BGW check - Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
Konsequente Sicherheit und Gesundheitsschutz sollten im Betrieb hohe Priorität haben: Denn gesunde Mitarbeiter sind motiviert und leistungsfähig. Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter – eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchführen. Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Broschüren erläutern in sieben Schritten, wie Unternehmer die Gefahren und Belastungen in ihrem Betrieb systematisch ermitteln und bewerten. So können sie die erforderlichen Maßnahmen für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten erfolgreich umsetzen.