Pflegegeld

Glossar

Rehabilitation

Die BGW zahlt Pflegegeld, um hilflosen Versicherten infolge des Versicherungsfalls ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen. Mit dem Pflegegeld werden Mehraufwendungen des Versicherten ausgeglichen, die aufgrund der für ihn notwendigen Betreuung und Pflege im täglichen Leben entstehen. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit.