Betriebsanweisung für Friseurinnen und Friseure
Artikelnummer: BGW 09-19-091
Die Betriebsanweisung für das Friseurhandwerk fasst für Sie die wichtigsten betrieblichen Sicherheitsaspekte im Umgang mit Gefahrstoffen und Stoffen, die unter das Gefahrstoffrecht fallen zusammen. Sie weist auf Gesundheitsgefahren hin und zeigt geeignete Schutzmaßnahmen auf.
Im Friseurhandwerk werden hauptsächlich kosmetische Mittel verwendet, die zwar nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, jedoch im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt werden müssen. Auf der Grundlage des Gefahrstoffverzeichnisses und der Gefährdungsbeurteilung wird eine Betriebsanweisung erstellt, um die betriebsspezifischen Gefahren zu benennen und Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.
Die Betriebsanweisung dient insbesondere der Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sollte an geeigneter Stelle aufgehängt werden. Ihre Beschäftigten können so wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, stellt Ihnen die BGW eine Betriebsanweisung für das Friseurhandwerk zur Verfügung. Hier sind häufig gebrauchte kosmetische Mittel, mögliche Gesundheitsgefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen bereits beschrieben. Sie haben zudem die Möglichkeit die durchschnittliche Verbrauchsmenge der verwendeten Kosmetikprodukte, Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel einzutragen. Wird dies sorgfältig getan, dient diese Betriebsanweisung auch als Gefahrstoffverzeichnis im Sinne der Gefahrstoffverordnung.
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