Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thema: „Psychische Belastung“
Eine erste Ansprechperson kann ein Hausarzt oder eine Hausärztin, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin oder auch eine Suchtberatungsstelle sein.
Suchtberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Internet, z.B.
Wichtig ist, sich frühzeitig Hilfe und Unterstützung zu holen, damit noch genügend Ressourcen vorhanden sind, um aus der Krise wieder herauskommen zu können.
Es gibt verschiedene Broschüren und Literatur zum Thema "Sucht":
- Suchtprävention in der Arbeitswelt - Handlungsempfehlungen | DGUV Information 206-009
- Standards der Alkohol-, Tabak, Drogen- und Medikamentenprävention in deutschen Unternehmen und Verwaltungen. Hrsg. DHS, Autor Wienemann
Die BGW berät Sie zum Thema Sucht und Suchtprävention.
Bei psychischen Erkrankungen wie einer Depression oder einer Angststörung ist es so, dass diese regelmäßig nicht durch ein einzelnes Ereignis ausgelöst werden, sondern eine jeweils lange eigene Entstehungsgeschichte haben. Dies gilt auch für das in letzter Zeit häufig diskutierte Burnout-Syndrom.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in die 11. Version der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme (ICD-11) eine neue Beschreibung von Burnout eingebracht. Burnout wird als Syndrom beschrieben wird, „[…] das als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz konzeptualisiert wird, der nicht erfolgreich bewältigt wurde […]" [1]. Neu daran ist die Attribuierung des Zustands als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz. Damit ist eine Relevanz für die Gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Diese wird im Folgenden herausgearbeitet.[2]
In Klassifikationssystemen, wie der ICD, werden die verschiedenen Störungen erläutert. Dies ermöglicht eine sichere Diagnosestellung und eine gemeinsame Sprache zwischen allen Beteiligten, wie Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Burnout ist gemäß ICD-11 „ein Syndrom, das als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz konzeptualisiert wird, der nicht erfolgreich bewältigt wurde. Es ist durch drei Dimensionen gekennzeichnet:
- Gefühle der Energieerschöpfung oder Erschöpfung
- Erhöhte mentale Distanz zur Arbeit oder Gefühle von Negativismus oder Zynismus in Bezug auf die Arbeit
- Ein Gefühl der Ineffektivität und des Mangels an Leistung.
Burnout bezieht sich speziell auf Phänomene im beruflichen Kontext und sollte nicht zur Beschreibung von Erfahrungen in anderen Lebensbereichen verwendet werden.“[3]
Was bedeuten die Änderungen der ICD-11 für die gesetzlichen Unfallversicherungen?
Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten hat die gesetzliche Unfallversicherung die Aufgabe, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (SGB VII §1). Das beschriebene Burnout-Syndrom erfüllt bisher die Kriterien für einen Arbeitsunfall oder für eine Berufskrankheit nicht. Ein Arbeitsunfall ist ein kurzfristig bei einer versicherten Tätigkeit von außen einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Für Burnout sind diese Merkmale nicht erfüllt, weil es definitionsgemäß aufgrund der geforderten chronischen Stresseinwirkung nicht durch ein einzelnes Ereignis innerhalb einer Arbeitsschicht ausgelöst wird, sondern sich meist über einen längeren Zeitraum entwickelt. Auch als Berufskrankheit kann Burnout weiterhin nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Krankheiten, die in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) aufgeführt sind.
Was als Berufskrankheit grundsätzlich anerkannt werden kann, entscheidet die Bundesregierung. Sie lässt sich von einem ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) wissenschaftlich beraten. Das Burnout-Syndrom ist bislang nicht in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen worden.
Eine Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist daher versicherungsrechtlich nicht möglich. Zentraler Ansatzpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung ist die wirksame Prävention.
