Gefahr im Akkuformat BGW magazin 3/2025
Lithium-Ionen-Akkus stecken in immer mehr Arbeitsmitteln und Alltagsgegenständen. Sie sind leicht, leistungsfähig und wiederaufladbar – unter Umständen aber auch brandgefährlich. Was heißt das für die Arbeitssicherheit?

Ob Laptop, E-Bike, Akkuschrauber oder Laubbläser: Lithium-Ionen-Akkus versorgen unzählige Geräte mit Strom. Aus dem betrieblichen Alltag sind sie kaum wegzudenken. Doch bei unsachgemäßem Einsatz oder durch äußere Einflüsse kann es zu gefährlichen Bränden kommen.

Im Brandfall stets sofort die Feuerwehr hinzuziehen, denn Li-Ionen-Akkus lassen sich nicht einfach löschen.
Brandgefahr verstehen
Die spezifische Gefahr von Li-Ionen-Akkus liegt im darin enthaltenen Elektrolyten. Im Gegensatz zu anderen Akkubauarten besteht er aus leicht entzündlichen und meist auch gesundheitsgefährdenden Kohlenwasserstoffverbindungen. Li-Ionen-Akkus können zum Beispiel durch Hitze, Vibrationen oder Herunterfallen im Inneren beschädigt werden. Das wiederum kann – auch noch stark zeitverzögert – zur Selbstentzündung des Akkus führen.
Das Problem: Solche Brände lassen sich nicht löschen. Darüber hinaus entstehen hochgiftige Rauchgase und bei Explosionen können Akkubestandteile herausgeschleudert werden. Das "Löschen" ist lediglich ein Herunterkühlen, sodass die chemischen Reaktionen langsamer ablaufen und somit ungefährlicher sind. Dabei muss so lange gekühlt werden, bis die miteinander reagierenden Chemikalien verbraucht sind – ansonsten kommt es nach kurzer Zeit wieder zu einer Selbstentzündung.
Auch Tage später kann ein beschädigter Li-Ionen-Akku plötzlich Feuer fangen.
Nicht nur der Brand an sich ist gefährlich: Die freigesetzten Dämpfe, Rauche und Gase können das Atmungssystem, die Haut und die Augen stark schädigen. Beim Löschen/Kühlen entsteht zudem säurehaltiges Löschwasser, das zu schweren Verätzungen führen kann.
Li-Ionen-Akkus erfassen
In vielen Unternehmen ist kaum bekannt, wie viele Geräte tatsächlich mit Li-Ionen-Akkus betrieben werden. So manche werden auch von den Mitarbeitenden oder von anderen Personen mitgebracht, zum Beispiel private Smartphones oder E-Bikes.
Am Anfang steht somit eine Bestandsaufnahme der Li-Ionen-Akkus – inklusive der Geräte, die bei Beschäftigten oder Bewohnerinnen und Bewohnern möglicherweise vorhanden sind. Akkus mit geringer Leistung, wie sie unter anderem in Mobiltelefonen oder Laptops verbaut sind, müssen nicht unbedingt erfasst werden. Doch bei der Gefährdungsbeurteilung sollte auch das von ihnen ausgehende Risiko mitbedacht werden, unter anderem wenn es um das Laden der Geräte geht.
Nicht jeder Akku ist allerdings ein Li-Ionen-Akku. So werden zum Beispiel in Liftern, Aufstehhilfen oder den meisten E-Rollstühlen andere Akkubauarten eingesetzt. Ebenso ist bei E-Scootern nicht zwangsläufig ein Lithium-Ionen-Modell verbaut. Die Bauart lässt sich entweder direkt am Akku ablesen oder anhand der Betriebsanleitung herausfinden – im Zweifel bei der Herstellungsfirma nachhaken.
Lager- und Ladebedingungen prüfen
Spätestens wenn sich mehrere Li-Ionen-Akkus in einem Raum befinden, sollten die Lagerungs- und Ladebedingungen im Betrieb festgelegt werden. Dabei können die Empfehlungen des Verbands der Sachversicherer (VdS) helfen, die sich an der Leistung der Akkus orientieren.

