Arbeitsmedizinische Vorsorge in der Pflege #27 BGW-Podcast "Herzschlag - Für ein gesundes Berufsleben"
Die Arbeit nimmt einen großen Teil unseres Lebens ein. Dabei dürfen wir die eigene Gesundheit nicht außer Acht lassen. Beschäftigte haben das Recht sich arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. In der Pflege kann es in einigen Bereichen sogar verpflichtend sein.
Wie Arbeitgebende einen geeigneten Betriebsarzt finden, wie vor allem auch kleinere Unternehmen das Ganze möglichst einfach in das betriebliche Gesundheitsmanagement integrieren können und wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Gesundheitsvorsorge profitieren können.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge in den betrieblichen Alltag integrieren – das muss gar nicht so kompliziert sein. Mit den richtigen Tipps und Tricks lässt sich das für große, aber auch kleine Unternehmen leicht umsetzen. Um dabei die richtigen Entscheidungen zu treffen, gibt es zum Beispiel Unterstützung von der BGW.
Hier kommen Sie zum Transkript dieser Folge
Block 01: Begrüßung und Einleitung
Moderator: Hallo und herzlich Willkommen. In diesem Podcast beschäftigen wir uns mit Themen, rund um Arbeitssicherheit, Gesundheit und Innovation. Im Mittelpunkt steht dabei das Thema Pflege. Heute spreche ich über die arbeitsmedizinische Vorsorge. Ja, dabei handelt es sich praktisch um eine Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen. Es geht darum, über die Wechselwirkung zwischen Arbeit und Gesundheit zu informieren und sich individuell beraten zu lassen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und im besten Fall auch vorzubeugen. Ich bin Ralf Podszus, freue mich auf die kommende Talkrunde. Schön, dass auch Sie wieder mit dabei sind.
(Podcast-Opener)
Block 02: Interview mit Dr. Johanna Stranzinger und Anne Koellen
Moderator: Ein sehr wichtiges Thema, nicht nur für die Pflege, die arbeitsmedizinische Vorsorge. Da bei hier auch immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese durchgeführt wird, spreche ich heute mit Dr. Johanna Stranzinger. Sie ist Referentin für Arbeitsmedizin bei der BGW.
Dr. Johanna Stranzinger: Hallo Herr Podzus.
Moderator: Und die Perspektive der Pflege nimmt heute Anne Koellen von der BGW ein. Sie ist in den Betrieben vor Ort als Aufsichtsperson.
Anne Koellen: Ja, hallo. Schön wieder dabei zu sein.
Moderator: Ich freue mich auch, dass Sie beide in dieser Podcast-Folge dabei sind. Können Sie zum Einstieg ein ganz konkretes Beispiel nennen, wann eine arbeitsmedizinische Vorsorge greifen würde?
Dr. Johanna Stranzinger: Bei der betriebsärztlichen Vorsorge geht es vorrangig immer um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Für Beschäftigte im Gesundheitsdienst sind deshalb Hautschädigungen, oder Infektionsgefahren, oder Rückenbeschwerden ein wichtiges Thema. Hier gibt es Vorsorgeanlässe, die auch in die Verordnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge aufgenommen wurden. Das Gleiche gilt zum Beispiel für Bildschirmtätigkeit, oder Auslandsreisen in tropische, oder subtropische Gebiete. Im Unterschied zur Vorsorge, haben Eignungsuntersuchungen einen anderen Schwerpunkt. Sie wollen vorrangig andere schützen und haben auch andere Rechtsgrundlagen.
Moderator: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist 2008 in Kraft getreten. Das war damals ein sehr wichtiger Schritt, denn von da an konnten verschiedene Rechtsnormen in nur einer einzigen Gesetzesquelle gebündelt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber inzwischen auch transparenter gezeigt, was arbeitsmedizinische Vorsorge leisten soll und was nicht. Frau Stranzinger, wieso hat die arbeitsmedizinische Vorsorge in Deutschland so eine große Bedeutung? Was will sie erreichen?
