Bekleidung
Schutzkleidung soll - in Abgrenzung zur "normalen" Arbeitskleidung - die Beschäftigten vor Infektionen schützen. Was dazu gehört und was zu beachten ist.
Schutzkleidung soll die Beschäftigten vor Infektionen schützen und ist Teil der Hygienemaßnahmen. Der in der Pflege wahrscheinlichste Infektionsweg ist die Schmierinfektion. Schutzkleidung soll verhindern, dass die darunter getragene Arbeitskleidung oder die Hände mit infektiösen Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten kontaminiert werden.
Auch bei der Arbeit mit ätzenden, reizenden oder Allergien auslösenden Chemikalien (z. B. Reinigern) müssen die Beschäftigten geeignete Schutzkleidung tragen. Bei OP-Personal kann diese aus OP-Kittel und -Schuhen, OP-Handschuhen, Mund-Nasen-Maske oder Atemschutzmaske und manchmal auch Schutzbrille bestehen.
Viele Unternehmen lassen ihre Pflegekräfte in einheitlicher Dienstkleidung arbeiten und übernehmen den Einkauf, die Wäsche und Aufbewahrung. Soll die Kleidung mit industriellen oder desinfizierenden Waschverfahren gereinigt werden, kann das eine normale Haushaltswaschmaschine ohnehin nicht leisten. Dienstkleidung, die vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin gestellt wird, ist auch durch diese zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Arbeitskleidung, d.h. Kleidung der Beschäftigten, ist dann vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu reinigen oder desinfizieren, wenn diese Schutzfunktion übernommen hat und kontaminiert worden ist. Dabei muss auch nicht jede Kontamination tatsächlich sichtbar sein.
Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür verantwortlich, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist; die Arbeitskleidung ist regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen. Die Beschäftigten haben die bereitgestellten Umkleidemöglichkeiten zu nutzen.
Was ist zu beachten?
In den Pausenräumen oder beim Essen darf die Schutzkleidung nicht getragen werden. Pflegekräfte legen die Schutzkleidung ab, bevor sie einen Pausenraum aufsuchen. Umkleideräume und Spinde müssen es ermöglichen, dass die Beschäftigten Schutzkleidung getrennt von der Arbeits- oder Privatkleidung aufbewahren können. Die Schutzkleidung wird vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin gesammelt und gereinigt, sofern es sich nicht um Einwegkleidung handelt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stellt den Beschäftigten die Schutzkleidung in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl.
Wer macht was?
Auch die weitere Persönliche Schutzausrüstung, wie die verschiedenen Handschuhe, stellt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl. Was an welcher Stelle jeweils an Persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, legt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Von oben bis unten sicher und geschützt
Persönliche Schutzausrüstung

Sie sind bei allen Tätigkeiten erforderlich, bei denen ein Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen möglich ist. Auch bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind Schutzhandschuhe erforderlich.
Achtung: Schutzhandschuh ist nicht gleich Schutzhandschuh. Medizinische Einmalhandschuhe schützen vor Infektionen, sind aber nicht lange beständig gegen scharfe Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Für Reinigung und Desinfektion sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nötig.
Verschiedene Arten:
- Latexhandschuhe enthalten Proteine, die Allergien auslösen können. Die Sensibilisierung kann sich auch erst nach jahrelangem problemlosem Gebrauch ausprägen. Beachten Sie deshalb, dass maximal nur 30 Mikrogramm Latexprotein pro Gramm Handschuhgewicht enthalten sein dürfen. Besonders kritisch sind gepuderte Latexhandschuhe, die Sie wegen ihrer deutlich erhöhten Allergiegefahr nicht verwenden dürfen.
- Nitrilhandschuhe eignen sich besonders für Tätigkeiten, die feines Tastgefühl erfordern, oder beim Umgang mit Lebensmitteln und schützen zuverlässig vor Keimen.
- Vinylhandschuhe schützen vor Wasser, Seife und Beautyprodukten wie Cremes oder Einreibemitteln. Ein weiterer Vorteil: Allergien gegen PVC sind sehr selten.
- Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe haben einen verlängerten Schaft zum Umstülpen, der Ihre Unterarme schützt. Sie eignen sich für Tätigkeiten mit Reinigungs- oder Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln. Wenn Sie mit speziellen Chemikalien arbeiten, benötigen Sie dafür entsprechend ausgewählte und geprüfte Chemikalienschutzhandschuhe.
Handschuhe tragen ist gleichbedeutend mit Feuchtarbeit. Häufige und lange Feuchtarbeit belastet die Haut und kann Hautkrankheiten verursachen. Wie lässt sich Feuchtarbeit hauschonend organisieren? Wann ist eine Vorsorgeuntersuchung erforderlich? Wie kann jeder Einzelne seine Haut schützen?
Für viele Berufe bieten wir die "BGW-Hautschutz- und Händehygienepläne" als Aushang an.
Die Schleimhäute von Mund und Nase und auch der Augen sind die Haupteintrittspforten für Krankheitserreger. Ein Mund-Nasen-Schutz schützt hier vor Tröpfcheninfektion. Der Mund-Nasen-Schutz liegt nicht ausreichend dicht an und soll in erster Linie die Verbreitung von Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum des Trägers bzw. der Trägerin verhindern. Er dient somit vornehmlich dem Patienten- und nicht dem Beschäftigtenschutz.
Das Auftreten von Infektionskrankheiten, die durch die Luft übertragen werden – wie zum Beispiel Tuberkulose – erfordert einen besseren Infektionsschutz, beispielsweise eine Atemschutzmaske mit mindestens FFP2.
Welche Atemschutzmaske mit welchem Filtertyp die richtige ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Natürliches Obermaterial wie Leder und atmungsaktive, antimikrobielle Innenmaterialien sorgen für ein angenehmes Fußklima. Das Obermaterial sollte aus hygienischen Gründen flüssigkeitsabweisend sein.
Je nach Gefährdungslage am Arbeitsplatz kann es Pflicht der Arbeitgeber oder -geberinnen sein, Beschäftigten geeignete Schuhe als Persönliche Schutzausrichtung (PSA) zu stellen. Unternehmen sind verantwortlich, wenn laut Gefährdungsbeurteilung besondere Gefährdungen vorliegen. Zum Beispiel, wenn mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen - Stoßen, Einklemmen, Durchnässen oder Ähnliches - zu rechnen ist.
Siehe auch: Tipps für geeignete Arbeitsschuhe
Schutzschürzen schützen die Arbeitskleidung vor Verunreinigungen. Es gibt wiederverwendbare Schürzen und Einwegschürzen. Eine Schürze sollte unbedingt flüssigkeitsdicht sein, vom Oberkörper bis über die Knie reichen und dabei die Arbeitskleidung vollständig bedecken. Bei wiederverwendbaren Schürzen müssen die Reinigungshinweise des Herstellers beachtet werden.
Dresscode Pflege
Kleidung, Schuhe, Schmuck: Was Pflegende im Dienst tragen, ist nicht einfach Geschmackssache. Egal ob es ein einheitlicher Dienst-Look sein soll oder nicht: Hygienische Gesichtspunkte müssen beachtet werden - und wegen ungeeignetem Schuhwerk stolpern sollte auch niemand.
Dresscode Pflege
Normale Arbeitskleidung muss wasch- und desinfizierbar sein und ist gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) aus Baumwoll- oder Baumwollmischgewebe in hellen Farben - und kurzärmelig.
Schutzkleidung muss getragen werden, wenn bei einer Tätigkeit mit einer Kontamination der Arbeitskleidung zu rechnen ist, zum Beispiel beim Pflegen von Personen mit Inkontinenz oder nässenden Wunden. Sie gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die die Einrichtungen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen müssen.
Jegliche Arbeitskleidung darf nur in der Einrichtung beziehungsweise bei der häuslichen Pflege und auf dem Weg dorthin getragen werden. Sie muss regelmäßig nach zwei Tagen, gegebenenfalls häufiger, gewechselt werden - bei Kontamination sofort.
Die im Dienst getragene Kleidung sollte am besten generell in der Einrichtung gereinigt werden. Zum Waschen mit nach Hause nehmen dürfen Beschäftigte nach den Vorgaben der DGKH nur private Arbeitskleidung, die nicht kontaminiert ist.
Unternehmen, die bei der Arbeitskleidung in puncto Hygiene sichergehen wollen, stellen diese als Dienstkleidung in ausreichender Zahl zur Verfügung und organisieren die hygienische Reinigung.
Bewegungsfreiheit ist wichtig, um beim Bewegen pflegebedürftiger Menschen bequem in Schritt- oder Grätschstellung agieren zu können. Die Konfektionsgröße wählt man besser eine Nummer größer als bei der Freizeitkleidung.
Sichere Arbeitsschuhe in Pflegeberufen sind vorn geschlossen und hinten mit einer geschlossenen, festen Fersenkappe versehen. Sie haben eine gut profilierte, großflächige Auftrittsohle und lassen sich in der Spannweite regulieren.
Die Schuhe haben eine leichte Dämpfung im Fersenbereich, eine weiche Innensohle und einen flachen Absatz.
Außerdem bestehen sie aus wasserabweisendem, strapazierfähigem und pflegeleichtem Material.
In Bereichen mit besonderen Hygieneanforderungen gelten gegebenenfalls weitere Materialvorgaben.
SIe müssen nur bei besonderen Anforderungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, vom Arbeitgeber beschafft und finanziert werden. Das ist der Fall, wenn mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.).
Ansonsten können Unternehmen bewusst die Sicherheit und Gesundheit fördern, indem sie eine Vorauswahl geeigneter Schuhe treffen und Zuschüsse geben.
Lackierte oder künstliche Fingernägel sind aus hygienischen Gründen problematisch: Sie können Verschmutzungen verbergen und die Händedesinfektion beeinträchtigen. Daher sind künstliche Fingernägel nicht zulässig und lackierte nur, wenn der Arbeitgeber dies nach Abwägung des Infektionsrisikos gestattet.
Schmuck und Accessoires sind im Pflegealltag fehl am Platz: An Händen und Unterarmen sammeln sich darunter Feuchtigkeit, Hautreinigungsmittel und Keime. Schmuck oder lange Fingernägel kännen zudem Schutzhandschuhe beschädigen und zu Verletzungen führen. Selbst weiche Schals können gefährlich werden: zum Beispiel, wenn sich jemand daran festklammert.