Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thema: „Seminare“
Die genauen Informationen zu der Schulungsstätte, zu den Anreisemöglichkeiten und zu den Reisekosten erhalten Sie vier Wochen vor Seminarbeginn. Sollten Sie sich am ersten Seminartag verspäten, melden Sie sich unter der in Ihren Unterlagen angegebenen Telefonnummer der jeweiligen Schulungsstätte.
Wenn Sie sich zu einem Seminar bereits angemeldet haben, jedoch nicht daran teilnehmen können, benötigen wir Ihre umgehende schriftliche Absage (Post, E-Mail). Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Stornierung. Bis elf Werktage (Montag bis Samstag) vor Seminarbeginn ist diese schriftliche Stornierung kostenfrei. Dann haben wir ausreichend Gelegenheit, Ihren Platz an eine Interessentin oder einen Interessenten von der Warteliste zu vergeben.
Bei Stornierungen, die ab zehn Werktagen vor Seminarbeginn bei uns gemeldet werden, erheben wir unabhängig von der Seminardauer und dem Absagegrund eine Gebühr von 150 Euro. Die Kosten von gebuchten aber nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen sowie einer nicht stornierten Vorabendanreise werden Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt. Die Gebühr entfällt, wenn Sie eine Ersatzperson (bitte unbedingt Name, Tätigkeit und Übernachtungswunsch angeben) schriftlich benennen, die über die notwendigen Teilnahmevoraussetzungen für das Seminar verfügt.
Das ist leider nicht möglich. Um die Teilnehmerinnen- und Teilnehmerdaten zu erfassen und eine schriftliche Einverständniserklärung von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber zu erhalten, ist eine Online-Anmeldung unumgänglich.
Wenn Sie sich bereits zu einem Seminar angemeldet haben, jedoch nicht daran teilnehmen können, benötigen wir Ihre umgehende schriftliche Absage (Post, E-Mail). Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Stornierung. Bis elf Werktage (Montag bis Samstag) vor Seminarbeginn ist diese schriftliche Stornierung kostenfrei. Dann haben wir ausreichend Gelegenheit, Ihren Platz an eine Interessentin oder einen Interessenten von der Warteliste zu vergeben.
Bei Stornierungen, die ab zehn Werktagen vor Seminarbeginn bei uns gemeldet werden, erheben wir unabhängig von der Seminardauer und dem Absagegrund eine Gebühr von 150 Euro. Die Gebühr entfällt, wenn Sie eine Ersatzperson (bitte unbedingt Name, Tätigkeit und Übernachtungswunsch angeben) schriftlich benennen, die über die notwendigen Teilnahmevoraussetzungen für das Seminar verfügt. Die Kosten von gebuchten aber nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen sowie einer nicht stornierten Vorabendanreise werden Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt.
Die Anmeldungen bearbeiten wir nach Eingangsdatum. Für jedes Seminar steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Bei Stornierung eines bereits vergebenen Seminarplatzes, wird dieser Platz an eine Person auf der Warteliste vergeben. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich durch die BGW Akademien Hamburg oder Dresden.
Sie können sich auf unserer Seite online anmelden und erfahren direkt, welche Seminartermine frei sind. Bitte beachten Sie, dass pro Seminar nur maximal zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einem Betrieb zugelassen werden, um einen unternehmensübergreifenden Erfahrungsaustausch zu gewährleisten.
Nutzen Sie unsere Seminarsuche. In den Suchergebnislisten sind ausgebuchte Seminare markiert. Bei allen anderen gibt es freie Plätze. Bitte beachten Sie, dass diese freien Termine nicht verbindlich sind. Auskünfte zu freien Terminen erhalten Sie auch telefonisch bei der BGW Akademie Hamburg, Tel: +49 40 202 07-28 90 und der BGW Akademie Dresden, Tel.: +49 351 28889-61 10.
Rückenkurse werden von der BGW nicht angeboten.
Sie können aber die Rückensprechstunden in den Schulungs- und Beratungszentren (BGW schu.ber.z) oder im Bedarfsfall das Rückenkolleg nutzen.
Die BGW bietet zudem Unterstützungsangebote in Form von Beratungsprojekten, um die Arbeitsbedingungen rückengerecht zu gestalten.
- Informationen zu dem Seminarangebot für einen gesunden Rücken
- Informationen zu dem kostenfreien Strategietag Rücken
Etwa vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie detaillierte Informationen zu Schulungsort, Anreise, Reisekostenabrechnung und Schulungsablauf.
Wenn Sie bei einem Unternehmen arbeiten, das bei der BGW versichert ist, können Sie an unseren Seminaren kostenfrei teilnehmen.
Andere Interessentinnen und Interessenten können sich über die für sie zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgerinnen kostenpflichtig anmelden.
Ihre Anmeldung ist keine verbindliche Bestätigung für einen Seminarplatz. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anmeldung einige Tage, in Ausnahmefällen aufgrund von sehr hohem Anmeldeaufkommen, auch mehrere Wochen dauern kann. Sie bekommen in jedem Fall eine schriftliche Antwort per Post.
Damit Sie für eine gesundheitsfördernde Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes bestens gerüstet sind, bietet die BGW insgesamt fast 1.200 Seminare an. Sie decken ein breites Spektrum an unterschiedlichen Themen für viele Branchen ab. Hier finden Sie das passende Seminar oder Angebot.
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie die Reisekosten zunächst auslegen. Wir erstatten Ihnen nach Abschluss des Seminars 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer für die Wegstrecke von Ihrem Betrieb bis zur Schulungsstätte und zurück. In der Abrechnung ist die schnellste Wegstrecke anzugeben. Die Angaben werden von der BGW mit Hilfe des Google Map Routenplaners überprüft. Beim Seminar erhalten Sie ein Reisekostenformular, in das Sie bitte die gefahrenen Kilometer vom Betrieb zur Schulungsstätte eintragen.
Auf der Startseite „Login & Registrierung“ haben Sie die Möglichkeit „Passwort vergessen“ auszuwählen. Bitte folgen Sie den weiteren Anweisungen. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail. Bitte klicken Sie auf den darin enthaltenen Link und folgen den beschriebenen Schritten.
Die Seminare sind für Sie und Ihr Unternehmen kostenlos, vorausgesetzt es ist Mitglied der BGW. Für einige wenige Seminare können Kosten anfallen, dieses ist bei der Seminarbeschreibung separat ausgewiesen.
Eine Schritt für Schritt-Anleitung zur Registrierung für die Online-Anmeldung finden Sie in unserer Rubrik "Service".
Nein. Sollten Sie bereits in unserem System registriert sein, finden wir Sie über Ihren Namen und Ihre angegebene Betriebsstätte.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt fest, dass die Gestaltung menschengerechter Arbeit in der Verantwortung des Unternehmens selbst liegt. Die Beschäftigten sind jedoch gefordert, aktiv an der Verbesserung ihrer Arbeitsplätze mitzuwirken.
Die BGW unterstützt die Bemühungen um einen modernen Gesundheitsschutz. Neben einer reformierten Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte bietet sie eine Reihe von Seminaren an: Gesundheitsbeauftragte werden ausgebildet und mit der Thematik vertraut gemacht. So können sie die Betriebsleitung oder Geschäftsführung beraten, welche Mittel und Wege es zu einem erhöhten "Gesundheitsstand" der Belegschaft gibt.
Die Seminare werden bedarfsorientiert angeboten. Aufgrund der steigenden Nachfragen in den letzten Jahren wurde das Angebot bundesweit deutlich erhöht.
Die fachliche Qualifizierung der Beschäftigten ist Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. In Arbeitsbereichen, in denen aggressives Verhalten von Kundinnen und Kunden oder betreuten Personen vorkommen kann, gehört es zum notwendigen Fachwissen von Beschäftigten, wie sie mit diesen Situationen angemessen umgehen können.
Führungskräfte können sich im Seminar Gewalt und Aggression systematisch vorbeugen – eine Führungsaufgabe (UMPU) der BGW darüber informieren, welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zur Gewaltprävention sinnvoll sind.
Unternehmen, die eigene Deeskalationstrainerinnen und -trainer ausbilden lassen möchten, erhalten von der BGW unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Ausbildungskosten erstattet. Informieren Sie sich hier zur Qualifizierung innerbetrieblicher Deeskalationstrainerinnen und Deeskalationstrainer.
Unsere Schulungsstätten sind in die Bereiche Nord, Ost, Süd und West aufgeteilt. Wählen Sie einen Seminartermin an der Schulungsstätte innerhalb Ihres Bereichs aus, die Ihrer Betriebsstätte am nächsten liegt. Ein Beispiel: Sie arbeiten in Kiel. Also ist ihr Seminarort Hamburg.
Erfahren Sie mehr über unsere Schulungsstätten.
Achtung, Ausnahme: Einige Seminare finden nicht an allen Standorten statt. Dann gilt diese Regelung nicht und Sie können sich aus dem ganzen Bundesgebiet für diese Seminare anmelden.
Die BGW bietet ihren versicherten Betrieben ein umfangreiches und kostenloses Seminarprogramm an.
Beispiele für Seminare zum Umgang mit Stress:
- Wege aus dem Stress – Stressprävention am Arbeitsplatz erfolgreich umsetzen – GDS
- Wege aus dem Stress – Stressprävention am Arbeitsplatz erfolgreich umsetzen – GDSA
Beispiele für Seminare rund um das rückengerechte Arbeiten:
- Prävention von Rückenbeschwerden in der Pflege und Betreuung – Grundlagen – SRP1
- Prävention von Rückenbeschwerden in der Pflege und Betreuung – betriebliche Umsetzung – SRP2
Die Seminare richten sich an Verantwortliche, die als Multiplikatoren in ihrem Arbeitsumfeld wirken. Der Fokus liegt auf der Verhältnisprävention im Sinne der Gestaltung von Arbeitsbedingungen.
Kurse, die sich direk an die Beschäftigten richten (beispielsweise Stressbewältigung, Rückenkurse oder Angebote zur Rauchentwöhnung) werden von der BGW nicht gefördert. Sprechen Sie gegebenenfalls die gesetzlichen Krankenkassen darauf an.