Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thema: „Organisationsberatung“
Im Zuge der Organisationsberatung können Sie unverbindlich eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In bis zu zwei kostenlosen Beratungsterminen stellen wir Ihnen die Unterstützungsangebote der BGW vor und klären Fragen zur nachhaltigen Organisationsentwicklung sowie dem Projekteinstieg.
Einer der beiden Beratungstage kann als Strategietag zu den Themen Rücken oder Psychische Belastung genutzt werden
Kommt nach der Erstberatung ein Vertrag zu Stande, kann Ihr Betrieb die umfangreichen Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Zur Übersicht unserer Beratungsprodukte.
Die zuständigen Aufsichtspersonen der BGW werden über die Kooperationsvereinbarung und den Projektfortschritt informiert.
Der Bereich Organisationsberatung für Sicherheit und Gesundheit (OrgB) der BGW erhält von den Beratenden nach jedem Beratungstermin eine anonymisierte Dokumentation des Projektverlaufs. Die Dokumentation dient zum Nachweis und zur Qualitätssicherung der Beratungsleistung.
Erhobene Daten werden ausschließlich projektbezogen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die datenschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere der §§ 199 ff. Sozialgesetzbuch VII und der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch X.
Am besten sprechen Sie die beratende Person zeitnah und direkt vor Ort an, um gemeinsam eine Lösung für die Unstimmigkeiten zu finden.
Falls dies nicht zufriedenstellend verläuft, wenden Sie sich bitte an:
BGW
Gesamtbereich Präventionsdienste
Hauptverwaltung
Organisationsberatung für Sicherheit und Gesundheit (OrgB)
Ihre direkte Ansprechperson im laufenden Beratungsprojekt ist Ihr zuständiger Berater oder Ihre zuständige Beraterin vor Ort. Sie können sich auch jederzeit an den Gesamtbereich Präventionsdienste/Organisationsberatung für Sicherheit und Gesundheit (OrgB) der BGW wenden.
Bei Anfragen zum betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement bieten die Berater und Beraterinnen bis zu zwei kostenfreie Beratungstage an. Sie stellen die Beratungsangebote der BGW vor und klären Ihr Anliegen.
Die Kosten für die weiteren Beratungstage vereinbaren Sie direkt mit unseren externen Beraterinnen und Beratern. Nach umfangreicheren Projekten sind zudem ein Projektabschluss- und ein Nachhaltigkeitsworkshop für Sie kostenlos. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent Ihrer Beratungskosten erstattet zu bekommen. Informieren Sie sich über unser Bonusprogramm.
Die BGW bietet Führungs- und Fachkräften, die im Bereich der betrieblichen Gesundheit tätig sind, sowohl Einzel- als auch Teamcoachings an. Meist werden diese Coaching-Angebote im Rahmen eines Beratungsprojekts in Anspruch genommen. Sie können aber auch unabhängig davon durchgeführt werden.
Kostenfrei sind für Sie bis zu zwei Termine zur Erstberatung und zur Klärung Ihres Anliegens. Die Kosten für die weiteren Beratungstage vereinbaren Sie direkt mit unseren externen Beraterinnen und Beratern. Nach umfangreicheren Projekten sind zudem ein Projektabschluss- und ein Nachhaltigkeitsworkshop für Sie kostenlos. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent Ihrer Beratungskosten erstattet zu bekommen. Informieren Sie sich über unser Bonusprogramm.
Rückenkurse werden von der BGW nicht angeboten.
Sie können aber die Rückensprechstunden in den Schulungs- und Beratungszentren (BGW schu.ber.z) oder im Bedarfsfall das Rückenkolleg nutzen.
Die BGW bietet zudem Unterstützungsangebote in Form von Beratungsprojekten, um die Arbeitsbedingungen rückengerecht zu gestalten.
- Informationen zu dem Seminarangebot für einen gesunden Rücken
- Informationen zu dem kostenfreien Strategietag Rücken
Die BGW steht im Austausch mit einem externen Pool von etwa 50 Beratern und Beraterinnen. Diese sind bundesweit verteilt und verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Organisationsentwicklung sowie der sicheren Arbeitsgestaltung. Sie stehen in engem Kontakt mit der BGW und nehmen gezielt an Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen der BGW teil.
Wenn Sie Interesse an einer Organisationsberatung zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit haben, kontaktieren Sie uns unter gesundheitsmanagement@bgw-online.de - wir rufen Sie zurück und beraten Sie gern.
An der Qualifizierung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement können Sie nur teilnehmen, wenn ein BGW-Beratungsprojekt in Ihrem Betrieb durchgeführt wird. Die Teilnahme ist in der Regel unabhängig von der Dauer und den Zielen dieses Beratungsprojekts.
Konkrete Fragen zum Arbeitsschutz, etwa zu gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, beantwortet Ihre BGW-Bezirksstelle vor Ort.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) baut Strukturen auf und gestaltet Prozesse, die sicheres und gesundes Arbeiten dauerhaft und wirkungsvoll ermöglichen. Dabei gibt es vier Phasen:
- Zielfindung
- Ist-Analyse
- Maßnahmenableitung
- Wirksamkeitsbewertung
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sind meist Einzelmaßnahmen zur Verhaltensprävention in den Feldern Ernährung, Entspannung und Bewegung. Sie sind zeitlich limitiert und werden punktuell eingesetzt.
Kurz gesagt: Das BGM setzt den Ziel-, Analyse- und Bewertungsrahmen für die Ableitung geeigneter BGF-Maßnahmen.
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Nein, "BGW Personalbefragung zur psychischen Belastung und Beanspruchung" kann nicht in allen Branchen eingesetzt werden. Sie eignet sich in der stationären und ambulanten Pflege sowie in der stationären und ambulanten Altenpflege. Außerdem ist sie in der stationären Krankenpflege, in der stationären Behindertenhilfe und in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einsetzbar. Weitere Informationen zu dem Thema.
Als "Best Practice" empfiehlt die BGW die Prävention zusammen mit den Mitarbeitenden zu gesetalten. Diese wissen oft am besten, welche Arbeitsbedingungen krank machen können.
Gesundheitszirkel sind kleine Projektgruppen, in denen die Beschäftigten eines Arbeitsbereiches selbst die Probleme der täglichen Arbeit diskutieren und Lösungen für einen Abbau der Belastungen finden. Zirkel haben zumeist noch den Vorteil, die Arbeit effizienter und qualitativ besser zu machen. Damit sie koordiniert arbeiten können, benötigen Sie einen "Kümmerer" und ein Steuerungsgremium, das die Aktivitäten leitet und kontrolliert. Mit der Zeit entsteht so ein betriebliches Gesundheitsmanagement, das den Arbeitsschutz ergänzt und weiterführt.
Basis aller Maßnahmen zur Prävention sollte eine systematische Analyse sein. So lassen sich die harten, materiellen Gefährdungen ermitteln und bewerten.
Ergänzend sollte eine Befragung der Mitarbeitenden durchgeführt werden. Hierbei können sich alle Beschäftigten schriftlich äußern, wie sie die verschiedenen Belastungsfaktoren einschätzen und welche gesundheitlichen Beschwerden sie plagen.
Der Fokus liegt auf den nicht materiellen Faktoren der Arbeit. Diese umfassen beispielsweise das Führungsverhalten der Vorgesetzten, Schichtpläne und Arbeitszeiten, Überforderung, monotone Tätigkeiten oder Ärger mit Angehörigen. Ergänzend kann eine Abfrage der Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den Krankenkassen die Erkrankungen in der Belegschaft verdeutlichen. Am Ende lässt sich ein betrieblicher Gesundheitsbericht erstellen.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt fest, dass die Gestaltung menschengerechter Arbeit in der Verantwortung des Unternehmens selbst liegt. Die Beschäftigten sind jedoch gefordert, aktiv an der Verbesserung ihrer Arbeitsplätze mitzuwirken.
