Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung und TRGS 400
Gefahrstoffe
Handlungszyklus in sieben Schritten
Gefährdungsbeurteilung: Sieben Schritte
Für eine sichere Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist zum einen die entsprechende Fachkunde erforderlich, zum anderen die Kenntnis der branchen- und eventuell der betriebsspezifischen Verfahren und Abläufe.
Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe.
Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
Über Fachkunde verfügen beispielsweise Personen mit naturwissenschaftlichem Studium und tätigkeitsbezogener Erfahrung in mikrobiologisch/medizinischen Bereichen oder entsprechend ausgebildetes Fachpersonal (Laborfachleute, Fachkräfte in der technischen Assistenz, Desinfektorinnen und Desinfektoren, Pflegepersonal).
Arbeitshilfen für fachkundige Personen
Die BGW bietet Module als Praxisleitfaden zur schrittweisen Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe an, mit ergänzenden Verweisen auf Branchenhilfen sowie allgemeine und tätigkeitsspezifische Technische Regeln: Die Bausteine für eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe liefern für häufige Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst sowie für Tätigkeiten mit Arzneimitteln Hinweise zu Gefährdungen, zu Schutzmaßnahmen, Mustertexte und konkrete tätigkeitsbezogene Branchenhilfen.