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Kleine Figur eines Rollstuhlfahrers wird von der Figur einer Helferin auf 10-Euro-Schein geschoben

Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege

Seit 2013 werden die Entschädigungsleistungen der BGW für unentgeltlich beziehungsweise ehrenamtlich in der Wohlfahrtspflege Tätige unabhängig vom ansonsten bei der Berufsgenossenschaft geltenden Gefahrtarif auf die Mitgliedsbetriebe im Bereich der Wohlfahrtspflege umgelegt. Ziel ist eine gerechte Kostenverteilung.

Wie der Beitragsfuß wird die Ausgleichsumlage jährlich neu errechnet. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Gesamtzahl der Ehrenamtlichen in der Wohlfahrtspflege und deren Unfallzahlen.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr