Beitragsbescheid
Die BGW verschickt die Beitragsbescheide für das Vorjahr in der Regel im April. Berechnungsgrundlage der Beiträge sind die Arbeitsentgelte, der Gefahrtarif sowie der jährlich neu festgesetzte Beitragsfuß.
Die BGW benötigt die Beitragseinnahmen zur Finanzierung der Leistungen an ihre Versicherten - zum Beispiel Behandlungskosten, Verletztengeld und Unfallrenten.
- Für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe (BGW-Basis-Beitragsfuß): 1,94
- Für alle nicht gemeinnützigen Unternehmen: 2,07
Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege: 8 Cent pro 1.000 Euro Entgelt
Was steht im Beitragsbescheid? Das müssen Sie wissen:
Bitte begleichen Sie Ihre Beiträge bis zum 15. des Folgemonats nach Eingang des Bescheides.
Grundsätzlich ist die BGW verpflichtet, die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist nur im Ausnahmefall möglich: Nutzen Sie unser Formular für den Antrag.
Verwenden Sie bitte möglichst die vorbereiteten Überweisungsträger. So helfen Sie, Verwaltungsaufwand und -kosten zu sparen. Sofern Sie Ihre Zahlungen in einer Sammelüberweisung zusammenfassen, senden Sie uns bitte zeitgleich mit Ihrer Überweisung einen Zahlungsaufteiler zu, damit wir die Beiträge richtig zuordnen können.
Sollten Sie der BGW bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung automatisch.
Achtung: Das Online-Formular (Login/Registrierung) muss aus rechtlichen Gründen ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die BGW gesendet werden. Alternativ steht Ihnen ein PDF zur Verfügung.
Formular: SEPA-Lastschriftmandat
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
+49 40 20207-1190 Zum Kontaktformular
Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr