Illustration Arbeitsschutzbetreuung – 3 Personen mit Schriftzug "Arbeit gesund und sicher gestalten - mit professioneller Unterstützung"

Arbeitsschutzbetreuung organisieren Was Sie regeln müssen, wer Sie unterstützen kann und in welcher Form – ein kompakter Überblick

Jeder Betrieb, der Angestellte oder Ehrenamtliche beschäftigt, muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten lassen. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können. 

Die Arbeitsschutzbetreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen bringt die erforderliche Fachkompetenz in Ihren Betrieb und hilft bei der Arbeitsschutzorganisation.

Die rechtlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und die DGUV Vorschrift 2. Große Unternehmen haben häufig eigene Fachkräfte und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Kleine Einrichtungen können freiberufliche Fachleute oder Dienstleistungsfirmen beauftragen.

Betreuungsform wählen

Wie die Betreuung gestaltet werden kann – die sogenannten Betreuungsformen – und welche Inhalte diese haben, ist in einer Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der DGUV Vorschrift 2, geregelt.

Wählen Sie die für Ihr Unternehmen geeignete und von Ihnen bevorzugte Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.

Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung melden

Die BGW schreibt regelmäßig Mitgliedsbetriebe an, damit diese ihre Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung an uns melden. Damit bitten wir Sie (oder erinnern Sie daran), diese Meldung mit Hilfe des folgenden PDF-Formulars abzugeben:

  • Formular Nachweis Arbeitsschutzbetreuung herunterladen und im Adobe Acrobat Reader öffnen
  • Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an Kleinbetriebe@bgw-online.de oder per Post einsenden 

Ihre Frage wurde durch die FAQs nicht beantwortet?

Für weitere Anliegen oder Beratung nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten

Ihre Anrufe aus dem Festnetz sind gebührenfrei, die aus Inlandmobilfunknetzen kosten max. 0,42 Euro pro Minute.

Test mit ausgewählten Unternehmen: Online-Meldung im März, Juli und Oktober 2024

Die ersten Unternehmen wurden ausgewählt, um testweise ihre Betreuung per Online-Formular zu melden. Die BGW hat mit Schreiben u.a. im März, Juli und Oktober 2024 eine geringe Zahl an Mitgliedsbetrieben hierzu per Post informiert.

Sie haben Fragen

a) zum Schreiben vom 25.03.2024 sowie zur Online-Meldung oder

b) zu den Schreiben mit Freischaltcode vom 20./25.05./28.05.2024 bzw. 26.07.2024 oder vom 02.08.2024 bzw. 30.09.2024?

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