Die Unfallversicherungsträger informieren, qualifizieren und beraten auch zum Thema Burnout. Zu dem Angebot gehören zum Beispiel Seminare, die sich in erster Linie an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit wenden, aber auch Beratungsangebote und Medien, wie Broschüren, Präsentationen und Onlineangebote. Die BGW hat hier beispielsweise folgendes anzubieten:
- Psyche-und-Gesundheit
- Betriebsbarometer
- BGW08-00-041_Stressbezogene-Arbeitsanalyse
- Agression-Burnout-Pflege-ijerph
[1] https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/uebersetzung/_node.html
[2] https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4751[3] https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/uebersetzung/_node.html
Die Ergebnisse verschiedener Forschungsstudien der BGW aus den letzten Jahren können Sie hier abrufen:
- psychischer Belastung in der Altenpflege,
- Dialyse-Psych-Belastung,
- Behindertenhilfe,
- KiTa
- Klinikärztinnen und -ärzten
Weitere Forschungsstudien einer anderen Institution:
- BAuA (2022) Gute Arbeitsorganisation in der ambulanten Pflege: Ermittlung der Belastungs- und Beanspruchungssituation
- BAuA (2020). Stressreport Deutschland 2019: Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Wenn Sie zum Beispiel durch eine Befragung deutliche Hinweise haben, dass die psychische Belastung hoch ist, bietet die BGW Ihnen im Anschluss unterschiedliche Strategien an:
Angebot für alle (branchenübergreifend):
- Im BGW Strategietag Psyche wird die psychische Belastung in den Mittelpunkt gestellt. Es werden Risiken und Belastungsschwerpunkte identifiziert, aber auch vorhandene Stärken und konkrete Maßnahmen vereinbart.
- Das Qualifizierungsprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung durch Personalentwicklung" ist ein mitarbeiterbezogenes Präventionsangebot zur Reduzierung psychischer Belastung.
- Bei Einrichtungen mit einer erhöhten Anzahl von Übergriffen/ Gewaltpotential bietet die BGW eine Unterstützung mit der "Ausbildung zum Deeskalationstrainer " an.
- Sichern Sie Gesundheit durch eine Organisationsberatung: Das Ziel ist psychische Gesundheit, alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung, ein faires Miteinander im Team oder gute Führung zu verbessern.
Angebot für die Altenpflege (branchenspezifisch):
- "Arbeitslogistik in der Altenpflege" hier werden die Arbeitsabläufe in der Pflege gezielt untersucht, um Potentiale aufzuzeigen und diese zu nutzen.
Sonstige Angebote der BGW zu psychischer Belastung:
Seminare wie z.B.:
- Gewalt und Aggression systematisch vorbeugen – eine Führungsaufgabe - branchenspezifisch für Kliniken, Pflege, berufliche Rehabilitation und Werkstätten (UMPU),
- Gesundheitsförderung durch Stressmanagement - Grund- und Aufbauseminar (GDS, GDSA),
- Gesundheitsfördernde Führung - Möglichkeit und Grenzen (UMGF)
Broschüren
Bei individuellen Beschwerden berät der Arzt bzw. die Ärztin oder die Krankenkassen.
Im Zusammenhang mit potenziell traumatisierenden Situationen wird geprüft, ob diese ursächlich mit der Arbeit oder der Schule in Verbindung stehen. Ist dies der Fall, können sie meist auch wie ein Arbeitsunfall angesehen und behandelt werden. Beispielsweise könnte dann die Heilbehandlung im Zusammenhang mit einer posttraumatischen Belastungsstörung durch die gesetzliche Unfallversicherung organisiert und bezahlt werden. Dadurch werden weitreichende Leistungen möglich, die eine traumabezogene Psychotherapie und medizinische, berufliche und soziale Rehamaßnahmen mit einschließen.
Sie haben den Eindruck, dass die Beschäftigten hoch belastet sind und die Stimmung gereizt ist. Vielleicht klagt das Team über Zeitdruck und vermehrte Konflikte. Gesundheitliche Beschwerden nehmen möglicherweise zu.
Wenn Sie diesem Eindruck nachgehen wollen und gern wissen möchten, wie hoch und in welchen Arbeitsbereichen die Belastungen sind, hat die BGW zu diesem Thema ein breites Angebot. Hier zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten auf, wie Sie die psychischen Belastungen in Ihrem Betrieb erfassen können:
Angebot für Kliniken, Pflege, Berufliche Rehabilitation und/ oder Werkstätten (branchenspezifisch):
- BGW Personalbefragung psychische Belastung und Beanspruchung: Die Befragung thematisiert psychische Belastung und Beanspruchung bei Pflegekräften und Beschäftigten im stationären Wohnbereich der Behindertenhilfe und bietet Referenzwerte für die Bewertung der Ergebnisse.