Akkus möglichst nie unbeaufsichtigt oder ohne Schutzmaßnahmen laden.
Mehr Sicherheit schaffen beispielsweise spezielle Lagerschränke für Li-Ionen-Akkus, die oft auch Lademöglichkeiten bieten. Sie leisten für eine gewisse Zeit Feuerwiderstand und verfügen meist noch über weitere Schutzmechanismen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch Bereichen gelten, in denen mitgebrachte Geräte vorhanden sein könnten. Zum Beispiel im Wohnheim: Dort ist sicherzustellen, dass E-Scooter und Co. nicht im Zimmer von Bewohnerinnen und Bewohnern geladen werden, vor allem nicht nachts. Aufgrund der extrem giftigen Rauchgase besteht im Brandfall Lebensgefahr. Hiervor schützt auch ein Rauchmelder nicht.
Transportbedingungen prüfen
Der Transport von Li-Ionen-Akkus unterliegt dem Gefahrstoffrecht (ADR). Es besteht Kennzeichnungspflicht mittels UN-Nummern. Bei der 1.000-Punkte-Regel gilt: 1 Kilogramm Akku entspricht 3 Punkten. Li-Ionen-Akkus sollten nur in trockener Umgebung transportiert werden. Oft sind spezielle Transportboxen der Herstellungsfirma verfügbar, die vor Beschädigungen aller Art schützen sollen.
Grundsätzlich gilt:
- das vom Hersteller angegebene Temperaturfenster beachten
- direkte Sonneneinstrahlung verhindern
- aufgeheizte Fahrzeuginnenräume meiden
- mechanische Belastungen durch geeignete Ladungssicherung minimieren
Lagerempfehlungen für Li-Ionen-Akkus
Leistung | Eigenschaften | Beispiele | Lagerempfehlung |
Gering | < 100 Wattstunden (Wh) je Batterie | Mobile Endgeräte, Kleinwerkzeuge | 2,5 m Abstand zu anderen Brandlasten |
Mittel | > 100 Wh je Batterie und < 12 kg Bruttogewicht | E-Bike, größere Gartengeräte |
|
Hoch | > 100 Wh je Batterie und/oder > 12 kg Bruttogewicht | E-Auto, Einachsgerät im Garten- und Landschaftsbau | Einzelfallregelung mit Sachversicherer |
Quelle: Verband der Sachversicherer (VdS), Tabelle bearbeitet
Mögliche Akkuschäden erkennen
Stöße, Stürze, Vibrationen und damit verbundenes Eindringen von Wasser oder Luftfeuchtigkeit können Li-Ionen-Akkus beschädigen – sowohl äußerlich sichtbar als auch im Inneren des Akkus. Zu inneren Schäden kann es auch durch Überladen, Tiefenentladung sowie durch zu hohe oder zu tiefe Temperaturen kommen.

Der Akku bläht sich auf? Das ist ein dringendes Warnsignal!
Zu achten ist insbesondere auf:
- Gehäusebeschädigungen (Risse, Verformungen)
- Aufblähungen
- Verfärbungen des Gehäuses
- Anzeichen von eingedrungener Flüssigkeit
- Blasenbildung
- korrodierte oder verschmutzte Kontakte
- drastische Änderung der Kapazität (Ladezeit)
Sollten solche Veränderungen auffallen, müssen Arbeitgebende geeignete Maßnahmen zur Lagerung und zum Transport der beschädigten Akkus gewährleisten. Hierfür eignen sich mit Sand gefüllte Stahlboxen oder auch spezielle, im Handel erhältliche Kunststoffboxen, die Beutel mit sogenannten PyroBubbles (Kunststoffgranulatkörnern) enthalten. Dabei dürfen die Deckel der Boxen nicht gasdicht schließen, sodass gegebenenfalls entstehende Gase entweichen können.
Ablauf im Brandfall regeln
Was ist zu tun, wenn es zu einem Brand von Li-Ionen-Akkus kommt? Gerade angesichts der besonderen Risiken muss allen Beteiligten klar sein, dass der Eigenschutz höchste Priorität hat. So weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) darauf hin, dass selbst mit derzeit häufig beworbenen Spezial-Feuerlöschern eine erhebliche Eigengefährdung besteht. Daher besser keine eigenen Löschmaßnahmen ergreifen, sondern in jedem Fall sofort die Feuerwehr alarmieren.
Weitere wichtige Regelungen für den Brandfall sind beispielsweise:
- gegebenenfalls die Stromzufuhr unterbrechen
- nicht mit Strahlwasser löschen
- persönliche Schutzausrüstung nutzen: säurefeste Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz
- und natürlich: stets die Feuerwehr alarmieren
Dokumentieren und unterweisen
Die Gefährdungsbeurteilung liefert auch im Hinblick auf Li-Ionen-Akkus den Rahmen für sicheres und gesundes Arbeiten: Mit ihrer Hilfe lassen sich Schritt für Schritt Gefährdungen identifizieren und geeignete Maßnahmen treffen. Zur Gefährdungsbeurteilung gehört es auch, das zu dokumentieren – und dafür zu sorgen, dass die Regelungen tatsächlich im Betrieb umgesetzt werden. Wesentlicher Baustein: Die Mitarbeitenden müssen wissen, was zu tun ist. Deshalb ist der sichere Umgang mit Li-Ionen-Akkus – vom Laden und Lagern bis zum Verhalten im Brandfall – ein Thema für die regelmäßig erforderlichen Unterweisungen der Beschäftigten.
- Bestandsaufnahme durchführen (auch von mitgebrachten Geräten)
- Lagerbedingungen prüfen
- Ladebedingungen prüfen
- Transportbedingungen prüfen
- Umgang mit defekten Akkus festlegen
- Ablauf im Brandfall festlegen
- Abläufe und Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren - Beschäftigte unterweisen
Von: Torsten Groß