Menschen bewegen – sicher und gesund Handlungsleitfaden zur Verknüpfung des Expertenstandards Mobilität in der Pflege mit dem Arbeitsschutz

Artikelnummer: BGW 09-14-115

Zu den Aufgaben von Pflegekräften gehört es, Menschen in ihrer Mobilität zu unterstützen. Das Bewegen von Menschen kann jedoch das Muskel-Skelett-System der Beschäftigten gefährden. Dieser Handlungsleitfaden zeigt, wie sich sowohl die Pflegequalität als auch der Gesundheitsschutz der Pflegenden realisieren lassen: Er verknüpft den Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ mit dem Arbeitsschutz.

Zentrales Instrument ist dabei die Einschätzungshilfe beim Bewegen von Menschen im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall. Sie trägt systematisch, evidenzbasiert und effizient zum Schutz der Gesundheit des Muskel- und Skelett-System der Beschäftigten bei und beugt damit der Entstehung von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (BK 2108) vor.

Bei Unterstützungsbedarf in der Mobilität: Einschätzungshilfe anwenden

Diese Einschätzungshilfe sollten nur Beschäftigte anwenden, die zum Expertenstandard sowie in der optimierten Arbeitsweise und der Anwendung notwendiger Hilfsmittel qualifiziert und erfahren sind. Sie sollte eingesetzt werden, wenn in der pflegerischen Anamnese Unterstützungsbedarf für die Mobilität des zu Pflegenden identifiziert wird.

Das Vorgehen folgt dabei dem Schema: Tätigkeiten ermitteln, Hilfsmittel festlegen, Wirksamkeit überprüfen in festgelegten Abständen – und bei Bedarf anpassen. Die Einrichtung sollte die Formularvorlage nach ihren Voraussetzungen anpassen. Dabei kann auch festgelegt und gekennzeichnet werden, bei welchen Tätigkeiten welche Hilfsmittel verbindlich anzuwenden sind.

Sie finden die Einschätzungshilfe hier als einzelnes PDF. Um damit zu arbeiten beachten Sie bitte die Ausführungen zur Einschätzungshilfe in der Broschüre.

Hilfreich für das Ausfüllen sind auch die Arbeitsanweisung sowie die beispielhaft ausgefüllte Einschätzungshilfe