- Stressbezogene Arbeitsanalyse BGW-Personalbefragung für Klinikärztinnen und -ärzte: Die Befragung zur stressbezogenen Arbeitsanalyse bietet Referenzwerte für die Bewertung der Ergebnisse.
- Betriebsbarometer - ein Instrument zur Personalbefragung: Das BGW Betriebsbarometer ist ein Instrument zur Personalbefragung für alle Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Angebot für alle (branchenübergreifend):
- BGW-Arbeitssituationsanalyse: Das Gruppendiskussionsverfahren arbeitet in zwei bis drei Stunden sowohl Ressourcen als auch Belastungen auf Teamebene heraus. Die Beschäftigten entwickeln selbst Maßnahmen zur Verbesserung.
- Psychische Gesundheit im Fokus: Der BGW-Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung branchenübergreifend bietet praktische und konkrete Unterstützung für die Durchführung.
Bei Hinweisen auf psychische Gesundheitsschäden kann auch eine Kontaktaufnahme durch Familienmitglieder oder aus dem Arbeitskollegium unterstützend sein. Die BGW setzt sich dann unmittelbar mit dem Betroffenen in Verbindung.
Ja, auch ein Gewaltereignis ist ein Arbeitsunfall. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre BGW-Bezirksstelle, dort werden Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Zudem ist es wichtig, den Vorfall zu dokumentieren.
Im Rahmen der Arbeitstätigkeit kann es zu Situationen kommen, die Beschäftigte „aus der Bahn werfen“:
- ein schwerer Verkehrsunfall,
- eine Gewalttat oder
- andere extrem belastende Erlebnisse.
In diesen Fällen kann professionelle therapeutische Unterstützung notwendig werden. Wir bieten in diesen Fällen frühzeitige psychologische Hilfe durch erfahrene psychotherapeutische Beratung oder Trauma-Ambulanzen an. Das sind sogenannte probatorische Sitzungen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier:
Mobbing am Arbeitsplatz kann krank machen. Davon betroffen sein können alle Beschäftigten. Was aber sind „normale“ Reibereien und wann ist die Grenze zum Mobbing überschritten?
Hilfe bieten übergeordnete Institutionen an, wie z.B.:
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Das bundesweite Beratungstelefon erreichen Sie unter: Tel: +49 800 01177 22 (kostenfrei) - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand (dort werden Gewerkschaftsmitgliedern regionale Ansprechpartner genannt)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon +49 30 24060-0
Telefax +49 30 24060-324
E-Mail: info.bvv@dgb.de
Telefonische Beratungsstellen gibt es u.a. bei den Sozialämtern, Ämtern für Arbeitsschutz, Gleichstellungsstellen der Kommunen, Beratungsstellen der Gewerkschaften, Krankenkassen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, sozialen Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen.
Das bietet die BGW bietet zum Thema „Mobbingprävention“ an:
- Seminar zum Thema Mobbing
Betriebliches Konfliktmanagement und Prävention von Mobbing (GKM) - Broschüre „Konflikte lösen – Mobbing verhindern"
Mobbing kann auch Thema eines Beratungsprojekts sein: Informieren Sie sich auf der Internetseite www.bgw-online.de unter dem Stichwort „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ .
Die Gesundheit der Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und zu finanzieren, das kann z.B. bei Bedarf Supervision sein (s. §3 ArbSchG). Wenden Sie sich je - nach Betriebsstruktur - zum Beispiel an die Leitung, die betriebliche Arbeitsschutzorganisation oder die Personalabteilung.
Wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Bezirksverwaltung der BGW. Dort erhalten Sie Beratung durch das Reha-Management und Adressen von spezialisierten Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen, die mit der BGW kooperieren und möglichst zügig Termine vergeben. Das gilt für psychische Gesundheitsschäden, die durch traumatisierende, emotionale Erlebnisse am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin entstanden sind.
