Meldung Ehrenamtlicher
BGW-Mitgliedsbetriebe aus der Wohlfahrtspflege können mit einem Online-Service unter "Meine BGW" die Zahl der Personen melden, die bei ihnen im vergangenen Jahr unentgeltlich oder ehrenamtlich tätig waren. Die BGW erinnert jährlich per Brief an die Meldung.
Alle unentgeltlich oder ehrenamtlich Aktiven sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege automatisch gegen Unfallrisiken versichert - vor Ort wie auf den erforderlichen Wegen.
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
+49 40 20207-1190 Zum Kontaktformular
Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Die Meldefrist beginnt jedes Jahr um den 1. November und endet am 16. Februar des Folgejahres.
Bitte kommen Sie zeitnah Ihrer Meldepflicht gemäß BGW-Satzung nach! Ein Aufforderungsschreiben erhalten nur die Unternehmen, die sich bisher nicht mit einem Freischaltcode für die Unternehmensservices auf Meine BGW freigeschaltet haben oder 2022 bzw. 2023 einem Spitzenverband neu zugeordnet wurden.
So gehen Sie vor
Um den Service zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) auf bgw-online.de erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter „Meine Unternehmen“ anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt die Freischaltcodes per Post an die Unternehmensadresse.
Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter „Meine Unternehmen“ hinzufügen, um die Services dauerhaft zu nutzen. Steuerberater und Steuerberaterinnen oder andere Bevollmächtigte können mit nur einem Login (mit Registrierung) die Freischaltcodes von mehreren Mitgliedsunternehmen eintragen, um für diese die Services zu nutzen.
Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.
Freischaltcode anfordern oder eintragen (mit Login/Registrierung)
Freischaltung erfolgt? Online-Service starten (mit Login/Registrierung)
Häufig gestellte Fragen
Melden Sie hier die Anzahl der Vorstands-, Ausschuss- oder Beiratsmitglieder in Vereinen und Organisationen der Wohlfahrtspflege. Auch Sammlerinnen und Sammler, Krankenhaus-und Altenheimhilfen, Personen, die Selbsthilfegruppen leiten, und andere Ehrenamtliche sowie unentgeltlich Tätige sind zu berücksichtigen. Falls eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird oder die Fahrtkosten erstattet werden, ändert dies nichts am ehrenamtlichen Charakter der Tätigkeit.
Zu melden ist stets die Gesamtanzahl aller ehrenamtlich Tätigen. Personen, die nur gelegentlich oder kurzzeitig tätig wurden, sind voll zu berücksichtigen (jeweils als eine Person).
Nicht zu melden sind Praktikanten ohne Entgelt, Schüler, beruflich Lernende und Rehabilitanden sowie Versicherte nach § 16 d Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobber).
Die Anzahl der gemeldeten Personen hat weder Einfluss auf die Höhe Ihres jährlichen Beitrags noch auf den Versicherungsschutz.
Loggen Sie sich für "Meine BGW" ein (Registrierung erforderlich). Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie unter bgw-online.de/registrierung-hilfe
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Wenn sich die Ansprechperson ändert, muss der neue Anwender oder die Anwenderin für die Unternehmen eine neue Freischaltung beantragen. Sollte der ehemalige Nutzer oder die Benutzerin z.B. das Unternehmen verlassen, sollte auch die Freischaltung der Unternehmen deaktiviert werden.
Wenn eine Freischaltung vorliegt, muss keine erneute Freischaltung erfolgen. Die Freischaltung für die Nutzerin oder den Nutzer muss nur einmal durchgeführt werden.
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