Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesunde Beschäftigte – gesunde Betriebe
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmen: Es hilft systematisch dabei, Beschäftigte nach längerer Krankheit wiedereinzugliedern, ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu stabilisieren oder langfristig sogar zu verbessern.
BEM ist gesetzliche Pflicht
BEM ist keine Kür für Arbeitgebende. Im Gegenteil: Bietet ein Betrieb seinen Beschäftigten kein BEM an, verstößt er gegen die gesetzliche Pflicht. Das kann zu arbeitsrechtlichen Konflikten führen.
Geeignete Maßnahmen bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit
Infrage kommt das BEM für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – egal ob ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen. Was kann für ihre Gesundheit getan werden, wie kann ihr Arbeitsplatz gesichert werden?
Das BEM dient dazu, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen. Hierzu können die stufenweise Wiedereingliederung, Schulungsmaßnahmen oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes gehören. Insgesamt verringern sich durch ein BEM die Fehlzeiten von Beschäftigten – und sie sind motivierter und identifizieren sich mit ihrem Unternehmen.
Angebote für alle bei der BGW versicherten Betriebe
Führen Unternehmen ein BEM ein, unterstützt sie die BGW. Ziel ist es, im Fall der Fälle die Gesundheit erkrankter Beschäftigter wiederherzustellen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und somit Fehlzeiten zu verringern.
- Seminare: In einem kompakten Basisseminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen für die Einführung eines betriebliches Eingliederungsmanagements. Ein 2-tägiger Workshop bietet erfahrenen BEM-Beteiligten die Möglichkeit, sich über ihre praktischen Erlebnisse zu konkreten BEM-Fällen auszutauschen.
- Beratung: Mitgliedsunternehmen der BGW können sich kostenfrei zum Aufbau eines systematischen Eingliederungsmanagements beraten lassen.