Es gibt speziell ausgebildete Trauma-Psychotherapeuten - und therapeutinnen, an die Sie sich wenden können. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse getragen.
Auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Traumatherapie (DeGPT) und EMDRIA Deutschland e.V. finden Sie z.B. speziell ausgebildete Traumatherapeuten und -therapeutinnen.
Es kann jederzeit etwas passieren, was Menschen "aus der Bahn wirft": ein schwerer Verkehrsunfall, eine Gewalttat, eine als lebensbedrohlich empfundene Situation oder ein anderes Erlebnis, das vielleicht sogar unsere bisherige Lebensplanung zerstört.
Nach einem solchen belastenden Ereignis fühlen sich Betroffene „wie betäubt“, andere sind übererregt und kommen kaum zur Ruhe. Auch können Grübeln, Verzweiflung, Scham, Wut, Ängste und Selbstvorwürfe normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis sein. In der Folge können Schlafstörungen, Gereiztheit, erhöhte Muskelanspannung oder Konzentrationsschwierigkeiten auftreten. Die hier aufgeführten psychischen Symptome geben erste Hinweise auf mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen. Sie sollten sich an einen Arzt bzw. Ärztin oder psychotherapeutisches Fachpersonal wenden. Ist das Ereignis während Ihrer Arbeitszeit passiert, wenden Sie sich bitte an die BGW.
Die BGW ist in diesem Fall nicht die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Wir haben jedoch folgende Tipps:
Betriebsinterne Möglichkeiten:
- Betriebsärztin bzw. Betriebssarzt
- Vorgesetzte, betriebliche Sozialberatung
- Personal-/Betriebsrat (Mitarbeitervertretung), Schwerbehindertenvertretung
Externe Hilfen:
- Ärzte (Hausarzt/Hausärztin, fachärztliches Personal Psychiatrie)
- Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten (Psychotherapie)
- Ambulanzen der psychiatrischen Krankenhäuser im Notfall
- Sozialpsychiatrischer Dienst für Notfälle
- Krankenkassen
- Selbsthilfegruppen für Erkrankte und Angehörige
- Coaching (z.B. Einzel- und Teamcoachings) wie Balint-Gruppen, Burnout-Prophylaxegruppen o.ä.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich - bei akuten Situationen und wenn Sie sofort ein Gespräch benötigen - an diese Institutionen zu wenden:
- SeeleFon: Beratung (gefördert vom BMG): https://www.bapk.de/angebote/seelefon.html, Beratende des "SeeleFon" sind unter diesen Telefonnummern:
Festnetz: +49 228 71002424 oder +49 1805 950951 (14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz) zu erreichen von Montag bis Donnerstag 10h00-12h00 und 14h00-20h00, Freitag 10h00-12h00 und 14h00–18h00
Emailadresse: seelefon@psychiatrie.de (Sie erhalten werktags innerhalb von 48 Std. eine Antwort) - Telefonseelsorge rund um die Uhr (kostenfrei), http://www.telefonseelsorge.de
Tel.: +49 800 1110111 (evangelisch)
Tel.: +49 800 1110222 (katholisch)
Vorortberatung in 23 Städten (nähere Infos s. Internetseite) - Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) https://www.patientenberatung.de/de
Das bundesweite Beratungstelefon erreichen Sie unter: Tel: +49 800 01177 22 (kostenfrei, Montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr)
Online-Beratung
Vorort-Beratung (nähere Infos s. Internetseite)
Angebote der BGW zu Burnout:
- Einzel- und Teamcoachings: Ein Coaching hilft, schwierige Situationen zu meistern, und wirkt so psychischen Fehlbelastungen entgegen. Auch die Wahrnehmung von Führungs- und Fachaufgaben kann belastend sein.
- Broschüre: „Erschöpfung erkennen – sicher handeln“
Dass psychische Belastung und Gesundheit auf sehr vielfältige Art und Weise miteinander in Zusammenhang stehen ist inzwischen wissenschaftlich belegt. So können z.B. durch chronischen Stress in der Tat körperliche und psychische Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt oder Depression) hervorgerufen oder in ihrer Entwicklung verschärft werden. Darüber hinaus ist gut belegt, dass extreme psychische Belastung wie das Miterleben eines tödlichen Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Situation wie einem Angriff mit dem Einsatz von Waffengewalt traumatisierend wirken und psychische Erkrankungen wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder Anpassungsstörungen hervorrufen können.
