
Erste Hilfe organisieren
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, sind Unternehmen verpflichtet, betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen.
In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens eine Person für die Erste Hilfe vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelfende zur Verfügung stehen.
Eindämmung der Coronavirus-Pandemie
Im Rahmen der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat die DGUV zielgruppenspezifische Handlungshilfen sowohl für Unternehmen als auch für betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen erarbeitet, die zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Die Corona-Handlungshilfen für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen sind ab sofort in aktualisierter Version verfügbar (Stand: 09/2021):
- Handlungshilfe für Unternehmen (FBEH-100)
- Handlungshilfe für Ersthelfende (FBEH-101)
- Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen (FBEH-102)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DGUV, zum Beispiel FAQs zur Ersten Hilfe im Betrieb während der Corona-Pandemie.