Professionelle Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, staatlich anerkannte Hygienefachkräfte und für die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung unternehmerisch verantwortliche Personen

Seminarkürzel: BIOV

Die Erstellung einer professionellen Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unterliegt Regelungen, über die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Hygienefachkräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer im Gesundheitsdienst auf dem Laufenden sein müssen. Entsprechende Regelungen finden sich unter anderem in der Biostoffverordnung (BioStoffV) und ihrer Konkretisierung, in Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250, TRBA 255, u.a.), sowie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Die Inhalte des Seminars

Dieses Seminar informiert über die rechtlichen Grundlagen der Biostoffverordnung und über mehrere Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (unter anderen: TRBA 250, TRBA 255, TRBA 400). Einen Schwerpunkt bildet die professionelle Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe gemäß den Anforderungen der TRBA 200 in der betrieblichen Praxis. Hier geht es um die Frage: Wie erhalte ich die nötigen und relevanten Informationen und wie kann ich sie sachlich richtig beurteilen? Im praxisbezogenen Austausch mit anderen Arbeitsschutzakteuren und -akteurinnen erarbeiten die Teilnehmenden Lösungsansätze und nehmen so eine wertvolle Grundlage für ihren Aufgabenbereich mit.

Wir unterstützen Sie dabei:

  • Hintergrundwissen nach BioStoffV, TRBA 250 und 255 aufzubauen
  • Wissen über Schutzstufen, Übertragungswege und Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erarbeiten, bewerten und anwenden zu können
  • Planungsgrundlagen für Arbeitsschutzkonzepte für Pandemien zu kennen

Ablauf und Seminarzeiten

Seminarbeginn erster Tag: 14.00 Uhr
Seminarende letzter Tag: 13.00 Uhr

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausreichende Qualifikation in der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, wie sie das Arbeitsschutzgesetz verlangt. Staatlich anerkannte Hygienefachkräfte müssen mit der Anmeldung ihre staatliche Anerkennung einreichen.

Bitte beachten Sie auch unsere Stornierungsbedingungen.

Terminwahl für den Block BIOV:

09.10. - 11.10.2023

01109 Dresden

BIOVDD2301

28.08. - 30.08.2024

45127 Essen

BIOVDW2401

09.10. - 11.10.2024

01109 Dresden

BIOVDD2401

15.04. - 17.04.2024

22089 Hamburg

BIOVDN2401