Eine Gruppe von fünf jungen Männern und Frauen sitzt nebeneinander an einem langen Tisch. Sie verfolgen interessiert einen Vortrag.

Unterweisung planen und gestalten

Hier finden Sie Tipps, wie Sie Unterweisungen planen und motivierend, anschaulich und praxisbezogen gestalten. Die Themen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. 

Integrieren Sie beispielsweise Unterweisungsthemen in die regelmäßigen Teambesprechungen. Regelmäßig zehn Minuten über ein Thema zu sprechen und Erfahrungen auszutauschen ist nachhaltiger als einmal im Jahr alles als Vortrag abzuhandeln. Oder laden Sie jemand Externes mit Sicherheit- und Gesundheitsexpertise für einen anschaulichen Vortrag ein. 

Mehr Information für nachhaltige Unterweisungen bieten wir in der Broschüre Unterweisen im Betrieb – ein Leitfaden. an.

Hinweise zu den einzelnen Unterweisungsthemen finden Sie auch auf den Sicheren Seiten Ihrer Branche.

Wann steht eine Unterweisung an?

Nach der Erstunterweisung sind regelmäßige Wiederholungen erforderlich. Bestimmte Arbeitsschutzthemen müssen Sie mindestens einmal jährlich mit Ihren Mitarbeitenden besprechen. Neues und Änderungen sind Anlässe für erstmalige Unterweisungen. 

  • Erstunterweisung
    • Einstellung oder Versetzung von Mitarbeitenden
    • Veränderungen im Aufgabenbereich
    • Veränderungen in den Arbeitsabläufen
  • Regelmäßige Unterweisung als Auffrischung mindestens jährlich, für Jugendliche halbjährlich
  • Unterweisung aus bestimmtem Anlass
    • Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen
    • Unfälle, Beinaheunfälle sowie Schadensereignisse
    • sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten

Planen Sie die Termine rechtzeitig und tragen Sie Unterweisungsthemen und die Namen der Mitarbeitenden in den Unterweisungsplan ein. Denken Sie dabei auch an die Erstunterweisung vor Arbeitsbeginn.

Die Planungshilfe unterstützt Sie bei der Planung einer konkreten Unterweisung.

Führen Sie Protokoll, wen Sie zu welchem Thema unterwiesen, eingewiesen oder geschult haben. Nutzen Sie dazu das Formblatt Nachweis über Schulung/Unterweisung/Einweisung als Dokumentation, dass Sie Ihren Unternehmerpflichten nachgekommen sind. Lassen Sie sich jede Unterweisung von Ihren Mitarbeitenden per Unterschrift bestätigen.

Wer soll unterweisen?

In kleineren Betrieben unterweist meist die Unternehmensleitung selbst. Die Aufgabe kann aber auch an eine fachkundige und zuverlässige Person delegiert werden. Diese muss die Arbeitsbereiche und den betrieblichen Alltag gut kennen und über die notwendigen Weisungsrechte verfügen. Die Verantwortung für die Unterweisung liegt dennoch immer bei der Unternehmensleitung.

Wer kann fachlich beraten?

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt oder Betriebsärztin
  • interne Fachleute wie Hygienefachkräfte oder Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte
  • externe Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wie Feuerwehr, Rückenschule, Physiotherapie
  • gegebenenfalls die Firma, die die verwendeten Geräte herstellt oder liefert, zum Beispiel Medizinprodukte

Was im Vorfeld geklärt werden sollte

  • Thema festlegen und eingrenzen: Weniger ist mehr!
  • Ziele formulieren: Was genau soll die Unterweisung erreichen?
  • Zielgruppe definieren: Wen betrifft das Thema? Welches Vorwissen, welche Motivation bringen die Teilnehmenden mit?
  • Methoden und Medien auswählen
  • Durchführung organisieren: Ort – Termin – Dauer – benötigte Materialien

Welche Themen für die Unterweisung?

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