Dr. Johanna Stranzinger: Herr Potzus, Sie stellen mir gleich zwei Fragen. Die erste ist, warum hat sie so eine große Bedeutung? Darauf möchte ich antworten, dass Deutschland eben eine Industrienation ist, mit einer traditionell gewachsenen Arbeitsmedizin und traditionell gewachsenen Arbeitsschutzstrukturen auch. Die Geschichte der Arbeitsmedizin in Deutschland reicht weit zurück. Man glaubt es kaum. Schon im 15. Jahrhundert wurden Erkrankungen der Bergarbeiter beschrieben. 1839 wurde als erstes Arbeitsschutzgesetz die Kinderarbeit verboten, später auch Mutterschutz eingeführt. 1884 wurde unter Bismarck das erste Unfallversicherungsgesetz eingeführt, was damals ein großer Fortschritt war. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es bereits arbeitsmedizinische Fachzeitschriften und Forschungseinrichtungen, zum Beispiel, in Berlin, 1914 ein Forschungsinstitut für Arbeitsphysiologie, 1925 eine Klink für Berufskrankheiten. Bereits 1929 wurde die Arbeitsmedizin als eigenständiges medizinisches Fachgebiet von der WHO anerkannt. Ein letztes Datum, in den siebziger Jahren, 1975 wurden alle Mittel- und Großbetriebe zur Einsetzung eines Betriebsarztes verpflichtet. Also eine reiche Tradition, eine große Bedeutung. Was will die Arbeitsmedizin erreichen? Sie will präventiv wirken und Menschen an ihren Arbeitsplätzen gesund erhalten. Idealerweise, sollten sie, durch die Arbeit, keine gesundheitlichen Schäden davontragen und, so weit wie möglich, gesund eben auch in die Rente gehen. Etwas anderes sind schicksalshafte Erkrankungen, die natürlich die Arbeitsmedizin auch nicht verhindern kann. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehören jedoch nicht nur individuelle, spezielle Beratungen, Untersuchungen, Impfungen, oder Biomonitoring zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen, sondern auch die systematische Beurteilung der Arbeitsbedingungen, heute sagt man Gefährdungsbeurteilungen dazu, die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, fachlich begründete Empfehlungen zur Arbeitsgestaltung und, was mir immer ein besonderes Anliegen ist, die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes, durch die gewonnenen Erkenntnisse. Das funktioniert, wie wir wissen, am besten, wenn Betriebsärzte gut im Betrieb integriert sind.
Moderator: Und richtig interessant ist, wenn ich es nicht mehr vergessen, dass es im 15. Jahrhundert schon losging mit arbeitsmedizinischer Vorsorge. Frau Koellen, als Aufsichtsperson kennen Sie die Fürsorgepflicht bestens. Was würden Sie sagen, was bringt die arbeitsmedizinische Vorsorge zusätzlich ein, was bedeutet sie für die Belegschaft, für die Führungskräfte in der Pflege?
