Die rechtlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und die DGUV Vorschrift 2. Große Unternehmen haben häufig eigene Fachkräfte und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Kleine Einrichtungen können freiberufliche Fachleute oder Dienstleistungsfirmen beauftragen.
Betreuungsform wählen
Wie die Betreuung gestaltet werden kann – die sogenannten Betreuungsformen – und welche Inhalte diese haben, ist in einer Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der DGUV Vorschrift 2, geregelt.
Wählen Sie die für Ihr Unternehmen geeignete und von Ihnen bevorzugte Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Wir haben Sie um den Nachweis über Ihre Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische (BuS-)Betreuung gebeten oder Sie daran erinnert? Sie sind ohne Aufforderung durch uns an einer einzurichtenden BuS-Betreuung interessiert?
Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen in den FAQs.
Ihren Nachweis zur BuS-Betreuung können Sie durch das entsprechende Formular „Nachweisbogen BuS“ ausfüllen, als PDF herunterladen und unterschrieben an Kleinbetriebe@bgw-online.de senden.
Ihre Frage wurde durch die FAQs nicht beantwortet?
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