Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärzte und Betriebsärztinnen haben eine fachärztliche Qualifikation für Arbeitsmedizin oder für eine andere medizinische Fachrichtung mit Zusatzqualifikation für Betriebsmedizin. Sie beurteilen beispielsweise Infektionsrisiken oder Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe, oder sie schätzen Belastungen und Beanspruchungen ein – zum Beispiel für den Rücken, die Haut oder die Psyche.
Sie unterstützen den Betrieb bei der Gefährdungsbeurteilung: Dabei beraten sie zu Schutzmaßnahmen, bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze und Planung gesundheitsfördernder Arbeitsabläufe.
Sie leisten die arbeitsmedizinische Vorsorge und unterstützen bei der Wiedereingliederung länger erkrankter Beschäftigter. Natürlich unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht. So können sie individuelle Schutzmaßnahmen empfehlen, ohne Informationen zum Gesundheitszustand der Beschäftigten weiterzugeben.
Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin soll das Unternehmen regelmäßig oder bei bestimmten Anlässen besuchen und die Tätigkeit dokumentieren.
Wie wählen Sie einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin aus?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind nur Fachärzte und Fachärztinnen für Arbeitsmedizin oder Ärzte und Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ für die betriebsärztliche Betreuung zugelassen.
Große Unternehmen haben häufig eigene Fachkräfte und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Kleine Einrichtungen können freiberufliche Fachleute oder Dienstleistungsfirmen beauftragen.
Achten Sie bei der Auswahl auf branchenspezifische Kenntnisse und gute Erreichbarkeit. Detaillierte Tipps geben Ihnen unsere Empfehlungen für die Auswahl eines betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen Dienstleisters.
Viele Berufsverbände, Innungen und Kammern haben für ihre Mitgliedsunternehmen Rahmenverträge für eine betriebsärztliche Betreuung ausgehandelt. Fragen Sie bei Ihrer Interessenvertretung nach entsprechenden Angeboten.
Auch arbeitsmedizinische Fachverbände bieten auf ihren Internetseiten eine Suche nach einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt an:
- Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte e.V. (BsAfB)
- Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW)