Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege
Seit 2013 werden die Entschädigungsleistungen der BGW für unentgeltlich beziehungsweise ehrenamtlich in der Wohlfahrtspflege Tätige unabhängig vom ansonsten bei der Berufsgenossenschaft geltenden Gefahrtarif auf die Mitgliedsbetriebe im Bereich der Wohlfahrtspflege umgelegt. Ziel ist eine gerechte Kostenverteilung.
Wie der Beitragsfuß wird die Ausgleichsumlage jährlich neu errechnet. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Gesamtzahl der Ehrenamtlichen in der Wohlfahrtspflege und deren Unfallzahlen.
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
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Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
- Für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe (BGW-Basis-Beitragsfuß): 1,94
- Für alle nicht gemeinnützigen Unternehmen: 2,07
Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege: 8 Cent pro 1.000 Euro Entgelt
Häufig gestellte Fragen
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Meldung Ehrenamtlicher
BGW-Mitgliedsbetriebe aus der Wohlfahrtspflege können unter "Meine BGW" die Zahl der Personen melden, die bei ihnen unentgeltlich oder ehrenamtlich tätig waren.