Arbeits- und Wegeunfall melden (Unfallanzeige), Wegeunfall-Fragebogen ausfüllen

Ein Arbeits- und Wegeunfall (Unfallanzeige) ist anzuzeigen, wenn ein Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod von Versicherten zur Folge hat. Anzeigepflichtig ist der Unternehmer, die Unternehmerin oder eine bevollmächtigte Person. Diese Person muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin zur Erstattung der Anzeige beauftragt sein.

Den Wegeunfallfragebogen nutzen Sie bitte nur auf Anfrage der BGW.

Arbeits- und Wegeunfall melden (Unfallanzeige)

Sie möchten einen Arbeits- und Wegeunfall melden (Unfallanzeige)? Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Online-Services "Mein Unternehmen". Erfahren Sie, welche Vorteile Ihnen das Portal bringt und wie Sie teilnehmen können. 

Sie sind bereits für "Mein Unternehmen" freigeschaltet? 

Alternativ können Sie den Arbeits- und Wegeunfall auch über das OZG-Portal melden. Die BGW stellt hier Formulare ohne Login/Registrierung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Formulare nicht gespeichert werden.  

Das bisher bereitgestellte Online-Formular "Unfallanzeige" steht seit September 2025 nicht mehr zur Einsendung neuer Anzeigen zur Verfügung. Sie können aber bereits abgesendete Unfallanzeigen erneut als PDF abspeichern. Um neue Arbeits- und Wegeunfälle zu melden, nutzen Sie bitte die oben genannten Möglichkeiten. 

Unfall melden? Bitte beachten

Bitte geben Sie an, welches Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) vor dem Absenden Kenntnis genommen hat. Sollte kein Betriebs- oder Personalrat vorhanden sein, tragen Sie bitte "BR nicht vorhanden" oder "BR nicht zuständig" an der entsprechenden Stelle ein.

Außerdem muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin über die Unfallanzeige informieren. Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird, sind auf ihr Recht hinzuweisen, eine Kopie der Anzeige verlangen zu können.

Wegeunfall: Fragebogen nur auf Anfrage ausfüllen

Unter den Versicherungsschutz fallen auch Wegeunfälle. Diese ereignen sich zum Beispiel auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In diesem Fall ist der Wegeunfall-Fragebogen auszufüllen - aber nur auf Anfrage der BGW.

Alternativ zum Online-Formular können Sie für den Wegeunfall auch unser PDF-Formular nutzen.