Hilfe nach Extremerlebnissen
Es kann jederzeit etwas passieren, das uns "aus der Bahn wirft": ein schwerer Verkehrsunfall, eine Gewalttat, eine als lebensbedrohlich empfundene Situation oder ein anderes Erlebnis, das vielleicht sogar unsere bisherige Lebensplanung zerstört. Die BGW hilft, das Erlebte zu verkraften.
Während und nach einem Extremereignis sind Betroffene mit einer emotional hoch belastenden Situation konfrontiert. So erleben sie das Ereignis manchmal „wie in Zeitlupe“ immer wieder. Oder sie grübeln fast ununterbrochen über das Erlebte und vernachlässigen unbewusst andere Lebensbereiche.
Manche meiden möglichst alles, was sie an das Extremereignis erinnert und schränken dadurch ihren Handlungsspielraum immer mehr ein. Während sich Details in das Gedächtnis geradezu eingebrannt haben, können Beteiligte sich an andere Dinge vielleicht überhaupt nicht mehr erinnern.
Nach einer ersten Schockphase, in der sie sich „wie betäubt“ fühlen können, sind Wut, Verzweiflung, Angstzustände, aber auch Zweifel, Scham und Selbstvorwürfe normale Reaktionen auf eine emotionale Ausnahmesituation. Auch Schlafstörungen, nicht nachlassende Erinnerungen oder Konzentrationsschwierigkeiten können auftreten. Häufig kommt es zu länger anhaltenden, bisher nicht erlebten körperlichen und seelischen Reaktionen.
Menschen, die Betroffene auffangen
Hilfreich sind in solchen Krisen Menschen, die auffangen, zuhören, sich kümmern und zur Seite stehen. Besonders wichtig ist verständnisvolles Verhalten von Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen. Gleichgültige, vorwurfsvolle oder abwertende Reaktionen vergrößern die Not der Betroffenen.
Mit der richtigen Unterstützung können die meisten Betroffenen die emotionalen Reaktionen bewältigen, sodass diese nach kurzer Zeit wieder abklingen. Es kann jedoch sein, dass Familie, privates und Arbeitsumfeld allein nicht ausreichen, um eine derartige Situation zu bewältigen. Unter Umständen sind auch Angehörige von der Situation genauso überfordert wie Betroffene. Dann ist eine möglichst frühzeitige psychologische Hilfe durch erfahrene psychotherapeutische Beratung oder Trauma-Ambulanzen sinnvoll und notwendig.
Die BGW hilft, das Erlebte zu verkraften
Erste Hilfe zu organisieren ist Aufgabe der Unternehmen. Für die unmittelbare psychosoziale Notfallversorgung sollten Betriebe Telefonnummern von Kriseninterventions- oder Notfallnachsorge-Diensten bereithalten. Dies kann die BGW nicht übernehmen. Handelt es sich aber um einen Arbeitsunfall für die Betroffenen, bietet die zuständige Bezirksverwaltung Versicherten anschließend bei Bedarf psychotherapeutische Unterstützung an, z. B. in Form von telefonisch-psychologischer Beratung.
Versicherte der BGW stehen unter dem umfassenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Leistungen, die dazu beitragen, dass ihre körperliche Leistungsfähigkeit und ihr seelisches Gleichgewicht so gut wie möglich wiederhergestellt werden.
Betroffene erhalten von der BGW Hilfe, Extremereignisse so gut und schnell es geht zu bewältigen und so zu einem normalen Leben zurückzufinden. Hierzu bieten wir ihnen unsere unverbindliche und kostenlose Beratung an. Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besprechen mit ihnen, wie wir sie in ihrer konkreten Situation am besten unterstützen können und informieren Sie über Hilfsangebote (zum Beispiel die Vermittlung an erfahrene Psychotherapeuten und -therapeutinnen, dabei ist auch eine kostenlose telefonisch-psychologische Beratung möglich). Alle Gespräche behandeln wir selbstverständlich absolut vertraulich.
Helfen können wir jedoch nur dann, wenn Sie uns informieren.
Zwar sind Betriebe bzw. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Ausfallzeit zu melden. Sind Betroffene nicht körperlich verletzt, wird aber häufig überhaupt keine Unfallmeldung erstellt. Und selbst wenn, dann geht aus der Unfallmeldung nicht immer hervor, ob Betroffene besondere Unterstützung benötigen.
Daher unsere Bitte: Wenden Sie sich in diesen Fällen möglichst frühzeitig direkt an uns! Wir helfen nach Extremerlebnissen sofort und unbürokratisch: Kontaktieren Sie bitte direkt die BGW-Bezirksverwaltung in Ihrer Nähe.
Ein Extremereignis ist ein Arbeitsunfall
Verursacht ein äußeres Ereignis während der beruflichen Tätigkeit einen körperlichen Schaden oder eine seelische Erkrankung, ist es versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall. Deshalb rät die BGW dazu, auch Gewalt oder Extremereignisse im Unternehmen sofort mit einer Unfallanzeige bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Selbst wenn Betroffene einfach zur Tagesordnung übergehen, kann eine Traumatisierung stattgefunden haben, die schnelle Hilfe erfordert.
Bei Arbeitsunfällen gilt generell eine Meldepflicht, sobald es zu einer über drei Kalendertage hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit kommt oder ein Todesfall vorliegt. Doch bei Gewalt- oder anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Daher empfiehlt die BGW:
- Extremereignisse immer melden*: insbesondere schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem Arbeitsweg. Dabei müssen auch Beschäftigte berücksichtigt werden, die das Geschehen miterlebt oder Betroffenen geholfen haben und dadurch ebenfalls psychisch belastet sein können. *Achtung: Sofern keine Meldepflicht für den jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für die Meldung an die BGW die Zustimmung der versicherten Person vorliegen!
- Gewaltereignisse immer dann melden*, wenn psychische Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten bemerkbar werden. (Siehe Hinweis zu 1.)
- Bei häufigem Auftreten von Gewalt im Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen. Das gilt vor allem, wenn es regelmäßig jeden Monat oder gar täglich zu Vorfällen kommt und ein hohes Risiko von psychischen Folgen für die Beschäftigten absehbar ist.
Hinweis für Angehörige und den Kollegenkreis
Es ist normal, dass Betroffene sich nach Extremerfahrungen zurückziehen und nicht von sich aus Hilfe und Unterstützung suchen. Bei Hinweisen auf psychische Beeinträchtigungen kann daher auch eine Kontaktaufnahme durch Angehörige oder Arbeitskolleginnen oder Kollegen sinnvoll und unterstützend sein. Wir setzen uns dann unmittelbar mit den Betroffenen in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Wurde die psychische Belastung nicht durch ein betriebliches Extremerlebnis verursacht, sondern z.B. durch den täglichen Kontakt mit schweren Krankheitsverläufen, durch erkrankte Kollegen und Kolleginnen oder auch durch äußere Einflüsse und aktuelle politische Themen, wie Kriegsereignisse, handelt es sich versicherungsrechtlich nicht um Arbeitsunfälle. In diesen Fällen beachten Sie bitte unser Angebot zur telefonischen Krisenberatung.