Zum Hauptinhalt springen

"Prävention von Gewalt und Aggression" – KoBrA-Factsheet Handlungshilfen zum Thema Gewaltprävention in der Pflege

Illustration: Logo der Kooperation Breitenumsetzung Arbeitsschutz in der Pflege Baden-Württemberg (KoBrA)

Initiiert, geprüft und aktualisiert von den Unfallversicherungs­trägern im Arbeitsschutz­netzwerk KoBrA BW, bündelt dieses digitale Factsheet Materialien, Informationen und Angebote zum Thema zum Thema Prävention von Gewalt und Aggression in der ambulanten und stationären Pflege. Das Factsheet soll Sie bei Ihrer innerbetrieblichen Präventionsarbeit unterstützen.

Warum ist eine Beschäftigung mit dem Thema wichtig?

Zwei Personen in einem Raum, eine Person nimmt eine angreifende, die andere eine abwehrende Körperhaltung ein.

Die aktuelle Studienlage zeigt: Mitarbeitende in der Pflege erleben häufig Gewalt und Aggression. Diese kann zum Beispiel in Form von verbaler Gewalt (Beschimpfen, Bedrohen), körperlicher Gewalt (Tritte, Schläge, Bisse) oder sexualisierter Gewalt von zu Pflegenden oder Angehörigen ausgehen.

Das Erleben von Gewalt und Aggression stellt in nahezu allen Fällen eine negative Beanspruchung dar. Je nach Ereignis und individuellen Ressourcen sind physische und psychische Gesundheitsschäden möglich, wie zum Beispiel Hämatome, Posttraumatische Belastungsstörungen, Depression.

Auswirkungen beschränken sich zudem häufig nicht nur auf die Betroffenen, sondern beeinflussen die gesamte Einrichtung. Der Arbeitgeber hat auch in diesem Bereich eine Fürsorgepflicht. Seine gesetzlich festgeschriebene Aufgabe ist es, für ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen.

Aufgaben des Arbeitgebers

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchführen, technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen, die im Wesentlichen Folgendes beinhalten:

  • Einrichtung einer sicheren Arbeitsumgebung durch bauliche und räumliche Maßnahmen
  • Alarmierungs- und Überwachungseinrichtungen
  • Notfallplan und Unterweisung
  • Schulungen zum professionellen Umgang mit Klienten, z.B. Deeskalationstraining
  • Nachsorgekonzept (mit internen und externen Unterstützungsangeboten)
  • Persönliche Schutzmaßnahmen, wie geeignete Kleidung und Schuhwerk
  • Dokumentation und Auswertung der Gewaltvorfälle
  • Unfallmeldung an den Unfallversicherungsträger (verpflichtend ab 3 Tage Arbeitsausfall)

Handlungshilfen

Wichtiger Hinweis

Wir weisen in diesem Zusammenhang eindrücklich darauf hin, dass die Aufzählung der Handlungsfelder nicht als abschließend angesehen werden kann! 

Da die betrieblichen Gegebenheiten sehr individuell sein können, hat der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall auch die Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen geboten. Die digitalen Factsheets können den Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Es empfiehlt sich aber immer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt/die Betriebsärztin beratend hinzuzuziehen und die Vertretung der Beschäftigten in den Prozess einzubinden. 

Sprechen Sie uns an:

BGW Bezirksstelle Karlsruhe

Unfallkasse Baden-Württemberg