Baustein 9: Beauftragte und Interessenvertretung

Viele Worte an einer Tafel - im Mittelpunkt steht farbig "Mitbestimmung".

Sicherheitsbeauftragte, andere betriebliche Beauftragte sowie die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten (soweit vorhanden) unterstützen den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dabei, die Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes praxisgerecht umzusetzen.

9.1 Ist organisiert, dass die für den betrieblichen Arbeitsschutz erforderlichen Beauftragten (zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte) benannt werden? (Zuständigkeit, Notwendigkeit, Anzahl, Qualifikation, Zusammenarbeit)

Beauftragte und Interessenvertretung

9.2 Werden die betrieblichen Beauftragten und die Interessenvertretung der Beschäftigten bei Arbeitsschutzthemen beteiligt?

Beauftragte und Interessenvertretung