu identifizieren und im Maßnahmenplan zu kennzeichnen.
Lüftungs- und Verschattungsplan: zum Beispiel Nacht- und Morgenlüftung
Zusammenarbeit im Team: Hausmeister, Reinigungspersonal, Küche und Nachtdienst einbinden (zum Beispiel bei der Nacht- und Morgenlüftung).
Speiseplan anpassen: Gut sind leichtverdauliche Gerichte wie Obst- und Gemüsesalate sowie Kaltschalen.
Bereitstellen von Getränken
Lufttemperaturen über +26 °C: Arbeitgebende sollten geeignete Getränke bereitstellen, beispielsweise Trinkwasser (Arbeitsstättenregel ASR A3.5, Abschnitt 4.4).
Lufttemperaturen über +30 °C: Arbeitgebende sind verpflichtet, Getränke bereitzustellen.
Wichtig: Bei Raumtemperaturen über + 35 °C ist das Arbeiten oder der Aufenthalt im Raum ohne weitere Maßnahmen nicht zumutbar.
Kleidung
Bekleidungsregeln und betrieblich gestellte Arbeitskleidung anpassen: Leichte und atmungsaktive Kleidung aus funktionalen Materialien (etwa Lyocell) kann bei sommerlicher Wärme helfen, die individuelle thermische und psychische Beanspruchung zu senken. Sommerliche Arbeitskleidung sollte unter anderem Feuchtigkeit gut aufnehmen und atmungsaktiv sein. Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung ist – sofern erforderlich – dennoch unverzichtbar.
Kühlkleidung: Kann zu einer verbesserten Thermoregulation des Körpers beitragen, zum Beispiel Kühlwesten oder Kühlhalstücher.
Kühlkleidung ist mit Kosten verbunden. Eine lohnende Anschaffung, wenn Sie die Belegschaft bei der Auswahl der Produkte mit einbeziehen. Denn das erhöht die Akzeptanz, die Kleidung zu tragen, wenn es darauf ankommt – bei Hitze.
BGW test hat Kühlwesten geprüft.
Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeitende
Unterweisungen: verpflichtende und wiederkehrende (Kurz-)Unterweisungen zum sicheren Verhalten bei Hitze (Trinkpausen, Entwärmungsphasen, Erkennen von Hitzschlag, Lüftungsverhalten, …)
Verhaltenshinweise: - An regelmäßiges Trinken erinnern – mindestens 1,5 bis 2 Liter am Tag –, gegebenenfalls kühlende Getränke auch für Tour im Auto bereitstellen. - Mitarbeitende auffordern, auf Hitzesymptome bei sich und anderen zu achten. - Sonnenbrille, Kopfbedeckung, UV-Schutz im Außendienst verwenden. - Pausen möglichst im Schatten oder in klimatisierten Räumen verbringen.
Schulung und Kommunikation: - Mitarbeitende schulen zu Hitzefolgen, Schutzmaßnahmen, Frühwarnzeichen. - Kommunikationskaskade etablieren, um Hitzewarnungen weiterzugeben.
Innere thermische Lasten reduzieren
Elektrogeräte: Gegebenenfalls wärmeemittierende elektrische Geräte nur bei Bedarf oder nachts betreiben.
Sonstige Maßnahmen
Offene Kommunikationskultur zu Hitzebelastungen fördern.
Individuelle Risikoanalyse für Mitarbeitende: Alter, Schwangerschaft, Vorerkrankungen – Belastung anpassen.
Langfristig und strategisch: Thema "Klimaanpassung" in die Unternehmensstrategie aufnehmen.
Akquise von Fördermitteln: zum Beispiel für E-Autos mit Kühlung
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden – zum Beispiel in einer Kartei, als digitale Datei oder in einem Verbandbuch. Die Angaben müssen Sie vertraulich behandeln und mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Die BGW bietet Ihnen ein Verbandbuch mit heraustrennbaren Seiten für die Dokumentation an. Alternativ können Sie die Angaben auch direkt in unser PDF schreiben, ausdrucken und abheften.
Bitte beachten Sie: Zurzeit drucken wir die aktualisierte Auflage unseres Verbandbuchs. Sie ist voraussichtlich ab Ende April 2026 verfügbar. Bitte nutzen Sie gern unsere PDF-Version.
Dokumentiert werden müssen der Name der verletzten Person, Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens. Außerdem Erste-Hilfe-Maßnahmen, Ersthelfende sowie anwesende Personen, die den Unfall bestätigen können. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist.
Denn das ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei Entzündungen auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.
Arbeit. Wege. Sicherheit. Fachgespräch Verkehrssicherheitsarbeit im Betrieb
Termin:
–
Veranstaltungsort:
Dresden
Was ist erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit im Betrieb? Wie sehen bewährte Beispiele und Projekte aus? Darüber tauschen sich Interessierte vom 6. bis 7. Oktober 2026 beim DGUV-Fachgespräch Verkehrssicherheit in Dresden aus.
Unternehmen können viel dazu beitragen, dass ihre Beschäftigten sicher unterwegs sind. Dafür lohnt es sich, die Verkehrssicherheit als Teil der Arbeitssicherheit zu verstehen. Eine Gelegenheit, sich zu informieren und über erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit im Betrieb auszutauschen, bietet diese Veranstaltung. Einen Schwerpunkt bildet das Thema Sicherheit im Straßenverkehr. Kommen alle sicher von A nach B bedeutet dies weniger Unfälle und Fehlzeiten.
Wer an Praxisbeispielen für gute betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit interessiert ist, sollte sich den Termin für das DGUV Fachgespräch am 6. und 7. Oktober 2026 in Dresden notieren. Die Veranstaltung dient dem fachlichen Austausch.
Mit dabei sind Unternehmen, Beraterinnen und Berater, engagierte Beschäftigte sowie Expertinnen und Experten der gesetzlichen Unfallversicherung.
„Wir möchten Unternehmen zu Wort kommen lassen, die als gutes Vorbild vorangehen“, sagt Maraike Tonzel, Leiterin des Sachgebiets „Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt“ der DGUV. „Hauptthema ist die sichere Mobilität der Beschäftigten und wie Betriebe hierzu beitragen können.“