Versicherungsschutz
Die BGW ist für mehr als 9,3 Millionen Versicherte in über 657.000 Unternehmen zuständig und gehört damit zu den größten gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland.
Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer. Auch geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich oder unentgeltlich Tätige, Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden genießen Versicherungsschutz.
Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann sich zu besten Konditionen freiwillig versichern.
Die BGW trägt im Versicherungsfall die Kosten für eine Vielzahl von Leistungen.
Versicherungsschutz für Helfende
Versicherte Branchen
Zu den beitragspflichtigen Unternehmen zählen unter anderem:
von kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägerinnen und Trägern geführte Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, freigemeinnützige und private Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, ärztliche, zahnärztliche und therapeutische Praxen, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Apotheken, Hebammen, Einrichtungen des Gesundheits- und Veterinärwesens, ambulante Pflegedienste, podologische Betriebe, Fußpflege- und Kosmetikstudios, Kindertagespflegepersonen, Betriebe der Schädlingsbekämpfung sowie Friseursalons.
Schauen Sie sich die bei der BGW versicherten Unternehmen sortiert nach Branchen an. Die Übersichtsliste ist nicht abschließend.
Staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst werden nicht von der BGW betreut. Zuständig sind hier die Unfallkassen als Versicherungsträgerinnen der öffentlichen Hand.
Kirchliche Einrichtungen können auch bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach Bereichen innerhalb von Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Kleiderkammer). Das Merkblatt zur Abgrenzung der Zuständigkeit von VBG und BGW für unselbstständige Einrichtungen von Religionsgemeinschaften gibt einen Überblick über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger.
Sie wollen Ihr Unternehmen bei der BGW anmelden oder haben Fragen?
Informationen: Anmeldung bei der gesetztlichen Unfallversicherung
Ihr Vorteil: Haftungsübernahme
Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Haftungsablösung: Durch sie müssen Sie als Unternehmer oder Unternehmerin keine Schadensersatzansprüche fürchten, wenn Ihre Beschäftigten einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken. Das sichert den sozialen Frieden und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz nachgekommen sind.