Holzgliederpuppe in gebückter Körperhaltung - im Hintergrund wolkenverhangener Himmel.

Covid-19-Erkrankungen: Hilfe von der BGW

Versicherte der BGW, die sich im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch, wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten (Long/Post-Covid). Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege haben ein deutlich höheres Risiko, sich zu infizieren, als Beschäftigte in anderen Branchen. Wichtig ist, dass Erkrankungen frühzeitig gemeldet werden.

Anerkennung als Berufskrankheit

Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Eine Anerkennung kommt bei Personen in Betracht, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße ausgesetzt waren.

Aktuelle Lage bei der BGW
Bild vergrößern Infografik "Covid-19 als Berufskrankheit" zeigt das Verhältnis von gemeldeten zu anerkannten Fällen im Zeitraum von 2020 bis 2023 in Monats-Intervallen.

Covid-19 als Berufskrankheit: Monatlich gemeldete Verdachtsfälle

Vor 2020 erhielt die BGW jährlich etwa 1.000 Verdachtsmeldungen auf beruflich bedingte Infektionskrankheiten. In Hochphasen erreichten die BGW bis zu 8.000 Covid-19-Meldungen pro Woche.

Das stark erhöhte Arbeitsaufkommen verzögert immer noch die Bearbeitung, sodass Versicherte länger auf eine Rückmeldung und die Anerkennung ihrer Berufskrankheit warten.

Die BGW steht derzeit vor großen Herausforderungen beim Versicherungsfallgeschehen. Unter allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ist die BGW am stärksten durch Verdachtsmeldungen auf Covid-19 als Berufskrankheit betroffen. Die hohen Meldezahlen bedeuten für die BGW ein Arbeitsaufkommen von nie dagewesenem Ausmaß. Dies führt zu Verzögerungen und das betrifft alle Vorgänge. Versicherte warten länger auf Auskünfte oder eine individuelle Beratung. Auch die Entscheidung über Leistungen braucht mehr Zeit als üblich. Die daraus resultierende Unzufriedenheit der Versicherten ist auch für die BGW belastend – für Beschäftigte gleich im doppelten Sinne: Einerseits ist es oft nicht möglich, dem eigenen Anspruch gerecht zu werden, schnell auf die Bedarfe von Versicherten einzugehen. Andererseits sind die Beschäftigten der BGW durch die Flut der zu bearbeitenden Meldungen außerordentlich belastet.

„Wir tun, was wir können, haben uns zwischenzeitlich personell verstärkt, erhalten Unterstützung von anderen Unfallversicherungsträgern und optimieren stetig unsere Prozesse“, sagt BGW-Hauptgeschäftsführer Jörg Schudmann. 

Meldungsflut - Corona-Verdachtsfälle

Long oder Post-Covid?

Beide Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet, doch es gibt einen klar definierten Unterschied: Laut einer aktuellen Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bezeichnet Long Covid Beschwerden, die länger als vier Wochen nach Infektion bestehen. Post-Covid steht für Beschwerden, die länger als zwölf Wochen nach Infektion auftreten oder fortbestehen.

Bild vergrößern Übersichtsgrafik: An die akute Covid-19-Krankheitsphase (bis 4 Wochen) schließt Long Covid an: Symptome, die im Zusammenhang mit Covid-19 oder danach aufgetreten sind. Darunter verstehen sich zum einen die subakute Covid-19-Krankheitsphase (4-12 Wochen) und zum anderen das Post-Covid-Syndrom (ab 12 Wochen)

Long Covid bezeichnet Beschwerden, die länger als vier Wochen nach Infektion bestehen.

Langzeitfolgen treten am häufigsten bei schweren Verläufen und Behandlung auf der Intensivstation und viel seltener bei eher milder oder zunächst abgeklungener Erkrankung auf, ohne dass es eine andere Erklärung gibt.

Häufige Symptome

  • Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns
  • Anhaltende Erschöpfung und Müdigkeit
  • Atembeschwerden
  • Kognitive Beeinträchtigungen und Konzentrationsstörungen

Weitere Informationen zu Long und Post-Covid bietet ein Beratungsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium. Informationen zu Corona-Selbsthilfegruppen in Deutschland gibt es bei der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen NAKOS.

Reha-Maßnahmen und Heilverfahren

Nach Anerkennung der Covid-19-Infektion als Berufskrankheit übernimmt die BGW als nun zuständige Reha-Trägerin die aufgrund der Infektionsfolgen erforderlichen Maßnahmen. Die Rehabilitation wird individuell auf die Symptome und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst und findet interdisziplinär statt.

Hierfür fordert die BGW sämtliche benötigten ärztlichen Befunde an und leitet gegebenenfalls weitere Untersuchungen ein. Fortlaufend überprüfen die Sachbearbeitung und das Reha-Management die aktuellen Befundberichte und ergänzen mit spezifischen Maßnahmen die Heilbehandlung.

Das Post-Covid-Programm des BG-Klinikkonzerns wird in all seinen Akut- und Rehakliniken angeboten. Es reicht von der Beratung und Diagnostik bis hin zu stationärer Rehabilitation und ambulanter Nachbetreuung. Ebenfalls arbeitet die BGW mit weiteren Netzwerkpartnern und regionalen Anbietern zusammen. Zunächst erfolgt eine Bedarfsfeststellung und aktuelle Befundaufnahme.

In der Post-Covid-Sprechstunde werden die Versicherten individuell untersucht und es wird abgeklärt, ob beispielsweise der stationäre Post-Covid-Check oder eines der angebotenen, speziellen Rehaverfahren der BG Kliniken eingeleitet werden soll. Auch ambulante Reha-Maßnahmen werden empfohlen - gegebenenfalls alternativ oder zusätzlich zu stationären Verfahren - und ein möglicher Weg zurück an den Arbeitsplatz wird skizziert. Solche Sprechstunden gibt es neben den BG-Kliniken auch bei weiteren Netzwerkpartnern und regionalen Anbietern.

Der Post-Covid-Check ist ein umfassendes Diagnostikverfahren und wird grundsätzlich stationär in einer BG-Klinik durchgeführt. Dabei werden sämtliche Krankheitssymptome genau untersucht und ein maßgeschneidertes Therapiekonzept wird erstellt. Der Check dauert bis zu zehn Tage und umfasst neurologische, psychologische und zahlreiche weitere Tests.

Die stationären Rehaverfahren für Post-Covid werden individuell und auf die passenden Fachgebiete zugeschnitten ausgewählt. Zu nennen sind insbesondere Rehabilitationsverfahren mit neurologischem oder pulmologischem Schwerpunkt in entsprechenden Fachkliniken.

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen können im Rahmen einer EAP (Erweitere Ambulante Physiotherapie) durchgeführt werden. Die EAP ist ein fest etablierter Bestandteil in der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Es gibt hierfür einen von der DGUV entwickelten Standard und Reha-Zentren benötigen eine entsprechende Zulassung. Alle zugelassenen EAP-Institute können hier gesucht werden. Die BGW hat ergänzend ein Konzept für eine "Post-Covid"-EAP entwickelt, um den spezifischen Anforderungen der von Post-Covid betroffenen Versicherten gerecht zu werden. Dabei lässt sich insbesondere die Therapiefrequenz individuell anpassen. Eine vom Standard abweichende Frequenz kann direkt auf der Verordnung vermerkt werden.

Hinweis: Im Rahmen der Steuerung des Heilverfahrens durch die BGW erfolgt eine Abklärung der geeigneten Maßnahmen. Daher sollten sich Versicherte, die beruflich bedingt an COVID-19 erkrankt sind, an ihre zuständige Bezirksverwaltung wenden.

Häufig gestellte Fragen

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