Covid-19-Verdacht melden Berufskrankheiten-Anzeige und Kostenübernahme von Testungen

Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Aktuelle Lage bei der BGW

Die BGW steht derzeit vor großen Herausforderungen beim Versicherungsfallgeschehen. Unter allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ist die BGW am stärksten durch Verdachtsmeldungen auf Covid-19 als Berufskrankheit betroffen. Die exponentielle Entwicklung hat Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer, erfordert eine angepasste Priorisierung der Arbeitsprozesse und zusätzliche Personalressourcen.

Meldungsflut - Corona-Verdachtsfälle

Covid-19-Sammelmeldung: Für mehrere oder einzelne Fälle

Sie können mit dem Online-Formular Covid-19-Sammelmeldung mehrere Anzeigen von beruflich bedingten Covid-19-Erkrankungen komfortabel übermitteln. Nach dem Absenden können Sie ein PDF mit Ihren Eingaben herunterladen oder ausdrucken.

Das Online-Formular erlaubt auch, einzelne Verdachtsmeldungen abzugeben. Für die Nutzung ist kein Login/ Registrierung für "Meine BGW" erforderlich, und die Eingaben werden nicht unter "Meine BGW" gespeichert. Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen.

Bild vergrößern Infografik "Covid-19 als Berufskrankheit" zeigt das Verhältnis von gemeldeten zu anerkannten Fällen im Zeitraum von Februar 2020 bis Juli 2023 in Monats-Intervallen.

Covid-19 als Berufskrankheit: Monatlich gemeldete Verdachtsfälle

Vor 2020 erhielt die BGW jährlich etwa 1.000 Verdachtsmeldungen auf beruflich bedingte Infektionskrankheiten. In Hochphasen erreichten die BGW bis zu 8.000 Covid-19-Meldungen pro Woche.

Das stark erhöhte Arbeitsaufkommen verzögert immer noch die Bearbeitung, sodass Versicherte länger auf eine Rückmeldung und die Anerkennung ihrer Berufskrankheit warten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen