Infektionen vorbeugen – Schutzmaßnahmen
Für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig, die auch Infektionsgefährdungen erfasst.
Dabei werden Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Sofern sich Gefahrenquellen nicht beseitigen lassen, sind Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip zu ergreifen: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen - in dieser Reihenfolge.
Das TOP-Prinzip der Schutzmaßnahmen
Bestehende Gefährdungen durch technische Vorrichtungen oder bauliche Maßnahmen entschärfen.
Beispiele:
- Sicherheitsgeräte zum Schutz vor Nadelstichverletzungen einsetzen
- durchstichsichere Entsorgungsvorrichtungen bereitstellen
- Pausenbereiche von Bereichen mit Infektionsgefährdung trennen
- Räume mit leicht zu reinigenden Fußböden, Arbeits- und Oberflächen ausstatten
Arbeitsorganisation und Abläufe so gestalten, dass Gefährdungen vermieden werden.
Beispiele:
- arbeitsmedizinische Vosorge durchführen
- Impfungen anbieten
- Hygieneplan erstellen und bekannt machen
- Notfallplan erstellen (Postexpositionsprophylaxe)
- geeignete Hände- und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung stellen
Erst im letzten Schritt - wenn also andere Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen - sollte auf personen- oder verhaltensbezogene Maßnahmen zurückgegriffen werden.
Beispiele:
- Beschäftigte in Hygiene und Infektionsschutz unterweisen
- Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Atemschutz, Schutzkleidung etc.) einsetzen
- bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händereinigung erfordern, keinen Schmuck tragen
- Hände desinfizieren
Wichtige Themenfelder rund um den Infektionsschutz
Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Beschäftigte vor schädigenden Einflüssen bei der Arbeit zu schützen oder die Kontamination der Arbeits- und Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. Für den Schutz vor Chemikalien kann darüber hinaus spezielle Schutzkleidung nötig sein. Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin gestellt und - falls es sich nicht um Einmalkleidung handelt - auch kostenfrei gereinigt werden.
Ein wichtiges Element der persönlichen Schutzausrüstung sind Schutzhandschuhe. Wählen Sie je nach Arbeitsvorgang die geeigneten Handschuhe, um sich und andere zu schützen. Bei Tätigkeiten mit möglichem Blutkontakt (z.B. Wundversorgung, Anlegen von Infusionen, Blutabnahme) müssen medizinische Einmalhandschuhe getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Durch Nachlässigkeiten bei der Händehygiene können sich Keime und Infektionen verbreiten. Eine ausreichende Keimreduktion wird nur durch eine sorgfältige Händedesinfektion erreicht - nur so können Infektionsketten wirkungsvoll unterbrochen werden.
Außerdem gefährdet überflüssiges Waschen und Bürsten die Haut. Deshalb sollten die Hände nicht öfter als nötig gewaschen werden. Das Händewaschen reicht in der Regel vor Arbeitsbeginn, zur Pause und zum Arbeitsende.
Besonders oft werden Infektionen über Nadelstichverletzungen übertragen, eine der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitswesen.
Die Vermeidung von Stich- und Schnittverletzungen ist deshalb ein wichtiges Handlungsfeld für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Bei biologischen Arbeitsstoffen handelt es sich insbesondere um Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Wer im Berufsalltag Menschen behandelt oder mit Produkten und Materialien in Berührung kommt, die gefährliche Mikroorganismen freisetzen können, muss sich vor direktem Kontakt schützen.
Besondere Infektionsgefährdungen
Von Patientinnen und Patienten, die MRSA-besiedelt oder infiziert sind, gehen Besiedelungsrisiken auch für die Beschäftigten aus. Zu klären sind Fragen zu Screenings, Sanierungen und zur Ausübung der Tätigkeit bei MRSA-Besiedlung. Dabei gibt es vielfach bewährte Regelungen, über die sich Betriebe informieren sollten. Zeigt eine Untersuchung von Beschäftigten einen positiven Befund, sollte für den Zeitraum bis zur nachgewiesenen Sanierung ein Konzept zur Festlegung der Tätigkeitsbereiche zusammen mit der Hygienekommission des Hauses und dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin erstellt werden.
Die bloße Besiedlung durch den MRSA-Keim stellt noch keine Erkrankung dar. Sie wird erst zu einer Gefahr, wenn der Erreger über offene Wunden in den Körper eindringt und die Entzündung nicht mit Antibiotika behandelt werden kann. Zwei neuere Studien ergaben jedoch eine äußerst geringe MRSA-Prävalenz bei Beschäftigten in der Altenpflege beziehungsweise in einer kardiologischen Klink: Von allen Beschäftigten waren jeweils nur ein bis drei Prozent betroffen.
Auch wenn die Tuberkulose-Fallzahlen in Deutschland in den letzten Jahren rückläufig waren, besteht nach wie vor - unter anderem durch Zuzug aus anderen Ländern - ein Infektionsrisiko für Beschäftigte im Gesundheitsdienst.
Die BGW forscht zu diesem Themenfeld.
Noro- und Rotaviren sind hochgradig infektiös. Umso wichtiger ist es, betroffene Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner zu isolieren sowie konsequente Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem Mund-Nasen-Schutz bei der Behandlung, spezielle Händedesinfektionsmittel, gründliche Flächendesinfektionen sowie eine strikte Wäschehygiene.