Selbstverwaltung Demokratisch mitbestimmen und entscheiden
Es gibt mehr als 9,3 Millionen Versicherte – aber wer steuert eigentlich diese große Gemeinschaft? Die Selbstverwaltung lenkt und kontrolliert das Verwaltungsgeschäft.
Die Organe der Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder – also der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – sowie der Versicherten, das heißt der Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen, besetzt. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Berufsgenossenschaft. Sie beschließt für Unternehmen und Versicherte verbindliche Rechtsnormen wie die Satzung und Unfallverhütungsvorschriften. Zudem stellt sie den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan fest.
Vorstand, Ausschüsse, Sozialwahlen
Der Vorstand verwaltet die Berufsgenossenschaft. Der Hauptgeschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Vertreterversammlung und Vorstand haben Ausschüsse gebildet, die einzelne Aufgaben erledigen sowie Entscheidungen vorbereiten.
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre in den Sozialwahlen neu gewählt. Die derzeitige 13. Amtsperiode endet 2029.
Die Vertreterversammlung und der Vorstand der BGW haben sich am 20. Oktober 2023 in Dresden neu konstituiert. Vorsitzende und alternierende Vorsitzende wechseln jährlich im Oktober gegenseitig ihre Rolle.
Vertreterversammlung
Vorsitzende ist Susann Czekay-Stohldreier (Gruppe der Versichertenvertretung), alternierende Vorsitzende ist Birgit Adamek (Gruppe der Arbeitgebervertretung).
Vorstand
Vorsitzender ist Erik Bodendieck (Gruppe der Arbeitgebervertretung), alternierender Vorsitzender ist Dietmar Erdmeier (Gruppe der Versichertenvertretung).
Bericht zur Vertreterversammlung in der 13. Amtsperiode