Inklusion Von der Vision zur Wirklichkeit
Inklusion – was ist das eigentlich? Betrifft sie nur die Arbeitswelt? Oder auch andere Lebensbereiche? Ist sie eine Vision oder schon gelebte Realität? Und was hat die BGW damit zu tun? Licht ins Dunkel bringt diese Rubrik.
Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie zu verwirklichen hat weitreichende Folgen für alle Aspekte des Zusammenlebens. Konkret soll dafür gesorgt werden, dass jeder Mensch am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Inklusion verlangt, dass alle in den Genuss dieses Zustands kommen – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Behinderungen, Bildung, sexueller Orientierung oder anderen individuellen Aspekten.
Mit Barrieren konfrontiert: Menschen mit Behinderungen
Beim Thema Inklusion stehen Menschen mit Behinderungen besonders im Fokus; gleiche Teilhabechancen liegen für sie immer noch in weiter Ferne. Denn Menschen mit Behinderungen finden immer wieder Hindernisse vor, im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Deshalb gibt es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), über die wir unter Grundlagen einführend informieren.
Die UN-BRK wirkt in sämtliche gesellschaftliche Bereiche hinein: ins Private, in die Politik oder in die Bildung. Auch die Arbeitswelt ist betroffen. Wer beschäftigt ist, zieht daraus Selbstbestätigung und erhält Wertschätzung. Und durch eine Erwerbstätigkeit werden Menschen finanziell unabhängig und können eher über ihre eigenen Belange entscheiden.
BGW: Inklusion fördern durch Prävention und Rehabilitation
Die BGW hat als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung besonderes Interesse daran, dass Inklusion in der Arbeitswelt Wirklichkeit wird. Ganz im Sinne ihres Auftrags: Durch Prävention sorgt sie für sicheres Arbeiten – unabhängig von Handicaps. Und wenn doch etwas passiert, ergreift sie auf dem Gebiet der Rehabilitation alle erforderlichen Maßnahmen, damit Menschen möglichst schnell wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Bei ihren Mitgliedern – aber auch im eigenen Betrieb – möchte die BGW erreichen, dass Arbeitsmittel, -plätze, -abläufe und -methoden so gestaltet sind, dass alle Menschen ihre Fähigkeiten bestmöglich einbringen können. Dafür sollen soziale, kommunikative, technische, bauliche oder mediale Hürden abgebaut werden. Nicht die Menschen sollen sich an die Gegebenheiten anpassen müssen, sondern die Rahmenbedingungen müssen sich so verändern, dass sie den verschiedenen Bedürfnissen der Individuen gerecht werden.