Prinzipiell gilt für die BGW auch im weiten Feld der psychischen Belastung und damit einhergehender Gesundheitsfolgen der gesetzliche Auftrag aus dem SGB VII. Das bedeutet für die Prävention, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mithilfe geeigneter Maßnahmen zu verhüten sind. Der gesetzliche Auftrag bezüglich Leistung und Entschädigung ist jedoch auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beschränkt. Daraus folgt, dass die Unfallversicherung für das Arbeitsleben im Feld der Prävention zuständig ist, mit dem Ziel, dass alle genannten Krankheiten wie Herzinfarkt, Depression oder posttraumatische Belastungsstörung möglichst gar nicht erst entstehen. Hier wird die Unfallversicherung aktiv mithilfe ihrer Präventionsexpertinnen und –experten und bietet eine große Fülle von Präventionsleistungen an. Sind Krankheiten jedoch bereits ausgebrochen, muss die gesetzliche Unfallversicherung zwingend prüfen, ob diese als Versicherungsfall anzusehen sind – und das bedeutet, ob sie in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit stehen.
Wenden Sie sich an Ihre betriebliche Interessenvertretung (Betriebs-/Personalrat bzw. Mitarbeitervertretung), Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin oder an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wenn Sie Fragen dazu haben, an wen Sie sich in Ihrem konkreten Fall wenden können, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem regionalen Kundenzentrum der BGW auf.
Ja. Und zwar eine möglichst zeitnahe Behandlung. Ein unbehandeltes Leiden kann – auch noch nach vielen Jahren – körperliche oder seelische Erkrankungen zur Folge haben.
Ein Übergriff ist der BGW grundsätzlich vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mit einer Unfallanzeige zu melden - auch wenn keine körperliche Verletzung vorliegt.
Die von der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebs-/Personalrat bzw. Mitarbeitervertretung) mitunterzeichnete Unfallanzeige ist an die regional zuständige Bezirksverwaltung zu senden, ggf. auch per Fax. Auch eine Online-Unfallanzeige ist möglich. Wir nehmen dann mit der betroffenen Person oder alternativ mit einer in der Unfallanzeige genannten Vertrauensperson Verbindung auf, idealerweise telefonisch (deswegen ist es gut, immer eine Telefonnummer anzugeben).
Besteht ein Bedarf der Betroffenen, werden beispielsweise eine Frühintervention und probatorische psychotherapeutische Sitzungen angeboten – unbürokratisch und schnell. Auch eine kostenlose telefonisch-psychologische Beratung ist möglich (bis zu fünf Telefontermine à 50 Minuten mit geschulten Psychotherapeutinnen und -therapeuten).
Die professionelle Unterstützung wird sonst in Wohnortnähe sichergestellt. Dazu nennen wir Ihnen geeignete Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Mit einem Behandlungsauftrag an diese ist die Kostenübernahme verbunden, zunächst für fünf sogenannte probatorische Sitzungen, unter Umständen auch darüber hinaus. Der weitere Ablauf ist in jedem Fall zwischen Ihnen und der zuständigen Bezirksverwaltung individuell abzustimmen.
Ein eindeutiges NEIN. Sehr viele Menschen erleben traumatische Ereignisse, ohne psychisch zu erkranken. Auch bei schweren traumatischen Ereignissen treten bei den meisten Menschen keine längerdauernden gesundheitlichen Folgen auf. Bei einigen Betroffenen entwickeln sich hingegen psychische Symptome, die eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung erfordern. Bei entsprechenden Symptomen (zum Beispiel Schlafstörungen, Angstzustände) sollte frühzeitig professionelle Hilfe hinzugezogen werden.
Wurden Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verletzt? Oder besteht bei Ihnen eine Berufskrankheit? Dann versucht die BGW mit allen geeigneten Mitteln Ihre Gesundheit wiederherzustellen, die Folgen zu mindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Dies umfasst alle Maßnahmen der medizinischen Heilbehandlung (zum Beispiel notfallmedizinische Erstversorgung, ambulante oder stationäre Heilbehandlung). Auch der durch einen Unfall verursachte Zahnschaden kann grundsätzlich von der BGW gezahlt werden.
Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gehört zudem die Versorgung der Versicherten mit den notwendigen Heil- und Hilfsmitteln.
- Heilmittel sind ärztlich verordnete Hilfeleistungen, die die ärztliche Behandlung unterstützen und daher nur von entsprechend ausgebildetem Personal vorgenommen werden - wie zum Beispiel Physiotherapie oder Ergotherapie.
- Hilfsmittel sind ärztlich verordnete Gegenstände, die die Heilbehandlung unterstützen und Gesundheitsschäden ausgleichen oder mildern – wie etwa Körperersatzstücke oder orthopädische und andere Hilfsmittel.
Nach traumatischen Erlebnissen (Unfall, Übergriff oder andere) hilft die BGW mit psychologischer Unterstützung, um in einen normalen Alltag zurückzufinden. Wir bieten Ihnen eine telefonische Erstberatung an und kümmern uns im Bedarfsfall um die Vermittlung an Personen mit psychotherapeutischer Erfahrung und Kompetenz. Ihr BGW-Kundenzentrum wird Sie dazu beraten.
Damit Sie Ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben können, setzen wir alles daran, Sie mit fachärztlichen Behandlungsleistungen erfolgreich zu heilen. Daneben bieten wir Ihnen spezielle Schulungen an, um belastende Einwirkungen am Arbeitsplatz zu reduzieren oder auszuschließen.
Bei schweren Verletzungen betreut Sie unser Reha-Management persönlich und individuell. Dabei wird mit Ihnen, dem behandelnden ärztlichen Personal und allen weiteren Beteiligten das medizinische Heilverfahren abgestimmt. Unser Ziel ist es, Sie im Heilverlauf bestmöglich zu unterstützen, um eine berufliche Wiedereingliederung zu erreichen.
Nein! Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen lediglich im Rahmen der Notfallversorgung tätig werden. Über die weitere Behandlung entscheidet der Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin. Es ist jedoch betriebsärztliche Aufgabe, im Rahmen dieser Tätigkeit Mitarbeitende zu untersuchen und zu beraten, um einer Erkrankung oder Verschlimmerung oder einer Gefährdung am Arbeitsplatz vorzubeugen. Auch bei der Wiedereingliederung sollte der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin hinzugezogen werden – als Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger, Betroffenen und Betrieb.
Grundsätzlich ja, wenn es sich um die Behandlung von Folgen eines Arbeitsunfalls handelt. Die Kostenübernahme muss aber im Vorfeld abgeklärt sein. Das bedeutet, dass grundsätzlich nach dem Ereignis ein D-Arzt oder eine D-Ärztin aufgesucht werden muss oder eine Kostenübernahme im direkten Kontakt mit der zuständigen Bezirksverwaltung der BGW abgestimmt wird.
Grundsätzlich ist dies nach den gesetzlichen Regelungen der Fall, denn auch ohne körperliche Verletzungen handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn starke psychische Reaktionen auf das Ereignis auftreten (zum Beispiel nach der Bedrohung mit Waffengewalt). In Betrieben, in denen Gewaltereignisse wiederholt vorkommen, können mit der zuständigen Bezirksverwaltung der BGW andere Absprachen getroffen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihren betrieblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Nein. Die Behandlung nach einem traumatischen Ereignis übernehmen speziell von den Unfallversicherungsträgern zugelassene ärztliche oder psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung nach geeigneten Fachleuten in Ihrer Nähe. Die BGW wird dann mit einem Behandlungsauftrag die Kostenübernahme für die Therapie erklären.
Davon sollte dringend abgeraten werden. Sie selbst können ihre eigene körperliche und seelische Verfassung kaum einschätzen. Im Betrieb sollte für diesen Fall vorab geklärt werden, zum Beispiel von der kollegialen Erstbetreuung, ob und wie eine Heimfahrt organisiert wird.
