Qualifizierung von kollegialen Erstbetreuerinnen und -betreuern
Die BGW bietet Förderung an, wenn Betriebe kollegiale Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer ausbilden lassen möchten. Die so geschulten Kräfte leisten psychosoziale Erste Hilfe nach Extremerlebnissen. Informieren Sie sich hier über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten.
Immer wieder erleben Beschäftigte etwas, was sie traumatisieren kann: zum Beispiel wenn betreute Personen sie körperlich angreifen oder auch verbal attackieren oder sich gar das Leben nehmen. Psychische Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit können langfristige Folgen sein. Ziel der Qualifizierung von kollegialen Erstbetreuerinnen und -betreuern ist es, dass diese geschulten Kräfte den Betroffenen nach Extremereignissen schnell zur Seite stehen. Die akuten Stressreaktionen der Betroffenen sollen nicht stärker werden, und es gilt, Orientierung und Sicherheit zu bieten.
Kollegiale Erstbetreuerinnen und -betreuer kümmern sich ereignisnah innerhalb der ersten 48 Stunden um Betroffene, bieten psychosoziale Erste Hilfe an und steuern in dieser Zeit als Lotsinnen und Lotsen die weitere Betreuung der Betroffenen.
Kollegiale Erstbetreuer und -betreuerinnen im Betrieb zu haben ist nur dann sinnvoll und kann nur nachhaltig wirken, wenn in Ihrer Organisation nach Möglichkeit bereits unterstützende Strukturen und Prozesse vorhanden sind oder Sie diese entsprechend zeitnah aufbauen.
Voraussetzungen
Was Ihr Betrieb vor der Einführung der kollegialen Erstbetreuung idealerweise bereits haben sollte:
Liste: Voraussetzungen für die kollegiale Erstberatung
Was genau ein solches Konzept beinhalten sollte, erfahren Sie in unserer Checkliste: Selbsteinschätzung "Kollegiale Erstbetreuung".
Die kollegiale Erstbetreuung wirkt nachhaltiger, wenn in Ihrer Organisation unterstützende Strukturen, Prozesse und Perspektiven vorhanden sind. Was davon ist in Ihrer Einrichtung bereits etabliert? Welche Lücken bestehen? Um dies zu ermitteln, nutzen Sie am besten unsere Selbsteinschätzung "Gewalt und Aggression".
Zu einem Deeskalationsmanagement gehören auch innerbetriebliche Deeskalationstrainerinnen und -trainer. Erfahren Sie mehr zu unserem Angebot "Qualifizierung von innerbetrieblichen Deeskalationstrainerinnen und -trainern".
Wie gut ist Ihr Betrieb in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufgestellt? Das können Sie online mit dem BGW Orga-Check überprüfen. Bereits etablierte Prozesse und Strukturen werden deutlich, und Lücken werden aufgezeigt.
Förderung durch die BGW
Das besondere Plus: Wenn Sie bei einem der unten angegebenen und von der BGW zugelassenen Institute Ihre Qualifizierung durchführen, können Sie einen Teil der Kosten von uns fördern lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachweisen, dass Ihr Betrieb im Arbeits- und Gesundheitsschutz schon gut aufgestellt ist. Die Höhe des finanziellen Bonus beträgt mindestens 25 Prozent des Rechnungsbetrags.
Diese Leistungen können Sie bei der BGW einreichen
Grundsätzlich können Sie die Rechnungen aller Leistungen der aufgeführten Institute bei der BGW einreichen, die im Zusammenhang mit der Qualifizierung der kollegialen Erstbetreuung entstehen. Dazu gehören:
Seminare: Offene Seminarangebote, Inhouse-Seminare sowie Auffrischungsseminare, häufig als "Refresher" bezeichnet.
- Supervision: Einige Institute bieten begleitend zur Qualifizierung Supervision für die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer an.
