Ärztin mit Röntgenbild

Atemwegsbeschwerden

Ihr Beruf belastet die Atemwege und Sie stellen erste Beschwerden fest? Sie möchten Ihre Tätigkeit gern weiter ausüben – aber wie können Sie dabei Ihre Atemwege gesund erhalten?

Was ist die Atemwegssprechstunde?

In der Atemwegssprechstunde der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erhalten Sie praxisnahe Unterstützung: Wir gehen Ihren Beschwerden auf den Grund. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien, wie Sie Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten können.

Was erwartet Sie?

Ihre Atemwegsorgane werden fachärztlich eingehend untersucht. Dazu gehören eine ausführliche Diagnostik, eine Lungenfunktionsprüfung und – bei Bedarf – Allergietests. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, inwieweit Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse legen wir mit Ihnen die notwendigen weiteren Schritte fest. Hat die Untersuchung ergeben, dass Ihre Beschwerden mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen für Sie in Frage kommen. Wenn Ihre Symptome nicht in Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsplatz stehen, beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation.

Wie kann Ihnen die Atemwegssprechstunde helfen?

Wir geben Hinweise auf Ursachen und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Atemwegsbeschwerden aktiv entgegenwirken können. Das können beispielsweise die Optimierung der medizinischen Behandlung oder Verbesserungen in Ihrem Tätigkeitsbereich sein.

Auch nach Ihrem Termin in der Atemwegssprechstunde bleibt die BGW Ihre Ansprechpartnerin. Wir unterstützen Sie dabei, beruflich bedingte Belastungen Ihrer Atemwege zu reduzieren.

Wie erhalten Sie einen Termin?

Falls uns bereits eine (betriebs-)ärztliche Meldung oder eine Anzeige des Betriebs über Ihre Atemwegsprobleme vorliegt, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Sie können uns aber auch einfach anrufen und einen Termin vereinbaren. Wenn Sie schon einen Allergiepass haben, bringen Sie ihn bitte zur Atemwegssprechstunde mit. Kosten für die Sprechstunde entstehen Ihnen nicht. Notwendige Reisekosten zu unseren Standorten erstatten wir Ihnen, ebenso wie einen eventuellen Verdienstausfall.

Ihre BGW – wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zu diesem Service oder möchten einen Termin vereinbaren? Wenden Sie sich bitte an die Bezirksverwaltung der BGW in Ihrer Nähe.

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