Baustein 4: Qualifikation für den Arbeitsschutz

Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wissen. Daher wird sichergestellt, dass die Personen mit Aufgaben im Arbeitsschutz (Führungskräfte und Beschäftigte) ausreichend qualifiziert sind (Aus- und Fortbildung).
4.1 Werden Arbeitsschutzaufgaben nur an Personen übertragen, die fachlich und persönlich dazu geeignet sind?
Qualifikation für den Arbeitsschutz
Zum Beispiel:
- Verantwortliche (denen Arbeitsschutzaufgaben übertragen sind) verfügen über Grundwissen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie ihre Aufgaben. Dazu gehören auch Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen.
- Beschäftigte verfügen über das erforderliche Grundwissen zum Arbeitsschutz in ihrem Tätigkeitsbereich und können es umsetzen.
- Es ist sichergestellt, dass die benannten Beauftragten ausreichend qualifiziert sind (zum Beispiel Ausbildung, Zusatzqualifikationen, Zertifikate).
4.2 Wird der Qualifizierungsbedarf für alle mit Arbeitsschutzaufgaben betrauten Personen regelmäßig ermittelt?
Qualifikation für den Arbeitsschutz
Zum Beispiel:
- Die verantwortliche Person zur regelmäßigen Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes (Aus- und Fortbildung) zum Arbeitsschutz ist festgelegt.
- Die Anforderungen an die Qualifikation sind festgelegt, zum Beispiel in Stellen-/Funktionsbeschreibungen.
- Der Qualifizierungsbedarf zum Arbeitsschutz wird regelmäßig ermittelt, zum Beispiel neue Arbeitsverfahren, neue Technologien, Unfälle, Abweichungen von Qualifikationsanforderungen, fachliche Fortbildung zum Arbeitsschutz über neue Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren usw. im Verantwortungsbereich der Führungskräfte.
- Die Durchführung der Qualifizierung zum Arbeitsschutz ist organisiert.
- Qualifizierungen werden kontinuierlich angeboten.
4.3 Werden die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt?