Baustein 6: Unterweisung der Beschäftigten

Nur Beschäftigte, die über Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen, können sicher und gesundheitsgerecht arbeiten. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stellt sicher, dass alle Beschäftigten regelmäßig unterwiesen werden.
6.1 Ist die Unterweisung für alle Beschäftigten organisiert? (Themen, Zuständigkeit, Beteiligung, Methoden, Anlass/Intervall – mindestens einmal jährlich, Aktualisierung, Überprüfung)
Unterweisung der Beschäftigten
Zum Beispiel:
- Es ist festgelegt, welche Unterweisungen durchgeführt werden. Dabei werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
- Es ist festgelegt, welche Betriebsanweisungen zu erstellen sind. Dabei werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
- Die Inhalte der Unterweisung sind festgelegt (wie Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, auch Beschäftigungsbeschränkungen).
- Die Betriebsanweisungen sind erstellt und ausgehängt.
- Es ist festgelegt, wer die Unterweisungen durchführt.
- Besondere Personengruppen, wie Zeitarbeitnehmer, Praktikanten, Jugendliche usw. sind bei der Unterweisung und der Festlegung der Intervalle der Unterweisung mit berücksichtigt.
- Die Vorgehensweise der Unterweisung ist festgelegt.
- Die Unterweisungen sind sorgfältig vorbereitet und organisiert (Zeit, Raum, Information, Hilfsmittel zur Unterweisung, wie Folien, Filme, IT-Unterstützung, interaktive Lernprogramme).
Die Fristen und Anlässe für die Unterweisung sind festgelegt:
- Erstunterweisungen – Information über allgemeine Gefahren/Gefährdungen
- Aufgaben- und tätigkeitsbezogene Unterweisung
- Wiederholungsunterweisungen
- Unterweisung bei besonderen Anlässen wie, Unfälle, Beinahe-Unfälle, neue Maschinen oder Arbeitsverfahren
- Unterweisungen für neue Beschäftigte
- Die Unterweisungen werden dokumentiert.
Qualifizierungs- beziehungsweise Schulungsbedarfe ergeben sich aus den betrieblichen Arbeitsschutzzielen, Arbeitsaufgaben, Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinischen Vorsorgen oder resultieren aus Anforderungen im Vorschriften- und Regelwerk. Künftige Entwicklungen wie Vorschriftenänderungen oder neue Technologien sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Zum Beispiel in einem Schulungsplan ist festzuhalten, wer an welchen Maßnahmen wann teilnimmt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden im erforderlichen Umfang von der Arbeit freigestellt.
6.2 Werden die Unterweisungen so durchgeführt, dass die Inhalte für die Beschäftigten und Zeitarbeitnehmer verständlich und umsetzbar sind? (zum Beispiel auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet, in der Sprache der jeweiligen Person)
Unterweisung der Beschäftigten
Zum Beispiel:
- Den Unterweisenden stehen Hilfsmittel zur Verfügung, um den Inhalt der Unterweisung verständlich zu machen (wie zum Beispiel Folien, Filme, interaktive Programme).
- Die Unterweisung berücksichtigt individuelle Voraussetzungen (fachliche, methodische und personelle Kompetenzen, Risiken, Sprach- und Lesefertigkeiten) der Beschäftigten.