Anne Koellen: Nun, Frau Dr. Stranzinger hat schon ja sehr schön und breit erläutert, dass es hier primär immer um den Schutz vor vermeidbaren Schädigungen für die Beschäftigten, für die Belegschaft geht und wenn ich jetzt mal aus Sicht der Führungskraft denke, Führungskräften sind einfach immer natürliche Grenzen gesetzt, wenn es um die Einschätzung und Beratung zu medizinischen Themen, auch zu individuellen Voraussetzungen geht und da braucht es eben unbedingt die Betriebsmedizinerinnen, um als neutrale Person diesen Part abzudecken. Denn natürlich unterliegen diese der medizinischen Schweigepflicht und dürfen die Inhalte der individuellen Beratungsgespräche und auch die Ergebnisse von Untersuchungen, anders als bei einer Eignungsuntersuchung, bei der Vorsorge nicht an die Führungskräfte weitergeben. Trotzdem muss sich ja jede Führungskraft darauf verlassen können, dass es auch OK ist mit der individuellen Voraussetzung des Beschäftigten, jetzt zum Beispiel eine Pflegekraft in dieser Tätigkeit auch einzusetzen und dafür ist eben diese dritte Person ganz entscheidend. Außerdem, wenn wir an Pflegeeinrichtungen heutzutage denken, es geht immer um einen langfristigen, möglichst langfristigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Der Arzt, oder die Ärztin muss ja, wie schon eben beschrieben, die Erkenntnisse, die individuellen Vorsorgen auswerten und wenn sich dabei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Schutzmaßnahmen im Betrieb noch nicht ausreichend sind, so muss dem Arbeitgeber, der Arbeitsgeberin dies auch mitgeteilt werden und Maßnahmen vorgeschlagen werden. Wenn wir an Pflegeeinrichtungen, an Kliniken denken, dann ist die Altersstruktur der Mitarbeiterinnen oft schon so, dass mehr als die Hälfte über 50 Jahre sind. Und hier ist die Früherkennung von Problemen der entscheidende Punkt. Denn nur so können Führungskräfte gezielt Einfluss nehmen, Angebote für die Belegschaft schaffen. Ich denke jetzt zum Beispiel an die Anschaffung von Hilfsmitteln zum Bewegen von Menschen, oder die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen. Wer regelmäßig Bewohnerinnen aus dem Bett in den Rollstuhl mobilisiert, der sollte ebenso gründlich beraten werden, wie, zum Beispiel die Pflegenden, die im OP stundenlang stehen müssen und dabei vielleicht immer ähnliche Haltungen, man nennt das auch so Zwangshaltungen einnehmen, um bei der OP zu assistieren. Das sind jetzt nur zwei kleine Beispiele, wie schon eben beschrieben. Vorsorgungen umfassen ein ganz, ganz breites Feld, aber die Rückmeldung der Betriebsmedizinerinnen, die anonymisierten Rückmeldungen sind in jedem Fall für die Arbeitgebenden sehr wichtig.
Moderator: Ein entscheidender Punkt bei der Umsetzung der Verordnung ist die Wahl eines geeigneten Betriebsarztes, oder einer Betriebsärztin. Größere Unternehmen, die stellen selbst solche Fachkräfte ein. Aber wie sieht es jetzt in kleineren Betrieben aus? Frau Stranzinger, wie finden die kleineren Betriebe den geeigneten Partner, welche Möglichkeiten haben sie und worauf sollten sie bei der Auswahl besonders achten?
Dr. Johanna Stranzinger: Herr Podzus, das ist eine nicht ganz einfache Frage. Für kleinere Betriebe ist es wirklich oft schwierig, Betriebsärzte zu finden. Das liegt auch ein bisschen an der Struktur der betriebsärztlichen Betreuung. Aber es gibt starke regionale Unterschiede. Die Betriebsärzteverbände bieten Unterstützung bei der Suche der Betriebsärzte mit eigener Suchfunktion über Postleitzahlen auf ihrer Homepage zum Beispiel und Unterstützung bieten auch Innungen und Unfallversicherungen. Betriebsärztliche Dienste aus größeren Unternehmen, oder städtische, betriebsärztliche Dienste betreuen gelegentlich auch kleinere Unternehmen in ihrer Reichweite. Also es macht auch Sinn, dort einmal anzufragen. Oder Sie fragen ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, wenn Sie so eine schon haben, mit wem Sie gut zusammenarbeiten könnten. Da gibt es auch Praxiserfahrungen. Üblicherweise macht man einen Vertrag über die sogenannte Grundbetreuung, die die Regelbetreuung abdeckt. Die Mindeststundenanzahl pro Jahr richtet sich nach einer Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 2, die es seit 2011 gibt. Diese schreibt für bestimmte Betriebsarten Betreuungszeiten vor, die sich Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte aufteilen. Dazu kommt noch der Pflichtenkatalog der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung, also individuelle Untersuchungen und Beratungen der Beschäftigten obendrauf.
