
Selbstverwaltung Demokratisch mitbestimmen und entscheiden
Es gibt knapp 9,3 Millionen Versicherte – aber wer steuert eigentlich diese große Gemeinschaft? Die Selbstverwaltung lenkt und kontrolliert das Verwaltungsgeschäft.
Die Organe der Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder – also der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – sowie der Versicherten, das heißt der Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen, besetzt. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Berufsgenossenschaft. Sie beschließt für Unternehmen und Versicherte verbindliche Rechtsnormen wie die Satzung und Unfallverhütungsvorschriften. Zudem stellt sie den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan fest.
Vorstand, Ausschüsse, Sozialwahlen
Der Vorstand verwaltet die Berufsgenossenschaft. Der Hauptgeschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Vertreterversammlung und Vorstand haben Ausschüsse gebildet, die einzelne Aufgaben erledigen sowie Entscheidungen vorbereiten.
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre in den Sozialwahlen neu gewählt. Die derzeitige zwölfte Amtsperiode endet 2023.