Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Artikelnummer: BGW 04-06-004
Als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftrager haben Sie eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, die Unternehmensleitung bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sind wichtig.
Nach § 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII) ist ein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Ernennung erfolgt in Absprache mit der gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
Da Sicherheitsbeauftragte sowohl für die Unternehmensleitung als auch für die Beschäftigten eine fachkundige Ansprechperson in Sachen Arbeitssicherheit sind, empfiehlt sich ein Einsatz auch in kleineren Betrieben und Arbeitsbereichen ab zehn Beschäftigten.
Sicherheitsbeauftragte zu werden, ist eine freiwillige und Anerkennung verdienende Aufgabe. Wir möchten Sie mit dieser Broschüre überzeugen, sich für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Ihrem Unternehmen stark zu machen. Wir bieten Informationen über Ihre Aufgaben sowie nützliche Tipps, die zu Ihrer erfolgreichen Arbeit beitragen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit Fachinformationen, Seminaren und einem umfangreichen Beratungsangebot.
Wichtige Infos zu Sicherheitsbeauftragten für Sie als Unternehmensleitung oder Führungskraft finden Sie hier zusammengefasst.