Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten

Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal zehn Vollzeit- oder bis zu zwanzig Teilzeit-Beschäftigten offen. Das Unternehmen entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung es benötigt - eine einfache und wirtschaftliche Option für kleine Unternehmen.

Gesprächssituation: ein Mann und eine Frau

Die Grundbetreuung

Jedes Unternehmen muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der es die potenziellen Gesundheitsgefahren im Betrieb erfasst, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. Diese Gefährdungsbeurteilung soll bei allen gravierenden Veränderungen im Betrieb aktualisiert werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Dazu ist die Unterstützung eines Betriebsarztes bzw. einer Betriebsärztin oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig. Der beauftragte Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin muss mit einer Fachkraft kooperieren (beziehungsweise umgekehrt) und sie bei entsprechenden Fragestellungen einschalten. Das Unternehmen muss die Namen beider Arbeitsschutzexperten den Beschäftigten bekannt geben.

Bei besonderen Anlässen

Zusätzlich zur Grundbetreuung braucht der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur noch bei besonderen Anlässen eingeschaltet zu werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Neu- und Umbauten
  • wichtige betriebliche Veränderungen, beispielsweise Einführung von Schichtdiensten, neue Produkte oder Dienstleistungen
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten

Gibt es eine Alternative zu dieser Betreuungsform?

Für bestimmte Branchen und Regionen steht auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung offen, bei der Unternehmen sich selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterbilden. Finden Sie mit unserem Suchassistenten heraus, ob diese Betreuungsform auch für Sie in Frage kommt.

Was muss der BGW mitgeteilt werden?

Denken Sie bitte daran, uns mitzuteilen, welche Betreuungsform Sie gewählt haben und welche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Dienstleister oder Dienstleisterinnen Sie beauftragt haben haben. Das entsprechende Formular können Sie ausfüllen und als PDF herunterladen.

Weitere Informationen zur Regelbetreuung für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten finden Sie auch in den FAQ.

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