Es geht um sehr unterschiedliche Aspekte der ersten Betreuung beziehungsweise Versorgung von Betroffenen:
Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer sind speziell geschulte Kolleginnen und Kollegen, die Betroffenen innerhalb der ersten 48 Stunden unmittelbar vor Ort im Betrieb beistehen – sie fungieren als erste Anlaufstelle und lotsen Betroffene durch die ersten Schritte nach einem Vorfall (Was ist jetzt zu tun? Wem muss was gemeldet werden? etc.). Als Laienhelferinnen und -helfer gehen sie dabei nicht auf die emotionale Seite des Geschehens ein.
Notfallversorgung: Psychosoziale Fachkräfte (beispielsweise für Notfallseelsorge, Notfallpsychologie) kommen bei schweren Ereignissen, wie zum Beispiel Suizid oder beobachteter gewaltsamer Tod unmittelbar am Schadensort zum Einsatz und können eine professionelle Unterstützung geben.
Bei der psychotherapeutische Akutversorgung handelt es sich dagegen um eine zeitnahe professionelle Behandlung zum Beispiel durch niedergelassene psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten in deren Praxis, in Psychotraumaambulanzen oder in stationären Einrichtungen.
Alle Beschäftigten haben Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz. Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz dürfen nicht einfach toleriert werden. Entscheidend ist, wie im Unternehmen mit dem Thema umgegangen wird. Studien belegen, dass Beschäftigte, die von ihrem Unternehmen gut auf mögliche Gewaltereignisse vorbereitet wurden, sich weniger belastet fühlen. Dies ist auch der Grund dafür, dass Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger häufiger Opfer von Gewalt sind und sich dadurch stärker belastet fühlen als Beschäftigte mit Berufserfahrung. Wenn offen über Gewaltereignisse gesprochen wird, wenn es eine gute Nachbereitung von Vorfällen gibt, haben die Betroffenen und die Kolleginnen beziehungsweise Kollegen die Möglichkeit, sich vorzubereiten und zu lernen. Zusammen mit anderen Maßnahmen der Gewaltprävention kann auf diese Weise Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz wirksam vorgebeugt werden.
Bei Arbeitsunfällen gilt generell eine Meldepflicht, sobald es zu einer über drei Kalendertage hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit kommt oder ein Todesfall vorliegt. Doch bei Gewalt- oder anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Daher empfiehlt die BGW:
Extremereignisse immer melden*: insbesondere schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem Arbeitsweg. Dabei müssen auch Beschäftigte berücksichtigt werden, die das Geschehen miterlebt oder Betroffenen geholfen haben und dadurch ebenfalls psychisch belastet sein können. Zu den Extremereignissen zählen beispielsweise auch Brandunglücke mit Schwerverletzten oder Toten sowie Unfalltod, Suizid oder schwere Verletzungen von Schutzbefohlenen beziehungsweise betreuten Personen.
*Achtung: Sofern keine Meldepflicht für den jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für die Meldung an die BGW die Zustimmung der versicherten Person vorliegen!
- Gewaltereignisse immer dann melden*, wenn psychische Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten bemerkbar werden. (*Siehe Hinweis zu 1.)
- Bei häufigem Auftreten von Gewalt- oder Extremereignissen im Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen. Das gilt vor allem, wenn es regelmäßig jeden Monat oder gar täglich zu Vorfällen kommt und ein hohes Risiko von psychischen Folgen für die Beschäftigten absehbar ist.
Die fachliche Qualifizierung der Beschäftigten ist Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. In Arbeitsbereichen, in denen aggressives Verhalten von Kundinnen und Kunden oder betreuten Personen vorkommen kann, gehört es zum notwendigen Fachwissen von Beschäftigten, wie sie mit diesen Situationen angemessen umgehen können.
Führungskräfte können sich im Seminar Gewalt und Aggression systematisch vorbeugen – eine Führungsaufgabe (UMPU) der BGW darüber informieren, welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zur Gewaltprävention sinnvoll sind.
Unternehmen, die eigene Deeskalationstrainerinnen und -trainer ausbilden lassen möchten, erhalten von der BGW unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Ausbildungskosten erstattet. Informieren Sie sich hier zur Qualifizierung innerbetrieblicher Deeskalationstrainerinnen und Deeskalationstrainer.