Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich die Unternehmensleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert.
Wie funktioniert die alternative bedarfsorientierte Betreuung?
In Schulungen (sechs Lehreinheiten à 45 Minuten) bilden Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weiter. Anschließend nehmen Sie an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil. Als Schulungsunterlagen dienen die Inhalte unserer Rubrik "Sichere Seiten".
Beratung und nach Bedarf Betreuung sind durch die Betriebsärzte oder -ärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des jeweiligen Kooperationspartners sichergestellt.
Wie finden Sie einen Anbieter?
- Unsere Suche nach dem passenden Kooperationspartner zeigt Ihnen, wo und wann in Ihrer Nähe eine Schulung stattfindet. Jeder Eintrag beinhaltet einen Link zu den Kontaktdaten. Fragen Sie nach den Konditionen für die bedarfsorientierte Betreuung und vergleichen Sie die Angebote nach Kosten und Leistungen.
- Schließen Sie mit einem Kooperationspartner einen Vertrag über die alternative, bedarfsorientierte Betreuung ab. Danach melden Sie sich zur Unternehmerschulung (Grundschulung) an.
Grundschulung und Fortbildung
In der Grundschulung erwerben Sie grundlegendes Handlungswissen zur Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen. Hier beginnen Sie auch mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die Dozentinnen und Dozenten stehen Ihnen dabei zur Seite. Sie können sich mit anderen Teilnehmenden austauschen.
Anschließend gehört zur alternativen Betreuung auch die regelmäßige Fortbildung. Hier können Sie verschiedene Themen praxisnah vertiefen. Sie können zwischen zwei Varianten wählen:
- Fortbildung alle 5 Jahre bei Ihrem Kooperationspartner.
- Oder jährlich als Online-Kurs auf dem BGW-Lernportal. Die bedarfsorientierte Betreuung wird weiterhin durch Ihren Vertragspartner gewährleistet.
Für welche Branchen wird diese Betreuungsform angeboten?
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es für Friseurbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Tier- und Zahnmedizin, Therapeutische Praxen, Beauty & Wellness, Unternehmen für Schädlingsbekämpfung, Bildung, Beratung und Betreuung, Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Die BGW kooperiert bei dieser Betreuungsform mit Dach- und Standesorganisationen (Innungen, Kammern, usw.) und Dienstleistungsunternehmen im Arbeitsschutz.
Welche anderen Betreuungsformen stehen zur Auswahl?
- Regelbetreuung für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Bei mehr als 50 Beschäftigten ist diese Variante der Regelbetreuung die einzige mögliche Betreuungsform.
Finden Sie mit unserem Suchassistenten heraus, welche Betreuungsformen für ein Unternehmen Ihrer Größenordnung in Frage kommen.
Wie muss die BGW informiert werden?
Die Meldung erfolgt über Ihre Dach- und Standesorganisation beziehungsweise das kooperierende Dienstleistungsunternehmen. Sie selbst müssen uns nichts melden.
Weitere Informationen zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung finden Sie in den FAQ.