Hauterkrankte Beschäftigte: Infos So unterstützt die BGW Betroffene
Bei Ihnen besteht der Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung wie zum Beispiel Handekzem oder Allergien? Die BGW hilft Ihnen weiter: mit praktischer und individueller Unterstützung – und einem festen Fahrplan, um Ihre Beschwerden in den Griff zu bekommen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Hautbeschwerden nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin darf die Hautprobleme nicht verharmlosen. Denn Hautgesundheit liegt ebenso in der Verantwortung Ihrer Arbeitgebenden – wie in Ihrer eigenen.
Das sollten hauterkrankte Beschäftigte wissen:
Ihre Chefin, Ihr Chef ist generell verpflichtet, alle Gefährdungen aus beruflichen Risiken für Ihre Haut zu minimieren – etwa durch Schutzmaßnahmen wie geeignete Handschuhe, Hautschutz- und Pflegemittel sowie passende Arbeitsorganisation und gutes Arbeitsklima.
Tätigkeiten wie häufiges Händewaschen, Arbeit mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie Gefahrstoffen oder Feuchtarbeit schädigen die Haut. Arbeitgebende müssen generell geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe) sowie Hautschutz- und Pflegecremes zur Verfügung stellen. Es sollte für Ihren Betrieb einen Hautschutzplan geben, dem Sie alle Schutzmaßnahmen entnehmen können.
Auch Ihre Betriebsärztin oder Ihr Betriebsarzt ist eine hilfreiche Ansprechperson. Er oder sie sorgt dafür, dass – soweit möglich – Ihre Arbeitsbedingungen erkrankungsgerecht angepasst werden. Wenn alle am Verfahren Beteiligten zusammenarbeiten, profitieren Sie im Sinne Ihrer Genesung am meisten. Dafür ist es wichtig, dass Ihr Betrieb informiert werden darf, damit an Ihrem Arbeitsplatz alle nötigen Anpassungen umgesetzt werden können.
Für Beschäftigte, die in hautbelastenden Berufen arbeiten, gibt es eine arbeitsmedizinische Vorsorge.
Angebote der BGW zur Individualprävention
Bleiben Ihre Hautprobleme trotz aller Maßnahmen weiter hartnäckig bestehen, kommen auch Aufenthalte in einer auf Hauterkrankungen spezialisierten Klinik infrage, das sogenannte stationäre Heilverfahren. Dort soll Ihr Hautzustand stabilisiert werden, um einen weiteren Arbeitsversuch zu ermöglichen, wenn Ihre Haut abgeheilt ist.