Nahaufnahme der Fäuste von zwei Personen, die sie abwechseln übereinander halten

Pflichtversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Selbstständige in bestimmten Branchen sind gesetzlich bei der BGW pflichtversichert. Sie sind so gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. 

Auch für die Unternehmerpflichtversicherung gilt unser günstiger Beitrag: die BGW erwirtschaftet keine Gewinne, sondern legt nur tatsächlich entstandene Kosten um. Für ihren Versicherungsschutz sind die Unternehmerinnen und Unternehmer nach § 150 Abs. 1 S. 2 SGB VII selbst beitragspflichtig .

Rechtlich ist die Pflichtversicherung in § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII verankert. Ziel ist es, Selbstständige auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege in die Unfallversicherung einzubeziehen und sie abzusichern. Diese Versicherten sind im Interesse der Allgemeinheit tätig und sollen deshalb umfassend gegen die mit ihrer Arbeit verbundenen Risiken geschützt sein. Es gibt nicht bei jeder Berufsgenossenschaft eine gesetzliche Pflichtversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer. Für die meisten anderen Branchen wurde dieser Schutzaspekt nicht ausgemacht.

Außerdem sind bei der BGW Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Friseurhandwerk und der Haarbearbeitung pflichtversichert. Diese Versicherung erstreckt sich auch auf Ehe- und Lebenspartnerinnen sowie -partner, die im Unternehmen mitarbeiten. Festgelegt ist dies in § 50 der BGW-Satzung. Berufsgenossenschaften haben nach  § 3 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII die Möglichkeit, per Satzung Personen in den Versicherungsschutz einzubeziehen, die nicht bereits gesetzlich versichert sind. Weiterführende Informationen zur Unfallversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer im Friseurhandwerk finden Sie hier

Leistungen im Versicherungsfall

  • Die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation tragen wir.
  • Das Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation zahlen wir.
  • Im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit sichern wir Sie mit einer Rente ab.
  • Im Todesfall sorgen wir für Ihre Hinterbliebenen: Je nach Sachlage zahlen wir Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen.

Wahl der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme kann zwischen Mindest- und Höchstsumme gewählt werden. Die Höhe der Geldleistungen im Versicherungsfall und die Beiträge hängen von der gewählten Versicherungssumme ab.

Aktuelle Werte (seit 1. Januar 2024)
  • Mindestversicherungssumme: 26.000 Euro (bis 31. Dezember 2023: 25.000 Euro)
  • Höchstversicherungssumme: 96.000 Euro

Um den gewohnten Lebensstandard angemessen abzusichern, sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Wahl der Versicherungssumme an ihrem Jahreseinkommen orientieren. Die Höhe der Versicherungssumme ist die Grundlage für die Höhe der Entschädigungsleistungen (Geldleistungen), die Sie im Versicherungsfall erwarten können.

Beispiele aus verschiedenen Branchen

Kindertagespflegeperson

Friseur

Schädlingsbekämpfer

Versicherungssume: 

26.000 €

Versicherungssumme:

40.000 €

Versicherungssumme:

26.000 €

Jahresbeitrag: 

134,55 €

Jahresbeitrag: 

314,64 €

Jahresbeitrag: 

483,30 €

Verletztengeld:

57,78 €

Verletztengeld:

88,89 €

Verletztengeld: 

57,78 €

Vollrente:

1.444,45 €

Vollrente:

2.222,22 €

Vollrente:

1.444,45 €


Versicherung perfekt anpassen

Nutzen Sie unser Online-Formular (Login/Registrierung nötig), um Ihre Versicherungssumme freiwillig zu erhöhen oder anzupassen. Alternativ stehen Ihnen auch PDF-Formulare zur Verfügung.

Versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer

Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Selbstständige in den folgenden Bereichen:

  • Pflegefachkräfte/Pflegehilfskräfte
  • Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
  • Betreiberinnen und Betreiber von ambulanten Pflegediensten
  • Betreiberinnen und Betreiber von privaten Tageseinrichtungen für Kinder
  • Dozentinnen und Dozenten im Gesundheitswesen
  • Friseurinnen und Friseure
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Hebammen
  • Krankengymnasten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Masseurinnen und Masseure
  • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer
  • Kindertagespflegepersonen
  • Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der alternativen Heilmethoden (z. B. Reiki, Shiatsu, Kinesiologie, Ayurveda, Traditionelle Chinesische Medizin)

Die Auflistung ist nicht abschließend. Es handelt sich hier nur um einen Ausschnitt, der bei der BGW versicherten Berufsfelder. 

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft anmelden.