Beitragsbescheid: Das steht drin Musterbeitragsbescheid mit Erläuterungen - persönliche Versicherung
Was bedeuten die verschiedenen Einträge im Beitragsbescheid? Hier erklären wir die Angaben anhand eines Musters mit fiktiven Daten. Das Beispiel auf dieser Seite bezieht sich auf den Beitragsbescheid für die persönliche Versicherung - insbesondere als freiwillig oder pflichtversicherte Unternehmerin oder Unternehmer.
Sie suchen stattdessen Informationen rund um die Beitragsrechnung für Ihr Unternehmen? Nutzen Sie unseren Musterbeitragsbescheid für die Beschäftigtenversicherung.
Worauf beziehen sich die Einträge im oberen Teil der Tabelle? Aufschluss geben die Spaltenüberschriften in der ersten Tabellenzeile:
Erläuterungen zum Musterbeitragsbescheid (persönliche Versicherung)- 1
Die Versicherungssumme bestimmt bei persönlichen Versicherungen die Höhe der Geldleistungen im Versicherungsfall. Sie ist einkommensunabhängig und beträgt mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße, aufgerundet auf volle 1.000 Euro. Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV), der sich aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr errechnet.
Die Versicherungssumme kann zwischen den Grenzen der Mindest- und Höchstversicherungssumme frei gewählt werden.
- Mindestversicherungssumme: 26.000 Euro (bis 31. Dezember 2023: 25.000 Euro)
- Höchstversicherungssumme: 96.000 Euro
Sofern Sie das gesamte Beitragsjahr tätig waren, erfolgt die Beitragsberechnung für 12 Monate. Andernfalls werden die Beiträge anteilig für jeden vollen und angefangenen Monat berechnet.
Jedes Unternehmen wird nach dem Gefahrtarif zu den Gefahrklassen veranlagt. Die vorgenommene Zuordnung zu den Gefahrklassen für Ihr Unternehmen ergibt sich aus dem Veranlagungsbescheid. Diesem Muster sind fiktive Gefahrklassen zugrunde gelegt.
Der Beitragsfuß wird vom Vorstand der BGW abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf eines Jahres beschlossen. Im dargestellten Muster handelt es sich lediglich um einen fiktiven Beitragsfuß. Die aktuellen Werte finden Sie hier:
- Für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe (BGW-Basis-Beitragsfuß): 1,94
- Für alle nicht gemeinnützigen Unternehmen: 2,07
Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege: 8 Cent pro 1.000 Euro Entgelt
Ihr Beitrag = (Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1.000
- Entgelte: Löhne/Gehälter, die der Betrieb im Beitragsjahr gezahlt hat bzw. Versicherungssumme bei persönlichen Versicherungen;
siehe auch Entgeltkatalog - Gefahrklasse: Sie bildet das Gefährdungsrisiko für die verschiedenen Gewerbezweige ab und dient zur Abstufung der Beiträge;
geregelt im Gefahrtarif - Beitragsfuß: Faktor, der die gemeldeten Entgelte ins Verhältnis zu den Ausgaben der BGW im jeweiligen Beitragsjahr setzt
Berechnen Sie den Beitrag für Ihre persönliche Unternehmerversicherung ganz einfach mit Hilfe unseres Beitragsrechners.
Weiter unten in der Tabelle erfahren Sie, welche Summe insgesamt bis zu welchem Termin zu zahlen ist.
Erläuterungen zum Musterbeitragsbescheid - 3
Der Beitrag muss spätestens am genannten Fälligkeitstag ("fällig bis zum ....") auf dem Konto der BGW eingegangen sein. Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag erhoben.
Im Beitragsbescheid ausgewiesene Guthaben können aus geleisteten Vorschusszahlungen resultieren. Sind noch Forderungen aus früheren Bescheiden offen, werden sie an dieser Stelle als sogenannte Altforderungen (Beitragsrückstände) ausgewiesen.
In der Zeile "Kontosaldo" finden Sie die Summe, die Sie zu zahlen haben - es sei denn, es ergibt sich insgesamt ein Guthaben (erkennbar an einem "+"-Zeichen vor der Summe). Im Kontostand werden zusätzlich zum berechneten Gesamtbeitrag auch ältere Beitragsrückstände und Guthaben einschließlich geleisteter Vorschüsse berücksichtigt. Dadurch kann der Kontostand vom berechneten Gesamtbeitrag abweichen. Guthabenbeträge werden mit zukünftigen Forderungen verrechnet oder auf Antrag erstattet.
Hinweis: Sofern Sie eine freiwillige Versicherung oder eine freiwillige Höherversicherung bei der BGW abgeschlossen haben, erhalten Sie jeweils einen Beitragsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr sowie einen Vorschussbescheid für das aktuelle Beitragsjahr. Die Beitragsvorschüsse werden im Folgejahr jeweils mit dem tatsächlichen Beitrag verrechnet.