Moderator: Frau Koellen, wenn Sie einmal an die Wahl von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten denken, was können Sie Arbeitgeberinnen und Arbeitsgebern mit auf den Weg geben? Welche Punkte sind da wichtig und worauf sollten sie besonders achten?
Anne Koellen: Ja, da will ich offen sein, Frau Dr. Stranzinger hat es auch schon angedeutet, also diese Frage ist tatsächlich nicht so einfach zu beantworten, weil es gibt schon Regionen, in den es Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ja nicht an jeder Straßenecke gibt, wie man so schön sagt, und da gefühlt einfach nicht so die Auswahl da ist, aber ich kenne trotzdem aus meiner Arbeit als Aufsichtsperson ganz tolle Beispiele, in denen die oft jahrelange Zusammenarbeit für viele Beschäftigte und Unternehmen einen sehr großen Nutzen hat. Und das ist aus meiner Erfahrung immer dann der Fall, wenn die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte auch mal in den Betrieben tätig sind, das heißt, die sitzen nicht nur in einem Zentrum, oder in einer Praxis und machen dort ihre Vorsorgen, sondern sie leisten eben auch, Frau Dr. Stranzinger hat es schon genannt, die Grundbetreuung, gehen in die Unternehmen, schauen sich die Arbeitsplätze vor Ort an, machen sich ein Bild davon und lernen, ja sag ich jetzt mal, das Unternehmen und die Menschen einfach auch wirklich gut kennen und da muss man sagen, dass es in der Praxis große Unterschiede gibt. Daher würde ich allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern raten, sich das genau anzuschauen, sich in Verbänden, in Netzwerken auch mal umzuhören, auch bei anderen Einrichtungsleitungen vielleicht mal umzuhören. Was haben sie für Erfahrungen gemacht? Man wird natürlich immer auch Angebote vergleichen, aber dabei, ja, nicht nur auf den Preis schauen, erste Termine vielleicht mal in Unternehmen vereinbaren, die inhaltlichen Bereiche auch ansprechen in denen ich mich weiterentwickeln will. Geht es mir jetzt eher um die Gestaltung der Arbeitsplätze, geht es, wohl möglich, um eine hohe Ausfallquote wegen Rückenproblem, oder geht es um psychische Belastungen meiner Mitarbeiterinnen. Da gibt es ja ganz viele Schwerpunktthemen, die ich da auch gemeinsam festlegen sollte. Und dann ist eben die Frage, welche Antworten, welche Tipps hat denn meine zukünftige Betriebsärztin, mein zukünftiger Betriebsarzt zu meinen Themen? Kennt er oder sie meine Branche schon gut aus anderen Betreuungen? Sagt er oder sie mir zu, regelmäßig einen Bericht zu verfassen? Das erscheint uns erst einmal selbstverständlich, das passiert aber manchmal auch leider gar nicht. Sondern da kommen einfach nur Rechnungen, aber keine inhaltlichen Rückmeldungen. Erreichbarkeit ist in der Praxis immer ein großes Thema. Sind sie gut erreichbar, sind sie schnell verfügbar, wenn ich Fragestellungen habe? Und es ist immer darauf zu achten, dass man genug Termine für die Anzahl der Mitarbeiterinnen, die ich habe, auch zur Verfügung gestellt bekommt. Auch das ist immer mal wieder ein Problem, denn zum Schluss fällt es in die Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Vorsorgen fristgerecht anzubieten und deswegen ist da ein ausreichendes Terminangebot durch die Betriebsmediziner sehr, sehr wichtig und am Schluss wie immer, ja, es sollte auch menschlich stimmen, das ist klar.
(Melodie)
Moderator: Jetzt haben wir schon viel darüber gehört, wie es in der Theorie ablaufen sollte, aber wie bekommt man jetzt gut den Schritt von der Planung zur Umsetzung hin. Damit alles reibungslos funktionieren kann, müssen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement nämlich passend in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Frau Stranzinger, was raten Sie unseren Hörerinnen und Hörern. Wie gelingt deren Integration in deren Betriebsalltag? Was sollten Arbeitgebende bedenken?
Dr. Johanna Stranzinger: Also, wie schon Frau Koellen sagte, es ist nicht schlecht, wenn die Chemie stimmt, das ist schon mal eine gute Grundlage. Wichtig ist, wie schon auch betont wurde, dass der Betriebsarzt bei der Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen und bei Besichtigungsterminen und Sitzungen im Betrieb auch eingebunden wird. Außerdem sollte der Untersuchungs- und Beratungskatalog vorher besprochen werden. Das gibt beiden Partnern Handlungssicherheit. Nicht das es dann zu dem Fall kommt, dass nur Rechnungen in den Betrieb kommen und keiner das nachvollziehen kann, was denn tatsächlich geleistet wurde, oder was auch der Inhalt der Vorsorgeuntersuchungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge war. Wenn der Betrieb wert, zum Beispiel auch auf zusätzliche Gesundheitsförderung legt, können bei den Untersuchungen zum Beispiel auch Cholesterin- und Blutzuckerbestimmungen angeboten werden. Das übersteigt jedoch die Aufgabe der normalen, üblichen arbeitsmedizinischen Vorsorge. So etwas muss man vorher unbedingt festlegen und besprechen. Das gilt vor allem für die Betriebe, die ein betriebliches Gesundheitsmanagement haben, also mehr wollen als nur arbeitsmedizinische Vorsorge und es vielleicht erst aufbauen. Hier kann die Betriebsärztin eine gute Partnerin sein. Ein wichtiges Thema ist dabei auch die betriebliche Beratung von Beschäftigten, die nach längeren Krankheitsphasen wieder an ihrem Arbeitsplatz Fuß fassen möchten, aber noch Unterstützung brauchen, mit individuellen Eingliederungsplänen. Ebenso wichtig ist die Gefährdungsbeurteilung und Beratung, zum Beispiel auch von der besonderen Gruppe der Schwangeren und Stillenden.
Moderator: Frau Koellen, dieselbe Frage nochmal an Sie, aus ihrer Perspektive. Welche Tipps und Hinweise können Sie den Zuhörerinnen und Zuhörern noch mit auf den Weg geben, damit die Integration in den beruflichen Alltag gelingt? Worauf sollte jeder Unternehmer, jede Unternehmerin achten? Gibt es vielleicht Stolpersteine? Ja, und wie kann man die dann meistern? Wir entstolpern jetzt mal die Steine.
