Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Fachkräfte beraten die Führungsebene in Fragen der betrieblichen Arbeitssicherheit und tragen damit maßgeblich dazu bei, sicheres und gesundes Arbeiten in allen Bereichen eines Unternehmens wirksam und nachhaltig zu etablieren.
Die BGW bietet allen, die sich für eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit interessieren und die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, einen Lehrgang zum Fachkundeerwerb an. Der Lehrgang entspricht dem Ablauf des „Sifa-Ausbildungslehrgangs 3.0“ der DGUV.