Erklärung zur Barrierefreiheit Für die Webseite www.bgw-online.de
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung gilt für die Webseite www.bgw-online.de. Sie wurde am 07.09.2021 erstellt und zuletzt am 29.12.2023 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar. Die Ausnahmen von der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 sind unten aufgeführt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im August 2021 durchgeführten BITV-Test durch die BGW. Diese Internetseite wurde vollständig überarbeitet und im September 2021 mit einem neuen Content Management System veröffentlicht.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrierefreiheit bei PDF-Downloads
Nicht alle PDF-Downloads sind barrierefrei. Die BGW hat ein Konzept zur Umstellung auf barrierefreie PDF-Downloads erstellt und in großen Teilen bereits erfolgreich umgesetzt. Die Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista) hat die Erarbeitung des Konzepts partizipativ begleitet. Die wesentlichen Punkte sind:
- Nicht barrierefreie PDF wurden priorisiert: Die BGW hat anhand der Anzahl, wie oft ein PDF heruntergeladen wurde, die PDF-Downloads der ersten Priorität ermittelt. Diese PDF-Downloads wurden unmittelbar überarbeitet und in eine barrierefreie Form gebracht.
- Bei Medien der zweiten Priorität können Nutzerinnen und Nutzer mitentscheiden, in welcher Reihenfolge die Bearbeitung erfolgt. Ein Hinweis auf der jeweiligen Medienseite weist auf die Möglichkeit hin, den Bedarf nach einer barrierefreien Version dieses PDF-Downloads an die BGW zu melden und verlinkt auf ein Kontaktformular. Mit dem Absenden dieses Formulars sprechen sich Nutzerinnen und Nutzer für eine barrierefreie Version dieses Dokuments aus. Allein 2023 erreichten die BGW auf diesem Wege rund 1.000 Meldungen. An dieser partizipativen Priorisierung richten wir die weitere Bearbeitungsreihenfolge aus.
- Außer der Nachbearbeitung nicht barrierefreier PDF-Downloads hat die BGW ihre Prozesse angepasst. Das heißt: Neu veröffentlichte PDF sind nun grundsätzlich barrierefrei.
Mobile Navigation
Die mobile Navigation hat derzeit noch Auffälligkeiten im Bereich der Tastaturbedienbarkeit sowie einer schlüssigen Reihenfolge.
Dynamische Änderungen
Derzeit kommt es noch zu Einschränkungen bei der Wahrnehmung dynamischer Änderungen durch assistive Technologien. Dies kann bspw. das Blättern in Slidern sein oder auch die Meldung zum Ablauf einer Session.
Podcast-Player
Der Podcast-Player ist weitestgehend barrierefrei. Es gibt aktuell jedoch noch kleinere Probleme z.B. beim Kontrast der Bedienelemente.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bgw-online.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Das geht auf drei Wegen:
- Überall auf www.bgw-online.de befindet sich der Link "Barriere melden" am Seitenende (Footer). Dieser führt zu einem Kontaktformular. Mit dem Absenden dieses Formulars können Nutzerinnen und Nutzer die BGW über Barrieren informieren. Die zugehörige URL, von der die Nutzenden kamen, wird der BGW automatisch mitgeteilt.
- Sie können uns - möglichst mit Nennung des Links der Seite mit dem Mangel - über das Kontaktformular "Barriere melden" schreiben.
- Sie können Ihre Meldung und Links zu Seiten mit einem Mangel per E-Mail an online-redaktion@bgw-online.de schicken.
Für Grundsätzliches und allgemeine Fragen
BGW Hauptverwaltung, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der BGW zu lösen.
Man kann die Schlichtungsstelle einschalten, wenn man mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden ist. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle sind alle Informationen zum Schlichtungsverfahren zu finden. Dort ist nachzulesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie man den Antrag auf Schlichtung stellt. Der Antrag kann auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gestellt werden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
+49 30 18527-2805 info@schlichtungsstelle-bgg.de
Montag - Freitag: 9 - 15 Uhr