Anne Koellen: Ja, auch hier wieder würde ich vor allem auf eine gelungene Kommunikation achten. Aus Sicht der Einrichtungsleitung, sollte sich meine Betriebsärztin, oder mein Betriebsarzt die Zeit nehmen, bei Sitzungen regelmäßig dabei zu sein, mich bei meiner Gefährdungsbeurteilung mit zu unterstützen und die Beschäftigten und mich auch vor Ort zu beraten. Das muss nicht ausschließlich so sein, aber zumindest immer wieder in einer guten Regelmäßigkeit. Der Betriebsarzt, oder die Betriebsärztin sollte mir sehr offen Problemlagen, Schwachstellen aufzeigen, die es in meiner Prävention vielleicht noch gibt, damit ich mich verbessern kann und ich finde es auch wichtig, im Fall eines Problems bei einer Mitarbeiterin, sollte auch gemeinsam überlegt werden, kann ich hier die BGW noch einmal mit einbeziehen. Gute Betriebsärzte kennen die Angebote, die wir auch haben, zum Beispiel bei Gewaltübergriffen, bei Problemen, die Haut, Rücken, Atemwege betreffen, dass man hier auch ein gemeinsames Netzwerk mit der BGW inklusive aufbaut. Wenn ich mir jetzt unsicher bin, ob das, was ich an Leistungen erhalte, gerade bei kleineren Unternehmen, auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht, scheuen Sie sich nicht die BGW auch anzusprechen. Unsere Aufsichtspersonen, unsere Präventionsberaterinnen helfen Ihnen hier gerne weiter, Sie da auch nochmal dazu zu beraten, auch zum Beispiel in der Frage, ob Fristen und Termine regelgerecht sind, weil das auch immer wieder in der Verantwortung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen liegt. Intern würde ich Ihnen raten, ein regelmäßiges Besprechungsberichtswesen zum Thema Vorsorgen aufzubauen und die betriebliche Interessensvertretung nicht zu vergessen. Die haben schon bei der Auswahl der Betriebsärzte und Betriebsärztinnen ein Mitspracherecht, die müssen gehört werden und die kriegen auch sonst noch aus der Belegschaft einfach viel an Rückmeldung. Auch die mittlere Führungsebene, also wenn wir an eine Pflegeeinrichtung denken, Wohnbereichsleitung, oder in der Klinik Stationsleitung, würde ich in Gesprächen auch mal dazu fragen. Wie sie zum Betriebsarzt, zur Betriebsärztin stehen? Denn man muss sich bewusstmachen, wenn hier das Vertrauensverhältnis der Belegschaft nicht stimmt, dann kann ich die vielen Vorteile auch nicht gut nutzen.
Moderator: Vielen Dank Frau Dr. Stranzinger und Frau Koellenn für ihre Expertinnen-Meinung.
Dr. Johanna Stranzinger: Danke ebenfalls. Es hat Spaß gemacht.
Anne Koellen: Ja gerne. Jederzeit wieder.
(Melodie)
Block 03: Verabschiedung
Moderator: Ich fasse noch einmal zusammen. Beschäftigte haben das Recht, sich arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Auf diese Weise kann man eventuelle Gesundheitsbeschwerden, aufgrund der Arbeit, frühzeitig erkennen und vermeiden. In einigen Fällen gibt es aber auch die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arbeitgebenden. Besonders im Bereich der Pflege, wenn es um Arbeiten geht, die ein hohes Infektionsrisiko haben. Lehnt ein Arbeitnehmender diese Vorsorge ab, dann kann es sein, dass er oder sie die Tätigkeit nicht mehr übernehmen darf. Wichtig ist, in beiden Fällen, für die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden einen geeigneten Betriebsarzt, oder Betriebsärztin zu finden. Die Einführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge ist also kein Hexenwerk. Wir haben wertvolle Tipps gehört, wie man die ersten Schritte in Richtung arbeitsmedizinische Vorsorge unternehmen kann, um sie ins betriebliche Gesundheitsmanagement zu integrieren. Weitere Informationen rund um das Thema arbeitsmedizinische Vorsorge finden Sie auf der Website der BGW. Die Links dazu stehen auch in den Show-Notes dieser Podcast-Folge. Alles ist verlinkt, gerne einfach mal daraufklicken. Haben Sie persönliche Erfahrungen zu diesem Thema gemacht? Erzählen Sie gerne von Ihren erlebten Geschichten und sagen Sie Ihre Meinung zu unserem aktuellen Thema, unter www.bgw-online.de/podcast. Die BGW freut sich von Ihnen zu hören. Ich freue mich, wenn Sie auch beim nächsten Mal wieder mit dabei sind. Bis bald und bleiben Sie gesund.
(Outro - Herzschlag, für ein gesundes Berufsleben. Der BGW-Podcast)
Die Interviewgäste
Dr. Johanna Stranzinger, BGW Hamburg
Referentin für Arbeitsmedizin
Anne Koellen, BGW
Aufsichtsperson
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