- Beratung: Einige Institute bieten eine begleitende Beratung für das Unternehmen an, die direkt mit der Qualifizierung verbunden ist.
Anbieter und Anbieterinnen: Kollegiale Erstbetreuung
Hinweis: Vielfach werden für die kollegiale Erstbetreuung auch andere Begriffe wie "betrieblich-psychologische Erstbetreuung", "psychologische Ersthelfer", "Psychische Erste Hilfe" verwendet. Gemeint ist stets dieselbe Qualifizierung.
Burnon Zentrum für Burnout-Prävention, -Beratung und -Coaching
Dr. Dagmar Siebecke Einsatzgebiet: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Hamburg-Altona und Mitte e.V.
Sven Kessler
Institut für psychologische Unfallnachsorge
Dipl.-Psych. Monika Jendrny, Dipl.-Betriebsw. (FH) Heidrun Schell GbR (schell@unfallnachsorge.de) Einsatzgebiet: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland
Institut ProDeMa
Gerd Weissenberger
KonfliktFit
Ilka Fischer, Olaf Schmelzer
Krisen-Resilienz: Prävention
Ina Schönke
PART-Training GmbH
Jens Schikora
plus.M
Winterweg 14
06116 Halle (Saale)
Dr. Lutz-Udo Buchholz
PECON intakkt
Stefanie Schramm (s.schramm@intakkt.de), Britta Nett (b.nett@intakkt.de) Zusätzlich: Webinare sowie telefonische und videobasierte Beratung möglich Einsatzgebiet deutschlandweit; Hauptstandorte: Niederrhein/Ostwestfalen und Großraum Stuttgart/Ulm
Für Anbieter von Qualifizierungen zur kollegialen Erstbetreuung, die sich für eine Aufnahme in den Pool der BGW interessieren: Zurzeit nehmen wir keine Sichtungen von Bewerbungsunterlagen vor. Sobald dies der Fall sein wird, geben wir das auf dieser Seite bekannt. Bis dahin bitten wir Sie, von Bewerbungen abzusehen.
Antworten auf häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen
Jeder Betrieb hat andere Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Daher gibt es keine allgemeingültige Quote und keine Empfehlung für einen bestimmten Prozentsatz für die Anzahl kollegialer Erstbetreuer und Erstbetreuerinnen.
Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass im Arbeitsalltag jederzeit eine qualifizierte Person erreichbar ist. Auch die potenzielle Anzahl und Schwere von möglichen traumatisierenden Ereignissen spielen eine wichtige Rolle. Berücksichtigen Sie bei der Dienst- und Schichtplanung, dass möglichst alle Zeiten abgedeckt sind.
Überdenken Sie für Ihren Betrieb, ob einzelne Bereiche nah genug beieinander liegen, damit im Fall der Fälle rasch eine Erstbetreuung angeboten werden kann. Wichtig ist auch, dass die qualifizierten Beschäftigten weder über- noch unterfordert werden, durch zu viele oder zu wenige Einsätze.
Als kollegiale Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer sollten Beschäftigte aus dem Kreis der Kolleginnen oder Kollegen qualifiziert werden, in der Regel sind es keine Führungskräfte.
Sorgen Sie bei der Auswahl Ihrer Beschäftigten für diese Qualifizierung für die folgenden persönlichen Voraussetzungen:
- Stabile Persönlichkeit
- Souveränität
- Kenntnis der eigenen Grenzen
- Konfliktfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- Vertrauenswürdigkeit
- Belastbarkeit
- Klares Aufgaben- und Rollenverständnis
- Akzeptanz bei den Beschäftigten und Führungskräften
- Freiwilligkeit
Die Qualifizierung kollegiale Erstbetreuung wird kostenpflichtig von externen Instituten angeboten. Die Seminare dauern in der Regel zwei bis drei Tage.
Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters unterstützt Sie die BGW. Sie hat eine Auswahl nach definierten Kriterien und Standards der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengestellt.