Beruflich bedingte Hautbeschwerden
Die Arbeit setzt Ihrer Haut zu? Sie leiden deshalb unter Hautbeschwerden? Anhand eines fiktiven Beispiels zeigen wir, was zu unternehmen ist und mit welcher Hilfe Sie rechnen können.
Wie Oskar B. seinen Hautausschlag in den Griff bekam
Oskar B. arbeitet seit vier Jahren in der Krankenpflege. Sein Fall kann in den meisten Einzelheiten auch in anderen Berufsgruppen vorkommen, die bei der BGW versichert sind.
Zunächst bemerkte Oskar B. gelegentlichen Hautausschlag, der sich an freien Tagen besserte. Im Lauf der Zeit wurden die Hautbeschwerden stärker.
Risiken für die Haut
Tätigkeiten in der Krankenpflege und in anderen Branchen können die Ursache für Hauterkrankungen sein. Insbesondere das häufige Händewaschen und der Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln schädigen die Haut.
So ging es bei Oskar B. weiter
- Der Krankenpfleger suchte eine Hautärztin auf. Nach ausführlicher Untersuchung schickte sie einen ärztlichen Bericht an die BGW und meldete ihren Verdacht auf das Vorliegen einer beruflich bedingten Hauterkrankung.
- Betroffene können auch direkt zur BGW kommen: Im nächstgelegenen Schulungs- und Beratungszentrum (BGW schu.ber.z) untersucht eine Dermatologin oder ein Dermatologe die Haut. Fachkräfte und Betroffene besprechen dann, wie geholfen werden kann.
- Oskar B. erhielt eine Einladung zu einem Hautschutzseminar in einem schu.ber.z. Das im Rahmen des Konzepts der sekundären Individualprävention (SIP) entwickelte Basisseminar „Haut-nah-erleben“ zeigte ihm, was er für die Hautgesundheit tun kann.
- Er wurde im Seminar auch individuell beraten: Ein Dermatologe sprach mit ihm über den Befund und mögliche Therapien.
- Oskar B. begann, hautschonende Arbeitstechniken in seinem Arbeitsalltag anzuwenden: Er schützt und pflegt seine Hände, wie es im Seminar gezeigt wurde. Seine Tätigkeit in der Krankenpflege konnte er seitdem wieder ohne Hautbeschwerden ausüben.
- Stationäres Heilverfahren: Bei Oskar B. war es nicht nötig, doch bei weiter fortbestehenden Hautproblemen kommen auch Aufenthalte in einer auf Hauterkrankungen spezialisierten Klinik infrage. Dort soll der Hautzustand stabilisiert werden, um einen weiteren Arbeitsversuch im abgeheilten Hautzustand zu ermöglichen.
BGW übernimmt Kosten
Versicherte profitieren von umfangreichen Leistungen – die Kosten übernimmt die BGW. Zu den Angeboten zählen Seminare einschließlich Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie Verpflegung. Auch Fahrten zur Hautsprechstunde oder zur Klinik sowie Kosten eines Heilverfahrens übernimmt die BGW. Außerdem erhält das Unternehmen die Lohnkosten erstattet.
Aktuelle Änderung: Eine rechtliche Neuerung sorgt dafür, dass der Unterlassungszwang entfällt.