Stapel Euromünzen, Geldscheine, Stift und Handy

BGW-Beitrag

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie stellt eine Haftpflichtversicherung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dar – gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Beschäftigten. Deshalb zahlen für die gesetzliche Unfallversicherung allein die Unternehmen Beiträge.

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Sie legt lediglich real entstandene Kosten um. Die Beitragsberechnung erfolgt daher immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr

Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen schlagen die BGW-Beiträge auch im Jahr 2023 (für das Beitragsjahr 2022) sehr gering zu Buche. Pro 100 Euro Entgelt bezahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Umlagejahr 2022 für ihre Beschäftigten zwischen 37 Cent und 2,02 Euro Beitrag – je nach Gefahrklasse.

Grundlage des Beitragssystems ist der Gefahrtarif. Die Basisdaten zur Beitragsberechnung des Vorjahres beschließt der Vorstand der BGW jeweils Ende März/Anfang April eines Jahres. Im Anschluss erhalten die Unternehmen ihren Beitragsbescheid.