Fünf Fakten zur Unterweisung BGW magazin 3/2025

Die Unterweisung von Beschäftigten ist eine gesetzliche Pflicht. Was Unternehmerinnen und Unternehmer über ihre Verantwortung und den Nutzen von Unterweisungen wissen sollten.

Eine Gruppe von jungen Männern und Frauen in einem Arbeitsraum, im Vordergrund die Silhouette des Vortragenden.

1. Worum geht es? 

In der Unterweisung erfahren Mitarbeitende, wie sie sich am Arbeitsplatz sicher und gesund verhalten. Das umfasst vielfältige Themen: von Brandschutz und Erster Hilfe über ergonomisches Arbeiten bis hin zum Hautschutz oder zum Umgang mit gefährlichen Stoffen. Auch ehrenamtlich Helfende sind zu unterweisen.

Illustration: Figur mit Krücken

2. Was bringt es? 

Bei Unterweisungen geht es um mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie helfen, Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse zu verbessern. Mitarbeitende können Gefährdungen besser einschätzen und Risiken vermeiden. Die Belastung bei der Arbeit wird reduziert, dadurch steigt die Zufriedenheit. Die Wahrscheinlichkeit für Unfälle und Erkrankungen sinkt und somit gehen auch die Ausfallzeiten zurück.  

Illustration: Zwei Figuren reichen sich die Hand

3. Wer ist verantwortlich? 

Die Unternehmerin beziehungs­weise der Unternehmer trägt die Verantwortung für alle betrieb­lichen Prozesse und damit auch für Unterweisungen. Die Fürsorgepflicht schließt ein, 

  • dass Beschäftigte über potenzielle Gefahren im Arbeitsalltag aufgeklärt und 
  • dass sie vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen geschützt werden. 

Hierfür leisten Unterweisungen einen wichtigen Beitrag. Unternehmerinnen und Unternehmer können die Verantwortung für Unterweisungen auch an Führungskräfte übertragen (Pflichtenübertragung).

4. Wer unterweist? 

Illustration: Figur mit Laptop

Die Unternehmensleitung kann die Unterweisung selbst durchführen oder diese Aufgabe an fachkundige Personen delegieren:

  • Führungskraft 
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit 
  • Betriebsärztin/Betriebsarzt
  • Expertinnen und Experten für das Unterweisungsthema  

Auch das Fachwissen der Beschäftigten kann und sollte in Unterweisungen einfließen.

Illustration: Figur mit Fragezeichen über dem Kopf

5. Was hat das alles mit der Gefährdungsbeurteilung zu tun? 

In der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen, die im Betrieb vorkommen können, ermittelt und dazu passende Schutzmaßnahmen festgelegt. Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung können Themen für Unterweisungen generiert und im Anschluss mit den Mitarbeitenden besprochen werden.