Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention
Artikelnummer: DGUV Vorschrift 1
Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb? Welche Strukturen müssen geschaffen, welche Anforderungen beachtet werden?
Die DGUV Vorschrift 1 beinhaltet und konkretisiert alles Wesentliche, das Unternehmer und Unternehmerinnen im betrieblichen Arbeitsschutz berücksichtigen müssen.
Eine wichtige Klarstellung der DGUV Vorschrift 1 betrifft den Geltungsbereich. Denn neben den Unternehmen und Versicherten sind nun ausdrücklich auch Versicherte einbezogen, die keine Beschäftigten sind: Das sind zum Beispiel ehrenamtliche Kräfte, die im Gesundheitsdienst oder der Wohlfahrtspflege vom Unternehmer eingesetzt werden, sowie Schülerinnen und Schüler oder Studierende.
- Die Vorschrift geht ausführlich auf die Pflichten des Unternehmers ein, der die Gesamtverantwortung trägt. Angesprochen werden unter anderem die Themen Gefährdungsbeurteilung, Pflichtenübertragung, Unterweisung der Versicherten sowie Befähigung der Beschäftigten für Tätigkeiten.
- Außerdem werden die Unterstützungspflichten der Versicherten geregelt: Sie müssen zur Sicherheit und Gesundheit beitragen, soweit es um sie selbst geht oder um andere Personen, die von ihrem Handeln betroffen sind.
- Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Es enthält Abschnitte zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, zu Maßnahmen bei besonderen Gefahren, zu Erster Hilfe und zur persönlichen Schutzausrüstung.
- Weiterhin informiert sie über die vorgeschriebene Anzahl von Sicherheitsbeauftragten.
Aktuell: Neuregelung des Schwellenwerts
Der Bundestag hat am 26. März 2026 Änderungen beim Schwellenwert beschlossen. Seit 29. Mai sind die Änderungen am Siebten Buch Sozialgesetzbuch in Kraft: Erst ab 50 statt bisher 20 Beschäftigten sind Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dabei ist jedoch die betriebliche Gefährdungslage zu betrachten. Somit können auch in kleineren Betrieben Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein.
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