Unser Rückrufservice Corona – Herausforderung auch für die BGW
Bei der BGW gehen extrem viele Verdachtsmeldungen auf Covid-19 als Berufskrankheit ein. Die exponentielle Entwicklung hat negative Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer und erfordert eine stetige Priorisierung der Arbeitsprozesse und zusätzliche Personalressourcen.
Die BGW kümmert sich daher zunächst vor allem um die Zahlung existenzsichernder Leistungen sowie um die Unterstützung Betroffener durch unser Reha-Management (Diagnostik und Rehabilitation). Entsprechend erfolgen Rückrufe nur zu bereits vorhandenen Fallmeldungen (Aktenzeichen). Unser Rückruf erfolgt innerhalb von drei Werktagen.