Die BGW unterstützt die Bemühungen um einen modernen Gesundheitsschutz. Neben einer reformierten Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte bietet sie eine Reihe von Seminaren an: Gesundheitsbeauftragte werden ausgebildet und mit der Thematik vertraut gemacht. So können sie die Betriebsleitung oder Geschäftsführung beraten, welche Mittel und Wege es zu einem erhöhten "Gesundheitsstand" der Belegschaft gibt.
Die BGW versteht unter arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren alle Belastungen, die die Arbeit mit sich bringt.
Zum einen sind dies materielle Faktoren, um die sich typischerweise der Arbeitsschutz präventiv kümmert. Zum anderen sind dies Faktoren, die aus der Organisation von Arbeit und den sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz hervor gehen. Hier kommt es als Folge häufig zu Burn-out, Mobbing oder Stress. Die Erhebung und Bewertung dieser Faktoren erbringt je nach Betrieb und Arbeitsbereich unterschiedliche Gewichtungen und Rangreihen.
Mit sozialwissenschaftlichen Methoden wie einer Befragung der Mitarbeitenden kann jeder Betrieb selbst bestimmen, welche Faktoren in seiner "sozialen Welt" defizitär sind und präventiv verbessert werden müssen.
Im Rahmen der Organisationsberatung kommen verschiedene Analyseinstrumente zum Einsatz:
- Betriebsbarometer
- Personalbefragung zur psychischen Belastung und Beanspruchung
- Stressbezogene Arbeitsanalyse für Klinikärztinnen und -ärzte
Außerdem unterstützen wir Sie bei einer Arbeitssituationsanalyse in Ihrem Betrieb (auch für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen).
Eine Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung sowie weitere Online-Instrumente stellen wir Ihnen ebenfalls bereit.
Hier finden Sie einen Überblick über Angebote zur Organisationsberatung.
Wir bieten Ihnen ein passgenaues Beratungsangebot an, das auf Ihre Bedürfnisse und Belange eingeht. Die Projektdauer ist entsprechend abhängig von den betrieblichen Rahmenbedingungen. Sie wird mit Ihnen im Kooperationsvertrag vereinbart.
Im Projekt kann die Laufzeit je nach Bedarf angepasst werden - sowohl verkürzt als auch erweitert. Dies sprechen Sie mit Ihrer Beratungsperson ab. Die Verkürzung oder Erweiterung muss nicht erneut vertraglich mit der BGW vereinbart werden.
Wenn Sie einen Vertrag mit der BGW abschließen, steht es in Ihrer Verantwortung die notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um eine erfolgreiche Durchführung des Beratungsprojektes zu gewährleisten. Diese sind selbstverständlich vom Umfang des jeweiligen Beratungsprojektes abhängig.
Zudem erklären Sie sich als Betrieb dazu bereit, die betriebliche Interessenvertretung mit einzubinden. Bei umfangreicheren Projekten verpflichten Sie sich dazu, ein Projektmanagement in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Weitere Anforderungen können Sie dem Beratungsvertrag entnehmen.
Die BGW ist Branchenkennerin und verfügt über jahrzehntelange Expertise zur Arbeitswelt ihrer versicherten Mitgliedsunternehmen. Die Beratenden sind sorgfältig ausgewählt und unterstützen Sie professionell bei der Organisationsentwicklung in Ihrem Betrieb.
Über Qualitätssicherungsprozesse ist dafür gesorgt, dass die Beratung nicht nur qualitativ hochwertig ist, sondern auch nachhaltig in Ihrem Betrieb wirkt. Neben Ihrer zuständigen Beratungsperson vor Ort, können Sie sich bei Fragen und Unstimmigkeiten auch jederzeit an die BGW wenden.
In der Regel gehören Geschäftsführung, Führungskräfte, Mitarbeitende der Personalabteilung, die betriebliche Interessenvertretung, Beauftragte des Qualitätsmanagements, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen zum Steuerkreis. Im Einzelfall kann die Zusammensetzung je nach Projektschwerpunkt variieren.
Ein laufendes Beratungsprojekt kann frühzeitig beendet werden, wenn wichtige betriebliche Belange der Projektfortführung im Wege stehen oder Sie mit der Beratungsleistung nicht zufrieden sind. Selbstverständlich werden von uns nur Leistungen abgerechnet, die in Anspruch genommen wurden.
Die BGW legt ihren Fokus auf die betriebliche Organisationsberatung und die Etablierung eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im Unterschied zu Krankenkassen unterstützt die BGW Gesundheitstage in der Regel nicht.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Die BGW hat bereits Kooperationsprojekte mit Krankenkassen durchgeführt.
Eine Beitragsreduktion ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Unternehmen, die an einem BGW-Bonusprogramm teilnehmen oder zertifiziert sind, können eine Kostenreduktion von bis zu 50 Prozent erhalten.
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, gesundheitsgerechte Arbeitsmittel (z.B. rückenschonende Bürostühle) zur Verfügung zu stellen.
Sollten jedoch im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besondere Hilfsmittel erforderlich sein, übernimmt die BGW gegebenenfalls die Kosten. Hierzu setzen Sie sich einfach mit Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung der BGW in Verbindung.
Die BGW bietet ihren versicherten Betrieben ein umfangreiches und kostenloses Seminarprogramm an.
Beispiele für Seminare zum Umgang mit Stress:
- Wege aus dem Stress – Stressprävention am Arbeitsplatz erfolgreich umsetzen – GDS
- Wege aus dem Stress – Stressprävention am Arbeitsplatz erfolgreich umsetzen – GDSA
Beispiele für Seminare rund um das rückengerechte Arbeiten:
- Prävention von Rückenbeschwerden in der Pflege und Betreuung – Grundlagen – SRP1
- Prävention von Rückenbeschwerden in der Pflege und Betreuung – betriebliche Umsetzung – SRP2
Die Seminare richten sich an Verantwortliche, die als Multiplikatoren in ihrem Arbeitsumfeld wirken. Der Fokus liegt auf der Verhältnisprävention im Sinne der Gestaltung von Arbeitsbedingungen.
Kurse, die sich direk an die Beschäftigten richten (beispielsweise Stressbewältigung, Rückenkurse oder Angebote zur Rauchentwöhnung) werden von der BGW nicht gefördert. Sprechen Sie gegebenenfalls die gesetzlichen Krankenkassen darauf an.
Ihre zuständige Beratungsperson unterstützt Sie beim Aufbau des Projektmanagements. Als Betrieb benennen Sie jedoch bei Projektstart eine interne, das Projekt koordinierende Person. Diese Person steuert das Projekt in Ihrem Betrieb und ist der erste Kontakt für die BGW.
Nein. Das rechtzeitige Einreichen der Arbeit (mindestens acht Wochen vor dem angestrebten Termin) gilt als Anmeldung. Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Seminaren und drei reflektierenden Gruppengesprächen.
Ja. Ausnahme: Der Besuch der Seminare liegt schon länger als drei Jahre zurück.
Die Ergebnisse der Projekte werden in einem Abschlussgespräch, das in einer Kleingruppe stattfinden wird, präsentiert. Einen Schwerpunkt stellt dabei die Reflexion der eigenen Rolle im Projekt dar. Die Teilnehmenden erhalten ein Feedback von der Gruppe und der BGW zu ihrem Vorgehen im Projekt.
Projekte im Betrieb sind für das betriebliche Gesundheitsmanagement von zentraler Bedeutung. Durch den schriftlichen Projektauftrag der Geschäftsführung soll Verbindlichkeit für alle Beteiligten hergestellt werden.