
Unterweisung
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Sachen Sicherheit und Gesundheit zu unterweisen, gehört zur Fürsorgepflicht der Unternehmensleitung. Die Beschäftigten müssen über Gefährdungen und Gesundheitsrisiken informiert werden und wissen, wie sie sich schützen und gesund bleiben können.
Die Unternehmensleitungen stehen hier in der Pflicht. Das ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Das Ziel einer Unterweisung ist, dass die Beschäftigten sich sicher zu verhalten wissen, dass sie sich sicher verhalten können und auch sicher verhalten wollen. Also: Information, Qualifikation und Motivation. Unterweisungen können sich somit als Investition in die Qualität der betrieblichen Ergebnisse auszahlen.
Unterweisungsthemen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, den Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen. Hinweise und Tipps finden Sie auch auf den Sicheren Seiten Ihrer Branche.
Was Unterweisungen leisten können
Risikobewusstsein schaffen und zum sicheren Verhalten motivieren
Belastungen minimieren
Arbeitsabläufe optimieren
Störungen durch Unfälle und krankheits- oder verletzungsbedingte Ausfallzeiten reduzieren
Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten steigern
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