Die rechtlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und die DGUV Vorschrift 2. Große Unternehmen haben häufig eigene Fachkräfte und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Kleine Einrichtungen können freiberufliche Fachleute oder Dienstleistungsfirmen beauftragen.

Betreuungsform wählen

Wie die Betreuung gestaltet werden kann – die sogenannten Betreuungsformen – und welche Inhalte diese haben, ist in einer Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der DGUV Vorschrift 2, geregelt.

Wählen Sie die für Ihr Unternehmen geeignete und von Ihnen bevorzugte Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.

Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung melden

Die BGW schreibt regelmäßig Mitgliedsbetriebe an, damit diese ihre Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung an uns melden. Damit bitten wir Sie (oder erinnern Sie daran), diese Meldung über das Online-Formular „Arbeitsschutzbetreuung Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung melden“ unter „Meine BGW“ im erweiterten Unternehmerservice „Mein Unternehmen“ abzugeben.

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Für weitere Anliegen oder Beratung nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten

Ihre Anrufe aus dem Festnetz sind gebührenfrei, die aus Inlandmobilfunknetzen kosten max. 0,42 Euro pro Minute.

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