Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung und TRGS 400

Mann im Schutzanzug und mit Schutzbrille schaut gemeinsam mit einer Frau auf Unterlagen auf einem Klemmbrett.
Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss fachkundig durchgeführt werden. Sie muss dem Stand der Technik entsprechen sowie dem Wissensstand der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene genügen.

Handlungszyklus in sieben Schritten

Gefährdungsbeurteilung: Sieben Schritte

Für eine sichere Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist zum einen die entsprechende Fachkunde erforderlich, zum anderen die Kenntnis der branchen- und eventuell der betriebsspezifischen Verfahren und Abläufe.

Fachkunde: Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe.

Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.

Über Fachkunde verfügen beispielsweise Personen mit naturwissenschaftlichem Studium und tätigkeitsbezogener Erfahrung in mikrobiologisch/medizinischen Bereichen oder entsprechend ausgebildetes Fachpersonal (Laborfachleute, Fachkräfte in der technischen Assistenz, Desinfektorinnen und Desinfektoren, Pflegepersonal).

Arbeitshilfen für fachkundige Personen

Die BGW bietet Module als Praxisleitfaden zur schrittweisen Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe an, mit ergänzenden Verweisen auf Branchenhilfen sowie allgemeine und tätigkeitsspezifische Technische Regeln: Die Bausteine für eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe liefern für häufige Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst sowie für Tätigkeiten mit Arzneimitteln Hinweise zu Gefährdungen, zu Schutzmaßnahmen, Mustertexte und konkrete tätigkeitsbezogene Branchenhilfen.